Hallo zusammen,
ich bin nach meinem Erziehungsurlaub seit kurzem arbeitslos. Ich überlege jedoch seit längerem, einen Online-Shop (wahrscheinlich über ebay) zu eröffnen. Wichtig dabei ist mir, daß ich keine Miete für Geschäftsräume u.ä. aufbringen muss, da ich es von zu Hause aus erledigen kann. Desweiteren beabsichtige ich auch nicht, dadurch schnell "ans große Geld" zu kommen, ich möchte einfach nur selbst was auf die Beine stellen, sodaß ich ein Gewinn habe, als würde ich ganz normal arbeiten gehen.
Abgesehen, von den Waren, die ich verkaufen möchte ( größtenteils Kinderbekleidung Neuware ), möchte ich natürlich erstmal genau wissen, was ich beachten muss.
Also, mal zusammengefaßt:
Klar ist, daß ich einen Gewerbeschein brauche. Aber was folgt dann?
Gibt es evtl. eine Grenze, bis zu der man keine Steuern abführen muss / Kleinunternehmer ( davon habe ich nicht soviel Ahnung )?
Wenn ja, wie läuft sowas: Ab wann müssen Steuern abgeführt werden und in welcher Höhe ungefähr?
Es wäre toll, wenn jemand vielleicht schon Erfahrungen mit einem eigen Shop hat und mir von der genauen Vorgehensweise berichten kann.
Danke im Voraus an alle!!!
Nightangel
Online-Shop
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
@ Powerseller:
Vielen Dank für Ihre Antwort !
Wäre vielleicht für den Anfang der bessere Weg, um das auszutesten.
Eine Frage hätte ich da noch:
Ich bin ja schon längere Zeit ebay-Mitglied und habe schon viele Sachen verkauft ( gebraucht, von meiner Tochter ). Wenn ich jetzt unter meinem Mitgliedsnamen Neuware verkaufe, brauche ich dann trotzdem einen Gewerbeschein und muss trotzdem Steuern abführen ??
Danke nochmals!
Nightangel
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--- editiert vom Admin
Powerseller:
Nochmal zum besseren Verständnis:
Ich verkaufe nicht "fleißig" und schon gar nicht in "großem Stil".
Was ich bisher verkauft habe, waren überwiegend Dinge, die durch Haushaltszusammenführung nicht mehr benötigt wurden bzw. die Babyausstattung meiner Tochter ( wo natürlich einiges zusammenkommt ). Ich habe es verkauft, weil wir es nicht mehr gebrauchen konnten und somit andere daran ihre Freude und Ihren Nutzen haben können. Genausogut hätte ich auch auf den Flohmarkt gehen können.
Meine bisherigen Verkäufe bei ebay haben nichts mit meinem Vorhaben zu tun. Dafür werde ich , wenn nötig ,natürlich ein Gewerbe anmelden, darum gehts ja nicht.
Ich dachte eigentlich, daß man hier wenigstens vernünftige Vorschläge erhalten kann.
Ist es hier ein Forum oder nicht???
Hallo und guten Tag,
verkaufen Sie rein privat Ihre Sachen ( so wie ich es mache ) ist es privat und Sie brauchen kein Gewerbe anzumelden.
Machen Sie das gewerblich, sprich auch für Nachbarn, Freunde und Bekannte deren Sachen zu vertickern müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
So wie Sie denn Sachverhalt schildern, ist dies ( Gewerbeanmeldung ) nicht notwendig.
Ein gutes verkaufen wünsch ich.
NWG100
@nwg100:
Danke für Ihre Antwort!
Ja, seitdem ich ebay-Mitglied bin, verkaufe ich nur ( wie erwähnt ) Dinge aus meinem Eigentum. Es kommt halt immer mal etwas zusammen, von dem man sich trennen möchte.
Mich interessiert eben nur, ob ich auch einen ebay-Shop führen kann, ohne daß ich gewerbliche Absichten habe.
Ich meine kann ich meine Privatsachen wie bisher weiterverkaufen, nur eben im Format des Online-Shops?
Dankeschön!
Ich würde so weiter machen wie bisher.Es liegen ja keine gewerbliche Absichten Ihrerseits vor. Sie machen halt via Ebay Ihren Dachboden leer.
Ist Ihr rein privater Ebay-Shop.
Okay ?
Viele Grüße
nwg100
Na das ist doch mal ne Antwort!
Dankeschöön!!!!!!!!!
Gern geschehen Nightangel.
Wünsche fleißiges Vertickern was Sie so in Ihrem Hause rumliegen haben.
Tja, das Haus braucht schließlich Platz.
Beste Grüße
NWG
--- editiert vom Admin
Da Sie beim Arbeitsamt gemeldet sind, rate ich Ihnen, einen Existenzgründerlahrgang zu machen. Das wird doch da angeboten. Wenn Sie auf Dauer einen Gewinn, so wie Sie es beschrieben haben, erzielen möchten, müssen Sie auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden.
Weiterhin empfehle ich, mal in den Geschäftsbedingungen bei ebay zu stöbern und als Bettlektüre das BGB.
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