Notarrechnung aufgrund Terminanfrage

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
svwb22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarrechnung aufgrund Terminanfrage

Hallo zusammen.

Im Zuge einer Existenzgründung und dem damit verbundenen notariellen Aufwand habe ich mehreren Notarkanzleien in meiner Umgebung eine Mail zwecks Terminanfrage geschickt.

In dieser Mail erwähnte ich, dass ich in der laufenden Woche zeitlich flexibel bin und ich mich freuen würde wenn die Kanzlei mit einem Terminvorschlag auf mich zukommen würde. Außerdem teilte ich mit, dass ich es freundlich fände, wenn mir die Kanzlei mitteilt, welche zusätzlichen Unterlagen ich mitbringen muss, damit der Eröffnung des Geschäftskontos und der nachfolgenden Eintragung ins Handelsregister nichts im Wege steht.

Am Tag darauf habe ich von der Kanzlei X eine Antwort bekommen, dass ich zwecks Klärung eventueller Fragen vorab das von mir vorbereitete Gründungsprotokoll zukommen lassen soll. Eine Antwort auf den von mir gewünschten Termin gab es nicht.

Daraufhin habe ich der Kanzlei X das Protokoll per Mail zukommen lassen.

Die Kanzlei X antwortete mir zügig mit Terminvorschlägen für die kommende Woche, die ich ja nicht wollte. Außerdem enthielt die Email zwei Anhänge, die Entwürfe zwecks Gründung bzw. deren Anmeldung beim Handelsregister. Diese wichen nicht von meiner zugesandten Version ab. Außerdem beendete die Kanzlei X mit dem Zusatz, dass ich mich melden soll, wenn die angebotenen Terminvorschläge nicht passen sollten, damit sie mir in der darauf folgenden Woche weitere Vorschläge machen können.

Ich bedankte mich für die Mühe, sagte aber, dass ich keine Überschneidung mit dem von der Kanzlei X angebotenen Terminplan habe.

Ich erhielt viele weitere Antworten von Kanzleien, die mir sagten, dass sie in der laufenden Woche leider keinen Termin mehr zur Verfügung haben.

Außerdem erhielt ich von der Kanzlei Y einen Terminvorschlag in der laufenden Woche. Diesen habe ich sofort wahrgenommen und das Vorhaben durchgeführt.

23 Tage später erhielt ich von der Kanzlei X eine Email, in der sie darauf hinwiesen, dass sie mir Ende März erneut (das ist nicht passiert) Termine haben zukommen lassen. In der Mail haben sie außerdem um Rückmeldung gebeten, um einen entsprechenden Termin mit mir abzustimmen.

Ich entgegnete am selben Tag, dass sich das Gründungsvorhaben erledigt habe und bedankte mich für das Verständnis.

54 Tage später erhielt ich eine Antwort mit Rechnung für die Erstellung der Handelsregisteranmeldung und vorzeitiger Beendigung in Höhe von insgesamt knapp 120€.

Ich zeigte mich in meiner Antwort sehr verwundert, da ich eine unverbindliche Terminanfrage getätigt habe. In der Mail habe ich den Verlauf des bisherigen Mail-Verkehrs noch ein mal wiedergegeben. Ich beendete die Mail mit den Worten "Da ich niemals die Intention hatte, Ihre Kanzlei mit dem Vorhaben zu beauftragen und das auch nie erwähnt habe, wäre ich Ihnen sehr verbunden, die Kostenberechnung zu stornieren".

28 Tage später habe ich von der Kanzlei X eine Antwort erhalten, in der erwähnt wird, dass ich mit keiner Silbe erwähnt habe, dass "die Beurkundungsanfrage unverbindlich ist". Außerdem erwähnte der Rechtsanwalt der Kanzlei X, dass wen der Kanzlei X klar gewesen wäre, dass "die Anfrage nur aus Spass gestellt worden ist", sie nicht auf meine "Anfrage geantwortet hätten". Er lässt mir 9 Tage Zeit, die Gebührenforderung zu erfüllen, "nach Fristablauf werden die Gebühren vollstreckt".

Meine Frage: Wie soll ich damit umgehen? Ich habe die Eröffnungsmail tatsächlich nur für eine unverbindliche Terminanfrage versendet. Das ist offensichtlich auch von jeder anderen Kanzlei so verstanden worden. Selbst der Anwalt der Kanzlei X erwähnt mehrmals, dass es sich um eine "Anfrage" handelt. Außerdem empfinde ich es als ziemlich unprofessionell, so lange auf Antworten warten zu lassen. Wie sehen da meine Möglichkeiten aus? Müssen ich die Gebührenforderung erfüllen oder habe ich gute Chancen dieser zu entgehen?

Vielen Dank!

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