Nebenberufliches Gewerbe trotz Studentin?

26. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tanja-Anne
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenberufliches Gewerbe trotz Studentin?

Hallo zusammen,

momentan befinde ich mich in einem Studium, beziehe Halbwaisenrente und Kindergeld. Würde jedoch gerne ein nebenberufliches Gewerbe anmelden.
Meine Frage nun: Wie läuft das ganze ab? Mit Steuern und so? Bekomme ich dann Abzüge an meinen Zuschüssen?



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"Gruß Tanja"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hi

wenn du tatsächlich was verdienst und eine bestimmte Grenze überschreitest gibts sicher Abzüge

du bist bzgl. Kindergeld mit sicherheit auch verpflichtet entweder bereits die Gewerbeaufnahme zu melden aber zumindest daraus resultierende Einkünfte

ne Einkommensteuererklärung kannst du dann auch machen, was sich wegen der Ausgaben fürs Studium mit Sicherheit lohnen wird

und es dürfte sich auch die Krankenkasse dafür interessieren

bei Halbwaisenrente kenne ich mich nicht aus

Gruß

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#2
 Von 
Tanja-Anne
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Klasse, danke für die Antwort!
Ich denke, dass ich die Einkommensgrenze nicht überschreiten würde.
Kann ich denn die Kosten meines Studiums, auch wenn es thematisch nichts mit meinem Nebengewerbe zu tun hat, absetzen?
Meine Krankenkasse läuft über die Halbwaisenrente und solange ich doch nicht über´m Satz wäre liefe das doch so weiter, oder?

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"Gruß Tanja"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hi

:Kann ich denn die Kosten meines Studiums,
:auch wenn es thematisch nichts mit meinem
:Nebengewerbe zu tun hat, absetzen?

ja natürlich, darauf kommt es hierbei gar nicht
also fleißig Belege sammeln

für den rest hast du dennoch Informationspflichten, egal ob du Freigrenzen überschreitest oder nicht

du solltest dich in jedem Fall kurz bei deiner KK informieren

aber wie du einen Gewerbeschein bekommst, weißt du schon? ;)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tanja-Anne
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, danke! Das weiss ich! Ich gehe zum Rathaus und beantrage ein nebenberufliches Gewerbe beim Gewerbeaufsichtsamt/Ordnungsamt.

Jedoch habe ich da doch noch eine Frage:
Bekomme ich meine Handelsregisternummer dann zugeschickt, weil habe ja zuerst auf dem Gewerbeschein nur die Steuernummer bzw. bekomme das dann ja vom Finanzamt zugeschickt?! Richtig?

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"Gruß Tanja"

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#5
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Tanja,

also mit der Anmeldung eines Gewerbes gibts noch lange keine Handelsregisternummer.

Aber die brauchst Du auch nicht!!! Die Steuernummer reicht vollkommen aus - muss Dich dafür aber auch beim Finananzamt melden - zumindestens wenn Du die Steuernummer schnell haben willst.

Der Krankenkass musst Du Deine Tätigkeit nicht unbedingt melden....

Kindergeld bekommst Du solange Du unterhalb der Einkommenssteuergrenze bleibst - um die Zeit ist mir der genaue Betrag gerade nicht mehr parat.

Kosten des Studiums:

Dies ist sehr fraglich - nach neuster Rechtsprechung sind Kosten des Studium abzugsfähig - zumindestens von den dann nach dem Studium ezielten Einkünften.
Sehr fraglich ist, ob Du die Kosten des Studiums (z.B. BWL) von den Einnahmen aus selbständiger Arbeit abziehen kannst - wenn Du z.B. kellnerst.
Hier sollte schon ein gewisser Zusammenhang bestehen, den Du gegebenenfalls nachweisen kannst.
Was natürlich immer abzugsfähig ist, sind allgemeine Bürokosten, also Porto, Druckerpapier und solche Sachen - zumindest wird da in der Regel keiner nachfragen.

Schau auch, dass Du das Gewerbe nicht unbedingt nebenberuflich anmeldest, sondern hauptberuflich. Wenn Du den Gewerbeschein mal vorlegen willst (z.B. Metro) ist das besser - macht im Übrigen auch keinen Unterschied in steuerlicher Hinsicht.

So, hoffe einiges beantwortet zu haben.
Gruß
MCNeubert

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#6
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

es spielt eine Rolle, ob es sich um Fortbildungskosten (Werbungskosten) oder Berufsausbildungskosten handelt

dann gilt das mit dem "Zusammenhang" nur für die Werbungskosten aufs spätere Einkommen

ich ging von einem Erststudium aus

Gruß

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