Nebenberuflich Selbständigkeit!

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb456694-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenberuflich Selbständigkeit!

Wie die Überschrift schon sagt möchte ich mich gerne Nebenberuflich Selbständig machen. Meine Mutter ist ca. seid 19 Jahren im Einzelunternehmer, nun möchte ich gerne mit einsteigen vorerst Nebenberuflich.
Nun meine Frage :) Welche Rechtsform wäre jetzt am besten bzw wie müsste man im ganzen vorgehen :???:

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Für dich am besten ist, wenn deine Mutter dich einstellt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von fb456694-61):
Welche Rechtsform wäre jetzt am besten

Kommt darauf an, was die Ziele sind (steuerlich und haftungsmäßig)



Zitat (von fb456694-61):
bzw wie müsste man im ganzen vorgehen

Ich würde dazu raten, das Du erst mal so ein Existenzgründerseminar (z.B. bei der IHK) machst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb456694-61):
Welche Rechtsform wäre jetzt am besten
Wenn du bei deiner Mutter einsteigen möchtest, dann ist die Rechtsform des Unternehmens doch bereits existent. Wie ist die denn aktuell?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb456694-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie hat bisher nur das Einzelunternehmen :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ja und? Auch ein Einzelunternehmer kann Mitarbeiter einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ja und? Auch ein Einzelunternehmer kann Mitarbeiter einstellen.
Aber genau das möchte der Fragesteller nicht! Es soll eine Partnerschaft als Selbständiger entstehen.
Wenn ich also an Stelle des Fragesteller wäre, dann würde ich zusammen mit der Mutter in eine GbR umfirmieren.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb456694-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von hiphappy):
Ja und? Auch ein Einzelunternehmer kann Mitarbeiter einstellen.
Aber genau das möchte der Fragesteller nicht! Es soll eine Partnerschaft als Selbständiger entstehen.
Wenn ich also an Stelle des Fragesteller wäre, dann würde ich zusammen mit der Mutter in eine GbR umfirmieren.


Danke das schon eher eine Antwort ;)
Ich hatte im Internet gelesen das man in einer GbR kein Handel betreiben kann bzw man müsste dann die OHG nehmen. :augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Von Handel hattest du bisher nichts geschrieben!!! Wenn es um Handel geht, dann würde ich in eine OHG umfirmieren. Deine Info ist korrekt. Die OHG sollte die Rechtsform der Wahl sein.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von fb456694-61):
Ich hatte im Internet gelesen das man in einer GbR kein Handel betreiben kann bzw man müsste dann die OHG nehmen.

Das ist schlicht falsch. Leider hält sich dieses Gerücht hartnäckig.

Ein Blick ins Gesetz ( § 1 HGB ) klärt darüber auf, das auch die GbR selbstverständlich Handel betreiben darf.
Die OHG kommt dann ins Spiel, wenn das ganze einen "in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert".
Da gibt es keine feste Grenze, das richtet sich zum einen nach der Branche und zum anderen nach Faktoren wie Jahresumsatz, Umfang der Geschäftsvorgänge, Kreditaufnahme, Beschäftigtenanzahl, ...

Natürlich kann man auch direkt eine OHG machen, dann muss mansich darüber keine Gedankenmehr machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da gibt es keine feste Grenze, das richtet sich zum einen nach der Branche und zum anderen nach Faktoren wie Jahresumsatz, Umfang der Geschäftsvorgänge, Kreditaufnahme, Beschäftigtenanzahl, ...
So ähnlich, denn das gilt nur für bereits bestehende GbR. In der Realität sieht es dann so aus, dass eine GbR automatisch zu einer OHG wird (auch ohne Eintragung!) wenn die GbR gewerblich tätig ist und gewisse Grenzen (Umfang der Tätigkeit/Umsatz/Gewinn...) überschritten werden. Eine GbR ist eine ganz schlechte Lösung wenn man aber erst im Handel tätig werden möchte.
Denn es ist so, dass bei einer NEUGRÜNDUNG (was hier der Fall ist) einer auf Handel ausgelegten Gesellschaft, diese automatisch eine OHG ist!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Denn es ist so, dass bei einer NEUGRÜNDUNG (was hier der Fall ist) einer auf Handel ausgelegten Gesellschaft, diese automatisch eine OHG ist!

Es ist die sinnvollste Rechtsform, aber da gibt es keine Rechtsgrundlage dafür das es automatisch in allen Fällen so ist/so sein muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nein, nicht in allen Fällen, aber sicherlich wenn man bereits bei Gründung angibt eine Handelsgesellschaft zu gründen.
http://www.rechthaber.com/wie-wird-gbr-zur-ohg/

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