Wie die Überschrift schon sagt möchte ich mich gerne Nebenberuflich Selbständig machen. Meine Mutter ist ca. seid 19 Jahren im Einzelunternehmer, nun möchte ich gerne mit einsteigen vorerst Nebenberuflich.
Nun meine Frage Welche Rechtsform wäre jetzt am besten bzw wie müsste man im ganzen vorgehen
Nebenberuflich Selbständigkeit!
2. Januar 2017
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Frage vom 2. Januar 2017 | 10:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenberuflich Selbständigkeit!
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#1
Antwort vom 2. Januar 2017 | 14:10
Von
Status: Junior-Partner (5537 Beiträge, 2497x hilfreich)
Für dich am besten ist, wenn deine Mutter dich einstellt.
#2
Antwort vom 2. Januar 2017 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatWelche Rechtsform wäre jetzt am besten :
Kommt darauf an, was die Ziele sind (steuerlich und haftungsmäßig)
Zitatbzw wie müsste man im ganzen vorgehen :
Ich würde dazu raten, das Du erst mal so ein Existenzgründerseminar (z.B. bei der IHK) machst.
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#3
Antwort vom 3. Januar 2017 | 09:51
Von
Status: Weiser (16903 Beiträge, 5884x hilfreich)
Wenn du bei deiner Mutter einsteigen möchtest, dann ist die Rechtsform des Unternehmens doch bereits existent. Wie ist die denn aktuell?ZitatWelche Rechtsform wäre jetzt am besten :
#4
Antwort vom 3. Januar 2017 | 14:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Sie hat bisher nur das Einzelunternehmen
#5
Antwort vom 3. Januar 2017 | 17:35
Von
Status: Junior-Partner (5537 Beiträge, 2497x hilfreich)
Ja und? Auch ein Einzelunternehmer kann Mitarbeiter einstellen.
#6
Antwort vom 4. Januar 2017 | 08:54
Von
Status: Weiser (16903 Beiträge, 5884x hilfreich)
Aber genau das möchte der Fragesteller nicht! Es soll eine Partnerschaft als Selbständiger entstehen.ZitatJa und? Auch ein Einzelunternehmer kann Mitarbeiter einstellen. :
Wenn ich also an Stelle des Fragesteller wäre, dann würde ich zusammen mit der Mutter in eine GbR umfirmieren.
#7
Antwort vom 4. Januar 2017 | 09:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Aber genau das möchte der Fragesteller nicht! Es soll eine Partnerschaft als Selbständiger entstehen.ZitatJa und? Auch ein Einzelunternehmer kann Mitarbeiter einstellen. :
Wenn ich also an Stelle des Fragesteller wäre, dann würde ich zusammen mit der Mutter in eine GbR umfirmieren.
Danke das schon eher eine Antwort
Ich hatte im Internet gelesen das man in einer GbR kein Handel betreiben kann bzw man müsste dann die OHG nehmen.
#8
Antwort vom 4. Januar 2017 | 10:23
Von
Status: Weiser (16903 Beiträge, 5884x hilfreich)
Von Handel hattest du bisher nichts geschrieben!!! Wenn es um Handel geht, dann würde ich in eine OHG umfirmieren. Deine Info ist korrekt. Die OHG sollte die Rechtsform der Wahl sein.
#9
Antwort vom 4. Januar 2017 | 11:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatIch hatte im Internet gelesen das man in einer GbR kein Handel betreiben kann bzw man müsste dann die OHG nehmen. :
Das ist schlicht falsch. Leider hält sich dieses Gerücht hartnäckig.
Ein Blick ins Gesetz ( § 1 HGB ) klärt darüber auf, das auch die GbR selbstverständlich Handel betreiben darf.
Die OHG kommt dann ins Spiel, wenn das ganze einen "in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert".
Da gibt es keine feste Grenze, das richtet sich zum einen nach der Branche und zum anderen nach Faktoren wie Jahresumsatz, Umfang der Geschäftsvorgänge, Kreditaufnahme, Beschäftigtenanzahl, ...
Natürlich kann man auch direkt eine OHG machen, dann muss mansich darüber keine Gedankenmehr machen.
#10
Antwort vom 4. Januar 2017 | 12:04
Von
Status: Weiser (16903 Beiträge, 5884x hilfreich)
So ähnlich, denn das gilt nur für bereits bestehende GbR. In der Realität sieht es dann so aus, dass eine GbR automatisch zu einer OHG wird (auch ohne Eintragung!) wenn die GbR gewerblich tätig ist und gewisse Grenzen (Umfang der Tätigkeit/Umsatz/Gewinn...) überschritten werden. Eine GbR ist eine ganz schlechte Lösung wenn man aber erst im Handel tätig werden möchte.ZitatDa gibt es keine feste Grenze, das richtet sich zum einen nach der Branche und zum anderen nach Faktoren wie Jahresumsatz, Umfang der Geschäftsvorgänge, Kreditaufnahme, Beschäftigtenanzahl, ... :
Denn es ist so, dass bei einer NEUGRÜNDUNG (was hier der Fall ist) einer auf Handel ausgelegten Gesellschaft, diese automatisch eine OHG ist!
#11
Antwort vom 4. Januar 2017 | 16:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatDenn es ist so, dass bei einer NEUGRÜNDUNG (was hier der Fall ist) einer auf Handel ausgelegten Gesellschaft, diese automatisch eine OHG ist! :
Es ist die sinnvollste Rechtsform, aber da gibt es keine Rechtsgrundlage dafür das es automatisch in allen Fällen so ist/so sein muss.
#12
Antwort vom 5. Januar 2017 | 08:37
Von
Status: Weiser (16903 Beiträge, 5884x hilfreich)
Nein, nicht in allen Fällen, aber sicherlich wenn man bereits bei Gründung angibt eine Handelsgesellschaft zu gründen.
http://www.rechthaber.com/wie-wird-gbr-zur-ohg/
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