Ich kann meiner GbR ja einen Phantasienamen geben, solange in Geschäftsbriefen, Rechnungen und Lieferscheinen etc. die Namen aller Gesellschafter vorkommen.
Beispiel: "Phantasiename - Max Mustermann & Marianne Musterfrau GbR"
Wenn jetzt aber im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird, dass nur Herr Mustermann für Rechnungen zuständig ist, reicht dann auf den Rechnungen auch ein "Phantasiename - Max Mustermann GbR" oder müssen immer noch die Namen aller Gesellschafter drauf?
Danke schonmal für die Antwort.
Name einer GbR
27. April 2009
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Frage vom 27. April 2009 | 10:43
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Name einer GbR
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#1
Antwort vom 27. April 2009 | 16:52
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
Wenn jetzt aber im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird, dass nur der Weihnachtsmann und der Osterhase für Rechnungen zuständig ist.
Ihr gründet aber schon eine Firma !?!
Ihr seid beide die Firma und müsst euch genau so nennen wie angemeldet.
quote:
Herr Mustermann für Rechnungen zuständig
auch fürs alleine zahlen und haften :-)
PASS AUF !!! Ihr haftet beide vollständig und ungegrenzt mit eurem jetzigen und zukünftigen Vermögen
Wenn dein "Buchhalter" Partner pennt und dann nichts hat, zahlst du ALLES ALLEINE (nicht nur deinen Anteil)
Der Gesellschaftsvertrag interessiert nur für die Beziehungen zwischen euch beiden. Im Außenverhältniss haftet ihr als Gemeinschaft.
Besser wäre ne UG (Mini Gmb)
Übrigen ist dein Phanasiename nicht der Name der Gesellschaft, ihr bekommt damit keine Namensrechte !!!
K. ( mein GbR Ende hat mich mal 15000 DM gekostet )
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
-- Editiert am 27.04.2009 16:57
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