Mini-GmbH und Schadensfall

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
dmag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Mini-GmbH und Schadensfall

Hallo,

ich möchte mich Selbstständig melden und überlege dies mit der Geschäftsform einer Mini-GmbH zu machen.
Nun ist es ja so, dass man lediglich mit einem Euro starten muss und dann jeweils 25% des Gewinns weiter einzahlen muss, bis das Stammkapital 25000 Euro beträgt.
Wie sieht es aus, wenn man nach einer Zeit durch einen Schadensfall die Selbstständigkeit beenden muss und noch nicht die gesamten 25000Euro eingezahlt hat? Bei einer normalen GmbH haftet man ja mit den 25000 Euro und wie ist es bei einer Mini-GmbH?
Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Markus

-- Editiert von dmag am 02.01.2009 19:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Die GmbH kann nur mit dem Kapital haften das sie hat, wenn man also nur einen Euro Stammkapital hat ist man bereits beim Kauf einer Tasse Kaffee konkursreif. deswegen ist die 1 Euro Gründung etwas dämlich

Bei einer normalen GmbH haftet man auch nicht mit 25 tsd sondern mit dem vorhandenen Kapital.

K.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

solange bis DU die mini GMBH mit dem nötigen Stammkapital ( ich glaube das ist "nur noch" 12000€ ) aufgestockt hast haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen!
also die Nummer ist nicht zu unterschätzen! das ist das gleiche wie mit einer GBR !

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

...Bei einer normalen GmbH haftet man auch nicht mit 25 tsd sondern mit dem vorhandenen Kapital.


Der 25 tsd Kapital muß vorhanden sein bzw. jederzeit abrufbereit sein. Ansonsten
gilt die GmbH als konkursreif. Bei verspästeter Konkursmeldung haftet das Privatvermögen.

1x Hilfreiche Antwort

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