Hallo Leute,
ich bin mir bei folgendes Problem unsicher. Ich bin Einzelunternehmer und ich biete als Leistung das gestalten von Websites und die dazugehörige Programmierung an.
Nun ist es aber so das ich unter neuem Namen das Hosting und den Support von Servern anbieten möchte.
Könnte ich dann mit fortlaufender Rechnungsnummer einfach den Namen austauschen?
Sprich für Das Webdesign:
Webdesign und Programmierung
Inh. Max Mustermann
und für das Hosting:
Hosting und Support
Inh. Max Mustermann
Mehrere Namen
7. April 2018
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Frage vom 7. April 2018 | 10:24
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 7. April 2018 | 11:00
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
ich bin mir bei folgendes Problem unsicher. Ich bin Einzelunternehmer
"Einzelunternehmer" im Sinne von "Einzelgewerbetreibender" oder im Sinne von "im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer"?
Zitat:
Könnte ich dann mit fortlaufender Rechnungsnummer einfach den Namen austauschen?
Als Einzelgewerbetreibender betreibt man sein Gewerbe unter seinem Vor- und Zunamen. Also unter Max Mustermann. Irgendwelche Zusätze sind möglich, aber rechtlich für Rechnungen etc. nicht relevant.
Als im HR eingetragener Einzelunternehmer firmiert man unter der Firma, die im HR eingetragen ist, und muss diese genau so auch auf Rechnungen, Geschäftsbriefen usw. angeben.
#2
Antwort vom 7. April 2018 | 11:53
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat"Einzelunternehmer" im Sinne von "Einzelgewerbetreibender" oder im Sinne von "im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer"? :
Ja ich bin Einzelgewerbetreibender von daher sollte das also Möglich sein ?
Vielen Dank für die Antwort
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#3
Antwort vom 7. April 2018 | 13:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatAls Einzelgewerbetreibender betreibt man sein Gewerbe unter seinem Vor- und Zunamen. :
Man kann sein Gewerbe unter seinem Vor- und Zunamen betreiben, muss es aber nicht.
ZitatIrgendwelche Zusätze sind möglich, aber rechtlich für Rechnungen etc. nicht relevant. :
Sehe ich aufgrund von Erfahrungen anders.
ZitatKönnte ich dann mit fortlaufender Rechnungsnummer einfach den Namen austauschen? :
Das könntest Du. Solltest Du aber nicht wegen der damit verbundenen möglichen Probleme
Man sollte für jede Geschäftsbezeichnung einen eigenen Nummernkreis mit fortlaufenden Nummern für die Lieferscheine, Rechnungen etc. führen (z.B. in dem man eine 01-, 02-, ... voranstellt).
#4
Antwort vom 7. April 2018 | 14:19
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKönnte ich dann mit fortlaufender Rechnungsnummer einfach den Namen austauschen? :
Das könntest Du. Solltest Du aber nicht wegen der damit verbundenen möglichen Probleme
Man sollte für jede Geschäftsbezeichnung einen eigenen Nummernkreis mit fortlaufenden Nummern für die Lieferscheine, Rechnungen etc. führen (z.B. in dem man eine 01-, 02-, ... voranstellt).
Also könnte ich das z.B. wie folgt regeln für die erste Geschäftsbezeichnung
F1-01, F1-02 ... etc.
Für die Zweite
F2-01, F2-02 ... etc.
Um es einfach zu Sagen. Ich möchte mit einem angemeldeten Gewerbe halt mehrere Portale betreiben das bedeutet mehrere Geschäftsbezeichnungen unter einem Hut.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 10. April 2018 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDu musst alles mit deinem Namen machen! :
Und für den Unfug hat man sicherlich auch eine Rechtsgrundlage?
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