Mehrere Namen

7. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
philz94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Namen

Hallo Leute,

ich bin mir bei folgendes Problem unsicher. Ich bin Einzelunternehmer und ich biete als Leistung das gestalten von Websites und die dazugehörige Programmierung an.

Nun ist es aber so das ich unter neuem Namen das Hosting und den Support von Servern anbieten möchte.

Könnte ich dann mit fortlaufender Rechnungsnummer einfach den Namen austauschen?

Sprich für Das Webdesign:

Webdesign und Programmierung
Inh. Max Mustermann

und für das Hosting:

Hosting und Support
Inh. Max Mustermann

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von philz94):

ich bin mir bei folgendes Problem unsicher. Ich bin Einzelunternehmer

"Einzelunternehmer" im Sinne von "Einzelgewerbetreibender" oder im Sinne von "im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer"?
Zitat:

Könnte ich dann mit fortlaufender Rechnungsnummer einfach den Namen austauschen?

Als Einzelgewerbetreibender betreibt man sein Gewerbe unter seinem Vor- und Zunamen. Also unter Max Mustermann. Irgendwelche Zusätze sind möglich, aber rechtlich für Rechnungen etc. nicht relevant.

Als im HR eingetragener Einzelunternehmer firmiert man unter der Firma, die im HR eingetragen ist, und muss diese genau so auch auf Rechnungen, Geschäftsbriefen usw. angeben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
philz94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
"Einzelunternehmer" im Sinne von "Einzelgewerbetreibender" oder im Sinne von "im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer"?


Ja ich bin Einzelgewerbetreibender von daher sollte das also Möglich sein ?

Vielen Dank für die Antwort :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Als Einzelgewerbetreibender betreibt man sein Gewerbe unter seinem Vor- und Zunamen.

Man kann sein Gewerbe unter seinem Vor- und Zunamen betreiben, muss es aber nicht.



Zitat (von eh1960):
Irgendwelche Zusätze sind möglich, aber rechtlich für Rechnungen etc. nicht relevant.

Sehe ich aufgrund von Erfahrungen anders.



Zitat (von philz94):
Könnte ich dann mit fortlaufender Rechnungsnummer einfach den Namen austauschen?

Das könntest Du. Solltest Du aber nicht wegen der damit verbundenen möglichen Probleme

Man sollte für jede Geschäftsbezeichnung einen eigenen Nummernkreis mit fortlaufenden Nummern für die Lieferscheine, Rechnungen etc. führen (z.B. in dem man eine 01-, 02-, ... voranstellt).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philz94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von philz94):
Könnte ich dann mit fortlaufender Rechnungsnummer einfach den Namen austauschen?

Das könntest Du. Solltest Du aber nicht wegen der damit verbundenen möglichen Probleme

Man sollte für jede Geschäftsbezeichnung einen eigenen Nummernkreis mit fortlaufenden Nummern für die Lieferscheine, Rechnungen etc. führen (z.B. in dem man eine 01-, 02-, ... voranstellt).

Also könnte ich das z.B. wie folgt regeln für die erste Geschäftsbezeichnung

F1-01, F1-02 ... etc.

Für die Zweite
F2-01, F2-02 ... etc.

Um es einfach zu Sagen. Ich möchte mit einem angemeldeten Gewerbe halt mehrere Portale betreiben das bedeutet mehrere Geschäftsbezeichnungen unter einem Hut.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Frenkaza):
Du musst alles mit deinem Namen machen!

Und für den Unfug hat man sicherlich auch eine Rechtsgrundlage?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen