Ltd gründung trotzt Vorstrafen

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
superfranky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ltd gründung trotzt Vorstrafen

Guten tag ,

in deutschland habe ich ein problem kein gewerbe wegen vorstrafen. jetzt meine frage kann ich eine ltd gründen . wenn ja was kommt sa alles auf mich zu.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja was kommt auf die zu? Würde sagen englishes Steuerrecht und wenn man sich damit nicht auskennt ist die Ldt schnell wieder zu? Alternativ geht die UG in Deutschland

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"Steffen Osten
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30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Muss man denn gleich persönlich werden? :-(

Was ist den die Realität in Deutschland? Dann läuft die Firma halt auf die Frau, Schwager unsw. die möglichkeiten sind doch viel zu groß.

Allein die Überlegung eine ldt. hier aufzumachen ist doch schon fragwürdig? Denn was kann man mit dem schlechten ruf hier noch erreichen? Ich glaube ich kenne kein Unternehmen was eine Ltd auf Rechnung beliefert? Es sei denn sie ist schon ein paar Jährchen auf dem Markt, aber dann hat man meistens bereits umfirmiert.

Ist ja schließlich wie die Ug nur für den anfang gedacht.

In dem Sinne frohes schaffen

Mfg steffen


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"Steffen Osten
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