Limited - wo Steuern bezahlen

19. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
mountains
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 22x hilfreich)
Limited - wo Steuern bezahlen

Hallo,

ich habe kurz eine Frage:
Wenn ich als Deutscher eine Limited in England gründe und in Deutschland arbeite, (ich arbeite nur im Internet) muss ich ja vermutlich in Deutschland die Gewinnsteuer usw, bezahlen sowie die Steuererklärung machen.
Die Mwst. wird in dem Land bezahlt, für welches ich die Rechnungen ausstelle. Ist dies soweit richtig?

Wenn ich jetzt in die Limited einen Mitarbeiter als Gesellschafter mit aufnehme, welcher in England wohnt. Ist es dann möglich, die Gewinnsteuer und Steuererklärung usw. in England zu machen?

In diesem Fall arbeiten wir 50% in England und 50% in Deutschland. Aber dies kann man ja vermutlich nicht genau so bestätigen?
Das heißt, ich könnte sagen dass der Kollege in England alles arbeitet und somit wären wir in England pflichtig Steuererklärungen usw. zu machen?

Würde mich freuen, wenn mir das jemand so bestätigen könnte.

Vielen Dank!
Mountains

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8 Antworten
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#1
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Zitat:
V. Steuerliche Behandlung der zugezogenen Limited

Die weggezogene Limited beendet in England ihre Ansässigkeit sowohl für Zwecke des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Großbritannien als auch für nationale englische Steuerzwecke. Eine Limited, die nach englischem Steuerrecht über den Sitz in Großbritannien ansässig ist und gleichzeitig nach deutschem Steuerrecht über den Ort ihrer Geschäftsleitung auch in Deutschland ansässig ist, ist abkommensrechtlich als in Deutschland ansässig anzusehen. In Deutschland unterliegt ihr nach den deutschen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelter Gewinn der Körperschaftssteuer (25 %) und der Gewerbesteuer (Berechnungsschema).

Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist die Limited nach den von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen abkommensberechtigt.
Zitatende

vgl. dazu: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/limited/

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#2
 Von 
mountains
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo raptor2,

herzlichen Dank für deine Nachricht.
Das selbst gilt vermutlich auch für Österreich oder?
Wenn wir in Österreich arbeiten würden, wären wir auch NUR dort steuerpflichtig?

Und noch eine Frage:
Wenn 2 Gesellschafter aus Deutschland dabei sind und einer aus England und man gibt an, dass nur der Gesellschafter in England arbeitet, die anderen nur finanziell beteiligt sind. Wäre man in diesem Fall in England steuerpflichtig oder wegen der Finanzierung auch in Deutschland?

Vielen Dank!

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#3
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Dort wo die Firma, in diesem Fall die Limited, tätig wird, müssen Sie die Steuern entrichten.

Wenn ich mir diese Frage erlauben darf, Warum gerade eine Limited?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mountains
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo und herzlichen Dank nochmals!.
Wenn also von den 3 Gesellschaftern nur 1 arbeitet, sind wir dort tätig wo diese die Arbeit verrichtet? Es spielt also keine Rolle, ob die anderen 2 nur finanziell beteiligt sind?

Wir sind uns noch nicht sicher, ob wir uns für eine Limited entscheiden.
Wir möchten gerne eine Gesellschaftsform für welche jährlich kein großer Aufwand und keine Kosten entstehen.
Meines Wissens nach ist hier die Limited am günstigsten?
Oder welche günstigen Alternativen gibt es sonst nocht? Bei GmbH und AG fallen jährlich ja höhere Kosten an, und auch für die Buchhaltung fällt meines Wissen ein größere Aufwand an.
Evtl. sonst eine OHG?

Danke, Mountains!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Die Limited hat aber auch Buchhaltungskosten. Dort müssen Sie auch jährlich nach dem englischen Recht bilanzieren.

Was für ein Geschäftsvolumen planen Sie denn bitte? Ganz simpel wäre ein Start mit einer GbR. Da reicht eine Kosten-Überschuß-Rechnung völlig aus. Auch bei einer OHG haben Sie Mehraufwand.

Planen Sie sorgfältig und stellen erst einmal einen Buisnessplan auf. (Also wo wollen wir hin? Was für ein Umsatzvolumen erwarten wir?)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mountains
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 22x hilfreich)

Herzlichen Dank für die gute Beratung.

Wir planen mit einem jährlichen Umsatz von 50.000 Euro.
Der Gewinn würden wir auf max. 20.000 Euro im Jahr schätzen.

Wir dachten auch daran den Firmensitz in Österreich zu lassen, da wir nahe an der Grenze wohnen und ich auch ein Büro in Österreich hätte.

Vielen Dank!
Mountains

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Na bei dem Umsatzvolumen, würde ich persönlich, erst einmal wirklich "klein" anfangen und mir nicht als erstes eine aufgeblasene Buchhaltung nebst Bilanzierung aufhalsen. Im späteren Verlauf können Sie ja dann auch "wachsen" und gegebenfalls die Gesellschaftsform ändern.

Ich persönlich wünsche Ihnen und Ihrer Firma viel Glück und gutes Gelingen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hkruse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nur schnell für den Überblick:

Eine Limited entspricht als Rechtsform der GmbH. Der Unterschied zwischen englischer Ltd. und deutscher GmbH ist die Haftungseinlage. In Deutschland haftet die GmbH derzeit mit mindestens 25.000 Euro, die englische Limited jedoch mit mindestens einem brit. Pfund.

Folge: Mit wenig Kapital und wenig Haftungsrisiko kann in England eine Limited gegründet werden, die nach europäischer Niederlassungsfreiheit in jedem EU-Land ohne Barrieren tätig sein darf. Die geringe Haftung bei der Limited macht diese Rechtsform natürlich für dubiose Geschäfte und Briefkastenfirmen/Geldwäsche interessant. Aus diesem Grund ist die Ltd. als Geschäftspartner relativ unbeliebt, weil Geschäfte mit einer Ltd. durch das quasi-Fehlen der Haftungseinlage absolut ungesichert sind. Allein vor diesem Hintergrund würde ich mir an Eurer Stelle überlegen, ob es vertrauenserweckend für die neuen Kunden ist, als Ltd. aufzutreten. Übrigens könnt ihr als Ltd. sogar Probleme haben, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen. Die Ltd. hat eben nicht den besten Ruf.

Was die Steuern betrifft, ist die Ltd. aber ein absoluter Glücksfall und ein Schlupfloch, das langfristig sicher geschlossen wird.

Denn wenn die Ltd. ihren Hauptsitz in England/Kanalinseln hat und die Geschäftsstelle in Deutschland oder Österreich leidiglich eine sog. Zweigniederlassung ist, ist das Firmeneinkommen am Ort des Hauptsitzes zu versteuern, da ja dort auf dem Papier der Umsatz generiert wird. Hierzu ist ein Büro und eine ladungsfähige Adresse in England/Kanalinseln erforderlich. Es gibt aber einen ganzen Haufen Dienstleister, die im Internet die Gründung einer Ltd. inklusive Vertretung in GB + Telefonnummer und Briefkasten für ein paar hundert Euro pro Jahr anbieten.

Liegt der Firmenumsatz unter derzeit 40.000 brit. Pfund (ca. 50.700 Euro) pro Jahr, ist er nicht steuerpflichtig. In Eurem Falle wäre die Grenze knapp unterschritten.

Es fielen eben nur die Kosten für den Briefkasten und einen Anwalt in UK an, diese Kosten belaufen sich aber wie gesagt auf nur ein paar hundert Euro pro Jahr.

Was Euer Einkommen betrifft, so könnt ihr ehrenamtlich oder für den symbolischen Lohn von EUR 1,- pro Jahr arbeiten, und X% des Jahresgewinns gem. Eurer Statuten unter den Anteilseignern der Limited auszahlen. Diese Einkünfte gelten dann als Kapitalerträge und sind entsprechend zu versteuern.

1x Hilfreiche Antwort

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