Kleinunternehmerin - Anderer Name im Impressum??

17. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
nicole_1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Kleinunternehmerin - Anderer Name im Impressum??

Hallo zusammen,

ich möchte als Kleinunternehmerin (Kleinunternehmerregelung) einen Onlineshop betreiben (als Verkäuferin auf www.dawanda.de) und möchte aber nicht im Impressum auftauchen.

Da es sich ja um ein Einzelunternehmen handelt, sehe ich keine Möglichkeit im Impressum eine andere Person/Adresse einzutragen.

Gibt es für dieses Problem doch eine Möglichkeit oder einen Trick der rechtens ist?
Nur als Beispeil: Könnte ich z.B. meine einverstandene Mutter im Impressum eintragen, auch wenn alles andere (Gewerbe/Steuern...) über mich läuft?
Sie könnte ja "als Erklärung" für die geschriebenen Texte im Shop verantwortlich sein. Alles Quatsch, richtig?

Über jede Antwort und Hilfe würde ich mich wirklich sehr, sehr freuen.

Vielen Dank, Nicole

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

quote:
Alles Quatsch, richtig?

Richtig.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Keine Impressumspflicht [Bearbeiten]

Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>Informationspflichten nach dem Telemediengesetz [Bearbeiten]

§ 5 TMG legt die folgenden allgemeinen Informationspflichten fest: [2]

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. <hr size=1 noshade>


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nicole_1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Sicherlich nett gemeint, aber ein kopierter Text hilft mir hier nicht weiter.

Das ich ein Impressum brauche ist mir z.B. klar, sonst hätte ich diesen Beitrag ja nicht schreiben müssen.

Mir geht es um eine eventuelle Lösung für mein Problem.

Gruß, Nicole

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Das Problem ist dann gelöst, wenn du nichts mit der Geschäftsführung zu tun hast.
Man will ja schließlich einen direkten Ansprechpartner und keinen Strohmann.
Wenn du deinen Namen verheimlichen willst, ist da sicherlich etwas im Busche.
MfG

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du kannst den Inhaber nicht verstecken. Da brauchst du schon jemand der "echt" die Geschäfte innehat

http://www.strohmaenner.de/

Uwe



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trittbrettfahrer
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 12x hilfreich)

Bei der Denic (www.denic.de) steht sowieso der Inhaber der Domain und der, der dafür verantwortlich ist. Wozu also eine Verschleierung des Impressums. Wenn der Verantwortliche jemand anders ist, als der der Impressum, muss der Verwantwortliche die Domain sperren, bis er eine legale Seite aufweisen kann. Außerdem, bist du sowieso gezwungen bei einem Online-Shop eine Umsatzsteuernummer und die Gewerbenummer anzugeben, wie das Handelsregistergericht, also von daher, nützt es wenig einen anderen Namen im Impressum anzugeben.

Der Hinweis auf die Umsatzsteuerregelung nach § 19 Kleinunternehmerregelung, bindet dich trotzdem zur Steuernummer und dem Registegericht.

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"Die Unschuld gibt´s nicht das zweite Mal! "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Bei der Denic (www.denic.de) steht sowieso der Inhaber der Domain und der, der dafür verantwortlich ist. Wozu also eine Verschleierung des Impressums. Wenn der Verantwortliche jemand anders ist, als der der Impressum, muss der Verwantwortliche die Domain sperren, bis er eine legale Seite aufweisen kann.


Bei Denic kann ich den Weihnachtsmann eintragen, besser aber eine Firma in USA, oder gleich Westbanks.

Keine Mensch sperrt eine Seite nur weil im Impressum keiner steht, das ist keine Straftat sondern ein Wettbewerbsverstoß.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nicole_1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Eins vorab: Ich möchte meinen Namen keinesfalls verbergen, weil ich Kunden gegenüber irgendetwas unseriöses oder so andrehen will.
Ne, ne... das hat einfach andere Berufliche Gründe, die dies nicht möglich machen.

Bei Denic wäre da eh nichts zu sehen, da der Shop ja über eine Internetseite läuft, auf der auch viele andere einen Shop haben.

Uwe hat geschrieben:

Keine Mensch sperrt eine Seite nur weil im Impressum keiner steht, das ist keine Straftat sondern ein Wettbewerbsverstoß.


Wäre es also klüger, gar keinen Namen ins Impressum zu schreiben, als z.B. den meiner Mutter?

Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ich keinen Namen im Impressum angebe?

(Wahrscheinlich lasse ich es aber ganz, da ich kein gutes Gefühl dabei habe)

Grüße, Nicole



1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ich keinen Namen im Impressum angebe?


Du du dann ja auch keine "Widerrufserklärung" abgeben kann, da dort auch dein Name stehen muss, gibts Ärger. In Form einer Unterlassungsklage aus Wettbewerbsrecht Das kosten ein paar tausend Euro bei ersten und ein vielfaches bei jedem weiteren Verstoß

Du kannst anonym keine Geschäfte machen, bei denen dann du das Geschäft machst. Eine Ltd. mit Treuhänder und Geschäftsführer wäre anonym für den Gesellschafter.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

quote:
Keine Mensch sperrt eine Seite nur weil im Impressum keiner steht, das ist keine Straftat sondern ein Wettbewerbsverstoß.


Und genau deshalb sperrt ein Domaininhaber oder der Provider die Seite. Diese werden dann nämlich von einem Wettbewerber als Mitstörer in Anspruch genommen, Dank des fehlenden/falschen Impressums.



quote:
und die Gewerbenummer

Was soll das denn sein? Die Hausnummer vom 'Gewerbeamt' ... ?



quote:
Der Hinweis auf die Umsatzsteuerregelung nach § 19 Kleinunternehmerregelung, bindet dich trotzdem zur Steuernummer und dem Registegericht.

Für die Angabe der Steuernummer gibt es keine gesetzliche Grundlage, aus Datenschutzgründen sollte diese auch nicht veröffentlicht werden.

Pflicht sind (neben anderen Bestandteilen) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer sofern diese einem zugeteilt wurden.
Ist man in ein Register (Handelsregister, Vereinsregister etc.) eingetragen, ist die Angabe des Registers und die Registernummer die Pflicht.
Ein Kleinunternehmer ist in der Regel nicht in einem Register eingetragen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

:grins:
Gewerbenummer: (nicht lachen, ist wahrscheinlich ein häufigeres Problem)

quote:
wo finde ich die gewerbenummer???
Hi!!!
folgendes:Habe letztes jahr ein gewerbe angemeldet,d.h ich habe siesen Schein ausgefüllt und auch das schreiben vom FA erhalten.Auf dem Schein finde ich zwar die umsatzsteuernummer,jedoch nicht die gewerbenummer???
meine frage an euch:wo finde ich sie bzw. wo erhalte ich sie denn???
vielen dank

Bin zwar kein Rechtsspezialist, aber eine Gewerbenummer kenne ich nicht.
Für was brauchst du die?

das ist die nummer,die großhändler von mir verlangen,wenn ich eine ek-liste anfordern möchte...

Eine "Gewerbenummer" ist mir auch nicht bekannt. Es gibt lediglich eine Gemeindekennzahl die auf dem Gewerbeschein vermerkt ist.

Das Verfahren variiert allerdings je nach Bundesland... zumindest gibts bei uns in Nds keine Gewerbenummer!

was versteht man dann unter einem gewerbenachweis????

ich verstehe darunter meinen gewerbeschein.. der hat bisher auch allen großhändlern gereicht, auch wenn der ein oder andere mit der eintragung unter "art der tätigkeit" (o.ä.) nicht zufrieden war

es kann aber auch u.U. sein, daß manche großhändler einen handelsregister-eintrag sehen möchten (war in meiner alten firma manchmal so..) ... vielleicht hat der ja eine nummer? etc...


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Also wenn Händler nun auf einen Handelsregisterauszug bestehen wären Sie schön blöd. Denn nur weil ich meinen "Einzelunternehmung" dort eintragen lassen bin ich weder zahlungsfähiger noch seriöser.
Das dürften dann wohl andere Gründe gewesen sein.

Die meisten Großhändler haben MIndestbestellwert oder gegen "Rabatte" erst mit einem gewissen Volumen. Dabei ist ihnen die Rechtsform egal.

Und zu Thema Mitstörer: Kein Mensch wird den Provider belangen nur weil ein Impressum fehlt.

Uwe

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