Kleingewerbe - sDienstleistungsgewerbe

5. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Felix_Korb_1987
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe - sDienstleistungsgewerbe

Hallo,

ich würde mir mit meinem Gelernten Beruf gerne ein paar Euros dazu verdienen. Ich habe mich auch schon Informiert zwecks der Steuer usw.
Mein einkommen würde keine 17500€ übersteigen also fallen keine Steuern an.
Jetzt ist nur die frage ob ich dies auch meinem Arbeitgeber melden muss. Und ist es Erlaubt in einem Dienstleistungsgewerbe zu Arbeiten und dies auch Nebenbei anzubieten?

Ich danke schon mal im Voraus, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Da wurden Sie leider total falsch informiert. Unter den geschilderten Umständen fallen keine UMSATZsteuern an - Einkommenssteuer wird da selbstverständlich gefordert werden. Und ob Ihr Chef das genehmigen muß, steht in Ihrem Arbeitsvertrag - den kennt hier keiner...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Mein einkommen würde keine 17500€ übersteigen also fallen keine Steuern an.

Das ist falsch.
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, sonstige Abgaben ... da gibt es einiges.



quote:
Jetzt ist nur die frage ob ich dies auch meinem Arbeitgeber melden muss.

Davon sollte man ausgehen.
Insbesondere aufgrund solcher
quote:
Und ist es Erlaubt in einem Dienstleistungsgewerbe zu Arbeiten und dies auch Nebenbei anzubieten?

Konstellation.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.10.2012 15:08:23
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 32x hilfreich)

Natürlich fallen Steuern an. Das sind u.a. Einkommensteuer. Google mal "Kleinunternehmer
nach §19 UStG " . Darunter findest du zahlreiche informationen bezüglich kleingewerbe.

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