Hauptjob-Nebenjob-Nebengewerbe??!!??

20. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
infosuche
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 68x hilfreich)
Hauptjob-Nebenjob-Nebengewerbe??!!??

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine (mehrere) Frage!!!!

Ich arbeite halbtags als Erzieherin (LK 1) zusätzlich gehe ich noch einem Nebenjob auf 400,- Euro Basis (auf Lohnsteuerkarte LK6)

Nun möchte ich gerne éin Nebengewerbe anmelden.
Geht das oder muss ich dann auf meinen Nebenjob verzichten.

Ich möchte über einen Online-Shop, Kosmetik und Wellness Artikel vertreiben.


Da ich das ja aber wirklich nur als Nebengewerbe machen möchte, MUSS ich da einen gewissen Umsatz erzielen?

Wie schaut es aus wenn ich mal nichts einnehme, dem Finanzamt auch keine Ausgaben vorlege, ruht dann mein Gewerbe.
(soll natürlich nicht bedeuten, dass ich das Vorhabe! Ich erhoffe mir selbstverständlich einen Gewinn aus meiner Tätigkeit)

Kann es durch meine anderen Job´s zu Nachteilen bei Lohn- bzw. Einkommensteuer führen?

Könnte mir vielleicht jemand einen Buchtipp empfehlen, der meine Situation behandelt. (Hauptjob + Nebengewerbe)


Danke schon jetzt für Eure Hilfe, bin für jede Antwort dankbar.



-- Editiert von infosuche am 20.06.2004 16:50:42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Eine gewerbliche Tätigkeit ist unabhängig von einem unselbständigem Beruf oder einem Nebenjob. Allerdings werden die Einkünfte aus Hauptberuf und Gewerbe bei der Einkommensteuererklärung zusammengerechnet, was natürlich auch dazu führen kann, daß man bei Verlusten aus dem Gewerbe unter Umständen bezahlte Lohnsteuer zurückbekommt.
Bei einem Gewerbe sind dem Finanzamt regelmä0ig die Einnahmen und Ausgaben zu melden, evtl. als Null- oder Minusmeldung.

Erst wenn endgültig keine Gewinnerzielungsabsicht mehr vorhanden ist, nimmt das Finanzamt an, daß keine gewerbliche Tätigkeit sondern eine Liebhaberei vorliegt und streicht die Vergünstigungen.

Für den vorgesehenen Bereich empfehle ich die Gewerbeanmeldung als Biopraktikerin, da hier die Arbeitsgemeinschaft Biopraktik (AGBP) auch sehr gute Unterstützung und Beratung für Existenzgründer und Nebengewerbe bietet.
Infos darüber über www.agbp.de und über das Forum www.kloen.de unter Biopraktiker. Dort werden auch für Nichtmitglieder Detailfragen beantwortet.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.06.2010 23:29:00
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 49x hilfreich)

Guten Tag ... ein uraltes Thema ... über vier Jahre alt ... aber man soll ja erst suchen, bevor man neu schreibt. Nur so lässt sich verhindern, dass 100x das gleiche Thema angesprochen wird ...

Ich habe zu genau diesem Thema eine Frage, oder nein, drei:

1.) Wenn ich Vollzeit arbeite, sind dem Gewerbe, was man darüber hinaus noch betreibt, dann zeitlich Grenzen gesetzt? Z. B. 8 Stunden Hauptjob, dann darf das Gewerbe nur 3 Stunden pro Tag in Anspruch nehmen oder sowas in der Art ...

2.) Thema Liebhaberei ... nach wie vielen Jahren würde sich das Finanzamt denn diesbezüglich melden? Es ist ja wohl kaum anzunehmen, dass eine Firma bereits ein oder zwei Jahre nach Gründung perfekt läuft.

3.) Thema Sozialversicherung ... wie das mit der Steuer gerechnet wird wurde ja schon ausführlich dar gelegt. Vielen Dank für die Ausführung. Wenn es nach wie vor aktuell ist und sich an diesem Verfahren nichts geändert hat, dann ist damit eine meiner grundlegenden Fragen schon beantwortet. Habe noch keine so einfache, verdeutlichende Antwort hierzu bekommen.
Aber wie gesagt, was ist mit den Sozialabgaben, wie werden diese berechnet? Ändert sich in Sachen Krankenversicherung etc. etwas, wenn man Nebeneinkünfte aus dem Gewerbe hat?

Vielleicht findet sich jemand, der aus Erfahrung antworten kann. Würde mich freuen.

14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.06.2010 23:29:00
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 49x hilfreich)

irgendwie möchte anscheinend niemand antworten ... ich versuche es erneut, mit einer anderen frage, die vielleicht jemand beantworten kann ... stimmt es, dass man als selbständiger mit hauptjob nur 12500 umsatz pro jahr machen darf, weil man sonst hauptberuflich das gewerbe betreiben muss und kein angestelltenverhgältnis mehr nmöglich ist?

falls ja, sind die 12500 gewinn oder umsatz?

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.06.2010 23:29:00
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 49x hilfreich)

toll ... vielen dank für die hilfe.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)

Die 12Tausend Euro sind der Umsatz. Wenn Du mehr machst, zählt es als Hauptgewerbe und dann kannst Du, nach Meinung des Amtes ja Deinem Hauptberuf nicht mehr nachgehen.
Zeitliche Grenzen sind dem Nebengewerbe nicht gesetzt. Kannst Du ja auch nachts machen, wenn Du nur 4 Stunden schläfst. Das kann Dir keiner vorschreiben.
Soweit ich das weiß, gucken die nach 5 oder 7 Jahren wegen der Liebhaberei. Das hat mir die Tante bei de Anmeldung meines Gewerbes damals gesagt. Aber so ganz genau weiß ich es nicht mehr. Hast also auf alle Fälle erstmal eine Weile Ruhe.
Bei einem Nebengewerbe musst du an Deiner Krankenversicherung nichts ändern. Nur im Hauptgewerbe muss man sich selber versichern.

1x Hilfreiche Antwort

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