Hallo an alle ersteinmal, spitze Forum!!!
meine Frage:
Die Gründung einer OHG geschieht mit der Firma unter dessen Namen einer der Gesellschafter bereits zuvor selbständig Tätig war(kein Kaufmann - somit keine Firma?).
Besteht eine Haftung über dessen Verbindlichkeiten nun für alle Gesellschafter bzw. ist eine Haftung im Gesellschaftervertrag außschließbar(es ist ja eigentlich keine Firmenfortführung wie §25 HGB
??) oder muß diese im Handelsregister eingetragen werden?
Würde mich sehr über antworten freuen,
mfg
Mark
-- Editiert von DMark am 03.01.2005 19:36:28
Haftung bei Gründung einer OHG
3. Januar 2005
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Frage vom 3. Januar 2005 | 19:16
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Gründung einer OHG
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#1
Antwort vom 5. Januar 2005 | 07:21
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
hängt vom Gesellschaftsvertrag ab.
normal haftet jmd. der neu in eine Firma kommt für die ( alten ) Verbindlichkeiten der Firma.
#2
Antwort vom 5. Januar 2005 | 22:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
es handelt sich um den Zusammenschluß von zwei Kleinunternehmern zu einer OHG, also keine Kaufleute somit gab es auch keine Firma i.d.S.
Zitat:"hängt vom Gesellschaftsvertrag ab"
würde meine Frage voll und ganz beantworten, kann ich das evtl. auch irgendwo nachlesen?
mfg
Mark
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#3
Antwort vom 11. Januar 2005 | 08:20
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
ja im Schönfelder ( BGB ), hier Handelsgesetzbuch bzw. in der einschlägigen Literatur
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