Hallo,
ich habe vor mich selbständig zu machen. Im Moment habe ich einen unbefristeten Festvertrag, bin dort aber noch bis Ende März in der Probezeit.
Selbst kündigen und den Zuschuss kassieren geht ja nicht...
Gibt es irgendeine andere Möglichkeit, dass der AG mir kündigt und das von der Arbeitsagentur anerkannt wird?
Muss der AG mir Betriebsbedingt kündigen, oder reicht es, wenn er nach der Probezeit sagt, ok, das hat nicht gepasst, ich kündige ihm...
Würde die Arbeitsagntur dann beim alten AG nachfragen?
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Gründungszuschuss bei Festanstellung
19. Januar 2013
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Frage vom 19. Januar 2013 | 07:38
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründungszuschuss bei Festanstellung
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#1
Antwort vom 19. Januar 2013 | 18:58
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
der AG kann INNERHALB der Probezeit, ohne Angabe von Gründen kündigen! Die Arbeitsagentur kann und wird hier nicht nachfragen - es geht sie nichts an!
Das wäre also schon mal kein Problem!
Ob die Arbeitsagentur dir einen Zuschuß zahlt steht auf einem völlig anderem Blatt! Dies kann hier nicht beurteilt werden... So einfach ist es jedenfalls nicht!
#2
Antwort vom 20. Januar 2013 | 00:37
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Seit wann gibt es keinen Gründungszuschuß mehr bei Eigenkündigung?
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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."
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