Ich betreibe bereits ein Gewerbe mit Kleinunternehmer Regelung und möchte ein zweites Gewerbe mit Onlineshop anmelden.
Das Gewerbe mit Onlineshop möchte ich aber regelbesteuern. Muss ich jetzt auch das Kleingewerbe regelbesteuern oder kann ich die zwei Gewerbe unterschiedlich betreiben??
Gründung eines zweiten Gewerbes
12. April 2018
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Frage vom 12. April 2018 | 14:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründung eines zweiten Gewerbes
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#1
Antwort vom 12. April 2018 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119564 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatMuss ich jetzt auch das Kleingewerbe regelbesteuern oder kann ich die zwei Gewerbe unterschiedlich betreiben?? :
Kommt auf die Rechtsform des zweiten Gewerbes an.
Wenn das eine z.B. eine UG wäre, wäre das möglich. Wenn die bieherige Gewerbeform beibehalten würde nicht.
#2
Antwort vom 12. April 2018 | 17:44
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1499x hilfreich)
ZitatIch betreibe bereits ein Gewerbe mit Kleinunternehmer Regelung und möchte ein zweites Gewerbe mit Onlineshop anmelden. :
Das Gewerbe mit Onlineshop möchte ich aber regelbesteuern. Muss ich jetzt auch das Kleingewerbe regelbesteuern oder kann ich die zwei Gewerbe unterschiedlich betreiben??
Zur Ermittlung des Jahresumsatzes hinsichtlich §19 UStG werden alle Umsätze aus allen selbständigen Tätigkeiten des Selbständigen zusammengerechnet.
Werden zwei getrennte Gewerbe betrieben, gilt zwar zweimal der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€/Jahr - aber für die 17.500€-Grenze des §19 UStG werden die Umsätze zusammengezählt.
Anders ist es, wenn es sich um juristische Personen (GmbH usw.) handelt.
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#3
Antwort vom 12. April 2018 | 19:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatMuss ich jetzt auch das Kleingewerbe regelbesteuern oder kann ich die zwei Gewerbe unterschiedlich betreiben?? :
Kommt auf die Rechtsform des zweiten Gewerbes an.
Wenn das eine z.B. eine UG wäre, wäre das möglich. Wenn die bieherige Gewerbeform beibehalten würde nicht.
Wenn ich das richtig verstehe, gründe ich eine UG (haftungsbeschränkt) für den Onlinehandel und als GF dieser UG führe ich das Kleingewerbe weiter?
#4
Antwort vom 12. April 2018 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119564 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatWenn ich das richtig verstehe, gründe ich eine UG (haftungsbeschränkt) für den Onlinehandel und als GF dieser UG führe ich das Kleingewerbe weiter? :
Nö, als GF dieser UG führt man die UG. Und als normale Person führt man das Einzelunternehmen.
#5
Antwort vom 13. April 2018 | 13:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, habe mich falsch ausgedrückt.
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Schönes Wochenende
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