Gründung eines zweiten Gewerbes

12. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
gafra67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründung eines zweiten Gewerbes

Ich betreibe bereits ein Gewerbe mit Kleinunternehmer Regelung und möchte ein zweites Gewerbe mit Onlineshop anmelden.
Das Gewerbe mit Onlineshop möchte ich aber regelbesteuern. Muss ich jetzt auch das Kleingewerbe regelbesteuern oder kann ich die zwei Gewerbe unterschiedlich betreiben??

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119564 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von gafra67):
Muss ich jetzt auch das Kleingewerbe regelbesteuern oder kann ich die zwei Gewerbe unterschiedlich betreiben??

Kommt auf die Rechtsform des zweiten Gewerbes an.
Wenn das eine z.B. eine UG wäre, wäre das möglich. Wenn die bieherige Gewerbeform beibehalten würde nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von gafra67):
Ich betreibe bereits ein Gewerbe mit Kleinunternehmer Regelung und möchte ein zweites Gewerbe mit Onlineshop anmelden.
Das Gewerbe mit Onlineshop möchte ich aber regelbesteuern. Muss ich jetzt auch das Kleingewerbe regelbesteuern oder kann ich die zwei Gewerbe unterschiedlich betreiben??

Zur Ermittlung des Jahresumsatzes hinsichtlich §19 UStG werden alle Umsätze aus allen selbständigen Tätigkeiten des Selbständigen zusammengerechnet.
Werden zwei getrennte Gewerbe betrieben, gilt zwar zweimal der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€/Jahr - aber für die 17.500€-Grenze des §19 UStG werden die Umsätze zusammengezählt.

Anders ist es, wenn es sich um juristische Personen (GmbH usw.) handelt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gafra67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gafra67):
Muss ich jetzt auch das Kleingewerbe regelbesteuern oder kann ich die zwei Gewerbe unterschiedlich betreiben??

Kommt auf die Rechtsform des zweiten Gewerbes an.
Wenn das eine z.B. eine UG wäre, wäre das möglich. Wenn die bieherige Gewerbeform beibehalten würde nicht.


Wenn ich das richtig verstehe, gründe ich eine UG (haftungsbeschränkt) für den Onlinehandel und als GF dieser UG führe ich das Kleingewerbe weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119564 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von gafra67):
Wenn ich das richtig verstehe, gründe ich eine UG (haftungsbeschränkt) für den Onlinehandel und als GF dieser UG führe ich das Kleingewerbe weiter?

Nö, als GF dieser UG führt man die UG. Und als normale Person führt man das Einzelunternehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gafra67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, habe mich falsch ausgedrückt.
Danke für die Info, hat mir weitergeholfen.

Schönes Wochenende

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.907 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen