Gründung Nebengewerde Wellness

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)
Gründung Nebengewerde Wellness

Hallo! Ich beziehe noch Harz4 ( Mutter/Kind) und gründe dieses Jahr.

Da mein Jobcenter sehr langsam ist- fange ich nun im Nebenverdienst damit an. Ich möchte dies auch bei Finanzamt melden bevor ich "loslege" habe dazu aber noch eine Frage: ich gründe eine Familienpraxis mit Beratung, COaching und Massagen/Entspannungskursen

Beginnen möchte ich mit Massage/Entspannung- habe nun einen Raum gefunden wo ich arbeiten kann - weiss aber nicht welche VERSICHERUNG ich nun haben MUSS- meine COachees wären später über eine Coachhaftplflicht meines Francisegebers versichert- aber die Massage und Entspannungskurskunden nicht- ich habe verschiedene Räume, in denen die Kurse stattfinden- in denen ich mich stundenweise "einmiete".
Zweitens möchte ich eine MAssageölmischung mit verkaufen- gerade habe ich erfahren dass ich nun selber mischen darf ohne HERSTELLER zu sein- was wohl NEU ist- leider weiss ich nicht, wo und wie ich soetwas anmelden muss (ausser als Gewerbe). Muss ich die Mischung registrieren lassen? und wenn sie mal varieert? Meine Apotheke würde die Mischung auch auf Zuruf anfertigen- weiss aber nicht ob MEIN NAME dann auch mit auf die Flasch darf ;-))) WER WEISS WEITER?

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"pusteblume"

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich möchte dies auch bei Finanzamt melden bevor ich "loslege" <hr size=1 noshade>

Mit dem Jobcenter möchtest du darüber nicht sprechen? Das wäre fatal ...
Ein Besuch beim Ordnungs-/Gewerbeamt zur Anmeldung wäre auch notwendig.



quote:<hr size=1 noshade>gerade habe ich erfahren dass ich nun selber mischen darf ohne HERSTELLER zu sein <hr size=1 noshade>

Nein, DAS durfte man schon immer.


Untersagt ist regelmäßig nur die gewerbliche Nutzung dieser selbstgemachten Mischungen wenn die gesetzlichen Auflagennicht eingehalten werden.
Ölmischungen unterliegen der europäischen Kosmetikverordnung und auch das Arzneimittelgesetz kommt zur Anwendung.

Es müssen umfangreiche Reinhaltungs- und Sicherungsmaßmahmen (Vorgaben bei Wand-, Boden- und Deckenmaterialien, Möbelierung, Werkzeuge, Chargenvergabe, Aufheben von Mustern, ...) erfüllt werden, welche ein 'kleiner' normalerweise wegen des finanziellen Aufwandes nicht einhalten kann.

Deshalb: selbst produzieren auf Vorrat: vergiss es

Es soll jedoch Dienstleister geben welche die ganannten Anforderungen erfüllen und auch Kleinstmengen nach deinen Vorgaben im Auftrag herstellen.


Was man darf: EINE Mischung zur direkten Anwendung herstellen und verkaufen.
Also für deinen Kundin die da liegt, etwas mischen und sie damit massieren.
Reste dürften nicht mitgegeben werden (auch nicht kostenlos) und müssen entsorgt werden.
Die Hygienevorschriften sind auch hier einzuhalten, jedoch sind diese wesentlich geringer als bei der Vorratsproduktion.



quote:<hr size=1 noshade>WER WEISS WEITER? <hr size=1 noshade>

Deine zuständige IHK. Die bieten Grund- und Aufbaukurse für Unternemher an die welche werden wollen.
Desweiteren gibt es dort Berater und Merkblätter.

Abgesehen von Detailkenntissen fehlen dir wohl auch elementarste Grundkenntnisse.


Dann die Kollegen von nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/

Dort erhält man Antworten auch für kleines Geld.


Und wir hier wissen natürlich auch das eine oder andere ...



Mal ehrlich, was sagen dir diese Begriffe (in deinem Interesse bitte
ehrlich, ohne zu googeln):
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- MPhG
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG



Für die Website / den Onlineshop (ergänzend zu obengenanntem):
- Telemediengesetz
- Impressumspflicht (§ 5 TMG / § 55 RStV)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (§§ 54 bis 61 RStV)
- Fernabsatzrecht
- BGB-InfoV
- SigG
- UrhG
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- EGBGB, CISG (UN-Kaufrecht)
- § 22 KUG



Auch über Versicherungen muss man nachdenken:
Betriebshaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Produkthaftpflicht

sowie
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung
Leitungswasserversicherung
Sturm- und Hagelversicherung
Elementarschaden-Versicherung
Glasversicherung
=> jeweils für den gewerblichen Bereich



Hier mal sehr informative Dokumente zum Thema Existenzgründung:
Übersicht Unternehmensgründung

Rechtsleitfaden Unternehmensgründung

Leitfaden Rechtssichere Internetseiten





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du bist nicht aus dieser oder den anderen Branchen die noch dazu kommen sollen ? Du hast keine kfm. Kenntnisse ? Ein Franchisesystem ohne Geld ist schwer zu finden, und wenn doch kaum seriös.

Der erste Kunde dem du mit irgendeinem Schritt die Haut verbrennst wird dich platt machen - auch Strafrechtlich.

Lass es - du wirst selbst als Backwaren - Aufback - Dealer besser bezahlt - ohne ein Risiko.

Und da du weiter HarzIV willst musst du erst mal mit denen reden.

Eine Versicherung für "Laienfertigung von Massageöls" wirst du kaum finden und wenn nicht zahlen können.

Mach doch den Teil der un-riskannt ist. Such dir einen andere Sonnstudio-Nagelstudio-Esso-Tussi (tschuldigung) biete an in deren Räumen bei der Kunden in Ihrem Namen Kurse anzubieten.
Die soll dir die 195 (oder so) erlaubten Zuverdienst Euro zahlen als Teilzeitkraft.

Und wenns richtig läuft - kann du immer noch.....

Aber dir wird auffallen das die alle - wenn nicht vom Ehemann subventioniert - keine Euro einnehmen.


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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Sonnstudio-Nagelstudio-Esso-Tussi

:respekt:

Ersetz das 'Esso' doch nächstes mal durch 'Tankshop'.
Wegen der Schleichwerbung
;)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pusteblume 108 ,

Also für mich hört sich das alles nach "Abenteuer" an.

Hast du in dieser Richtung eine Ausbildung?

Deine Kunden werden das schnell feststellen.

Wenn ich mir vorstelle es gibt da Jemand der "Haare schneiden will" ohne Ausbildung? (hier als Beispiel).


quote:
Zweitens möchte ich eine MAssageölmischung mit verkaufen-

Der Francisegeber lässt eigene Mischungen zu? (kaum an zu-
nehmen).








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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Liebe alle! Ich bin etwas überrascht über den sarkastischen Unterton. Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass ich NICHT mit dem Jobcenter spreche- es geht hier darum- was ich noch wissen MÖCHTE! Oder nicht? ich habe bereits einen Businessplan, meine Vorgründungsphase ist abgeschlossen etc.

Lediglich bei der Option ÖLMISCHUNG habe ich noch eine Frage- die hier leider bisher niemand AKTUELL beantwortet hat, die gesetzteslage hat sich FRISCH zu 2012 geändert- so teilte mir ein VEREIN mit, der sich intensiv damit beschäftigt.

Mein Franchisepartner ist NICHT TEUER und JA er läßt Mischungen zu, da es sein FRANCHISE nicht überschneidet.

JA, ich habe diverse Ausbildungen (Heilpraktikerin Psychotherapie, Kinder-und Jugencoach, Wellnesberaterin, etc.).

Es fehlt mir immer noch die Info: Wenn meine Apotheke mischt- und zwar auf AUFTRAG- nicht auf VORRAT- darf dann auch ein Etiket mit meinem Namen drauf stehen? Für Produkthaftung gilt laut Gewerbeamt der Hersteller/Produzent der einzelnen ÖLE!!!

Und ja, natürlich war ich schon beim Gewerbeamt. Muss man hier neuerdings einen Lebenslauf einstellen, samt den Terminen die man in den letzten 12 Monaten hatte?



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"pusteblume"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn du einen Dritten den Auftrag gibst Senf mit Kümmel zu mischen, dann bist du der Hersteller.

Bestellst du bei Dritten dessen Senf/Kümmel Mischung ist er der Hersteller. Auch wenn du gefragt hast ob er so eine hat, und er du nur deswegen herstellst.

Der wird aber kaum "zum Einreiben" drauf schreiben, sonst wäre das eine Arznei für die er haften würde.
also bist du wieder in der Haftung.

Als "Heilpraktikerin" sollte man das gelernt haben



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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
darf dann auch ein Etiket mit meinem Namen drauf stehen?

Das MUSS sogar - neben vielen anderen Angaben - auch so sein.

Das wüsstest du, wenn du dich mal mit den von mir genannten gesetzlichen Grundlagen beschäftigt hättest.
Dann wärst du unweigerlich auf §5 gestoßen ...



quote:
Lediglich bei der Option ÖLMISCHUNG habe ich noch eine Frage- die hier leider bisher niemand AKTUELL beantwortet hat,


Dann stell die Frage doch mal bitte...



quote:
die gesetzteslage hat sich FRISCH zu 2012 geändert- so teilte mir ein VEREIN mit, der sich intensiv damit beschäftigt.

Und welches Gesetz soll sich gändert haben??





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Sehr geehrter Harry van SELL!

Es MUSS draufstehen der MISCHER- in meinem Fall dann die Apotheke. Ich möchte aber wissen: DARF auch ein Name von mir drauf?

ich zitiere Gewerbeamt:

Laut Gesetz ist es nicht möglich - auch in kleinen Mengen Mischungen zu verkaufen, die man selbst herstellt, auch wenn der eigene Name darauf steht.

-- Editiert pusteblume 108 am 11.01.2012 17:00

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Es MUSS draufstehen der MISCHER- in meinem Fall dann die Apotheke. Ich möchte aber wissen: DARF auch ein Name von mir drauf?


Der Hersteller muss drauf stehen !

Grundlagen vermittelt die IHK.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

§ 5 Kennzeichnung
(1) Kosmetische Mittel dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn gemäß Satz 2 bis 5, Abs. 2, 2a und 3 zusätzlich zu den Angaben nach § 4 angegeben sind:

1.
der Name oder die Firma sowie die Anschrift oder der Firmensitz des in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Herstellers oder einer dort ansässigen Person, die für das Inverkehrbringen des kosmetischen Mittels verantwortlich ist die Angaben dürfen abgekürzt werden, sofern das Unternehmen aus der Abkürzung allgemein erkennbar ist,

Du gilst als Hersteller und Inverkehrbringer gegenüber dem Verbraucher, also muss dein Name drauf.


Ansonsten steht es selbstverständlich jedem der diese Mischung vertreibt frei seine eigene Kennzeichnung (Name, Logo, etc.) zusätzlich zu den bereits vorhandenen Pflichtangaben aufzubringen.
Dabei darf er die vorhandene Pflicht-Kennzeichnung nicht entfernen, überkleben oder sonstwie verändern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Also da scheint eine LÜCKE zu sein:

Wenn ich von meinem Heilpraktiker eine Kräutermischung bekomme- steht da der Name der "mischenden" Apotheke drauf, mehr nicht!

Wenn ich eine Bachblütenmischung bekomme- steht da da die Apotheke drauf, MEHR NICHT!

Die Apotheke sagt, wenn sie weniger als 10 Fläschen VORRÄTIG hat, gilt sie nicht als HERSTELLER!! und DAS ist eine INfo, die das Gewerbeamt VOR ORT der Apotheke mitgeteilt hat.

Wenn ich also eine Mischung empfehle ( und es wird sich hier immer um die GLEICHE Handeln, da ich kein ÖLGEWERBE aufmache, sondern es sich hierbei um eine MINIMALE Zugabe zu einem Seminar von mir handelt)- der Klient läßt sie sich in der Apotheke mischen und bekommt sie in einem Fläschen, auf dem steht Apotheke XY --- was darf!! dann noch drauf?

Und ja, diese Details frag ich HIER- weil ich nicht Hauptberufliche ÖLverkäuferin und Mischerin werde- aber wies scheint- ist dafür ein Grundlagenkurs bei der IHK samt zehn Besuchen beim Gewerbeamt schneller- als hier mal eine klare Antwort zu bekommen- die nicht belehrend und übellaunig ist. ;-DDDDD

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"pusteblume"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke- habe nun unter der Mail auch mal meine Antwort gefunden. Kaum zu glauben!

;-)

Mit 3,5 Sternen >Bewertung gehört man eben zu den GUTEN,was?

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"pusteblume"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Die Apotheke sagt, wenn sie weniger als 10 Fläschen VORRÄTIG hat, gilt sie nicht als HERSTELLER!!

Die aktuellen Gesetze sagen etwas anderes.



quote:
und DAS ist eine INfo, die das Gewerbeamt VOR ORT der Apotheke mitgeteilt hat.

Hoffentlich schirftlich, damit man im Rahmen der Amtshaftung Regress nehmen kann.



quote:
der Klient läßt sie sich in der Apotheke mischen und bekommt sie in einem Fläschen, auf dem steht Apotheke XY --- was darf!! dann noch drauf?

Wie oft denn noch???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

So ein Apotheke und ein Heilpraktiker haben ja die selbe Ausbildung und es kommt nur auf die Menge der Flaschen an.
Immer gut das so ein Apotheker sich mit Recht auskennt.
Aber nur zu, ich muss eh zum Anwalt ne Herz-Op machen lassen.

Ich denke mal du solltest erst mal entscheiden was dein Öl sein soll und wie es verwendet werden: Eine Nahrungsmittel, eine Nahrungsergänzung oder gar eine Arznei - oder nur ein Gleitmittel.

Das ist ein himmelweiter Unterschied - und der hängt davon ab wie du es "anbieten" wirst.

Sobald du erklärst "Hilft gegen .." hauen die die Pharmaanbieter eh kurz und klein.

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