Darf man als (Klein-)Gewerbetreibender Handelsware bei Onlineshops kaufen, die sich nur an Endverbraucher richten? Wie sieht es aus, wenn in den AGB eines Onlineshops steht, dass nur in haushaltsüblichen Mengen geliefert wird, sonst aber kein Verkauf an Gewerbetreibende explizit ausgeschlossen wird? M.E. wird dann ja nur eine Aussage über die Menge getroffen - ein Unternehmer könnte schließlich auch Handelswaren in "haushaltsüblichen Mengen" zum Weiterverkauf bestellen.
Angenommen, ein anderer Onlineshop schreibt in seinen AGB, dass ausschließlich an Verbraucher verkauft wird. Als Einzelunternehmer führt man ja meistens keinen Firmennamen, sondern kauft auf seinen bürgerlichen Namen ein. Also wäre es für den Shopbetreiber nicht ersichtlich, wenn jemand gewerblich bei ihm einkauft. Riskiert der Gewerbetreibende bei so einem Verhalten eine Abmahnung? Oder ist das schlimmste, was passieren kann, dass der Onlineshop einfach nicht mehr an den Einzelunternehmer liefert?
Danke im Voraus für Antworten!
Gewerblich einkaufen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Darf man als (Klein-)Gewerbetreibender Handelsware bei Onlineshops kaufen, die sich nur an Endverbraucher richten?
JA.
Denn wie du schon richtig bemerkt hast, werden sie es in der Regel nicht merken.
Wenn doch, ist es ihnen egal oder sie freuen sich über den neuen 'Großkunden', eventuell kann man auch einen Rabatt aushandeln?
Sollte er in den vertraglichen Bedingungen stehen haben, das er nur an Verbraucher verkaufen will, muss man dies beachten.
Dann lässt man halt die Frau einkaufen
Grundsätzlich gilt übrigens: egal was in vertraglichen Bedingungen steht, kein Händler ist gezwungen irgendwem irgendetwas zu verkaufen.
Falls ein Händler dir also nichts verkaufen möchte, oder dich von weiteren Einkäufen ausschließt, dann hast du Pech gehabt.
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"
quote:<hr size=1 noshade>Dann lässt man halt die Frau einkaufen
<hr size=1 noshade>
Laut § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung):
quote:<hr size=1 noshade>Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende Posten). <hr size=1 noshade>
kann man die Einkäufe der Frau aber nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Das wäre doch ziemlich ruinös.
Weiß jemand Genaueres zu dem Thema gewerblich Einkaufen in Onlineshops?
-- Editiert Tesserakt am 09.01.2012 18:41
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Hallo - du hast bereits den Unsinn von Harry erkannt!
Generell kannst du überall Einkaufen und die Ware verkaufen!
Der bei Angeboten übliche Text "Verkauf nur in haushaltsüblichen Mengen" bezieht auch sich nur auf die Menge!
Der Shop-Betreiber kann dich nicht ausschließen, weil du ein Gewerbetreibender bist!
JEDES Geschäft beinhaltet einen Vertrag, der auf unterschiedlichste Art und Weise zustande kommt!
quote:
Hallo - du hast bereits den Unsinn von Harry erkannt!
Eventuell sollte man sich mal damit beschäftigen bevor man unqualizierte Aussagen trifft.
Aber mehr ist von CBW wohl nicht zu erwarten ...
quote:
kann man die Einkäufe der Frau aber nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Natürlich kann man das.
Die Einkäufe der Frau sind keine durchlaufenden Posten, da der Unternehmer hier keine treuhänderische Funktion hat, sondern natürlich Betriebsausgaben.
quote:
Der Shop-Betreiber kann dich nicht ausschließen, weil du ein Gewerbetreibender bist!
Das ist definitiv Blösinn.
Hätte man sich mal mit den grundlegenden Begriffen beschäftigt, wäre man unweigerlich auf den Begriff 'Vertragsfreiheit' gestoßen.
Jedem - bis auf wenige gestzliche Ausnahmen (Kontrahierungszwang) - steht es frei einen Vertrag einzugehen oder auch nicht.
quote:
JEDES Geschäft beinhaltet einen Vertrag, der auf unterschiedlichste Art und Weise zustande kommt!
Wenn erst gar kein Vertrag/Geschäft eingangen wird, gibt es keinen Vertrag und auch kein Geschäft.
Schon mit etwas gesundem Menschenverstand könnte man darauf kommen ...
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Ist ein Kaufvertrag zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Shopbetreiber, der laut AGB nur an Verbraucher verkauft, also ungültig? Oder hat der Onlineshop dann einfach Pech gehabt, falls er den Vertrag durch Zusendung der Ware geschlossen hat ohne zu merken, dass er nicht an einen Privatmann liefert?
Handelt der Gewerbetreibende in so einem Fall illegal?
Dass der Onlineshop niemanden beliefern MUSS, ist mir natürlich klar (Vertragsfreiheit, wie oben angesprochen).
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""
Der Vertrag könnte unter diversen Konstaellationen zivil- wie strafrechtlich angreifbar sein.
Denkbar wäre z.B. das der Verkäufer Gutscheine/Rabatte auslobt welche ausdrücklich nur Verbrauchern nach §13 BGB
zugute kommen sollen. Und er dies auch deutlich erkennbar macht.
DANN hätte der gewerbliche Käufer unter Umständen durchaus ein Problem, wenn er dort einkauft und der Verkäufer nachträglich Ansprüche erhebt ...
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