hallo freunde,
ich habe eine frage. wenn ich in einer musterstadt 1 im bundesland 1 meinen firmensitz habe und dort gewerbesteuer entrichte, muss ich bei einem auftrag in einer musterestadt 2 die einer anderen gemeinde zugehört auch gewerbesteuer entrichten? wie verhält es sich, wenn ich in einem anderen bundesland meine dienste anbiete?
gewerbesteuer wird doch anhand der lohnsumme entrichtet oder?
wir sind gmbh & co. kg und haben ca 30 mitarbeiter...
danke für die info
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Gewerbesteuer bei unterschiedlichen Gemeinden
4. Januar 2010
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Frage vom 4. Januar 2010 | 12:13
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewerbesteuer bei unterschiedlichen Gemeinden
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#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119587 Beiträge, 39746x hilfreich)
quote:
wenn ich in einer musterstadt 1 im bundesland 1 meinen firmensitz habe und dort gewerbesteuer entrichte, muss ich bei einem auftrag in einer musterestadt 2 die einer anderen gemeinde zugehört auch gewerbesteuer entrichten?
Nein, enscheidend ist wo die Firma den Sitz bzw. die Niederlassung hat.
quote:
wie verhält es sich, wenn ich in einem anderen bundesland meine dienste anbiete?
siehe oben
quote:
gewerbesteuer wird doch anhand der lohnsumme entrichtet oder?
Nein, der Gewerbeertrag dient als Ausgangsbasis für die Bemessung.
Dies ist der Gewinn nach nach Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht plus Hinzurechnungen (§ 8 GewStG), minus Kürzungen (§ 9 GewStG).
quote:
wir sind gmbh & co. kg und haben ca 30 mitarbeiter.
Welche Position hat denn der Fragesteller in der Firma?
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