Hallo zusammen,
werde mich in Kürze Selbständig machen und muß zu diesem Zweck auch ein Gewerbe anmelden, was ja weiter auch nicht schlimm ist.
Schlimm ist nur, ich weiß nicht die genaue Bezeichnung mit welcher ich nachfolgende "Geschäftsbereiche" komplett abdecken kann ohne mir weiteren Bürokratismus auzuhalsen, respektive späteren Ärger vermeide.
1.) EDV-Betreuung in kleineren Firmen (Installationen, Programmierungen, Mitarbeiterschulungen, Webdesign und -Pflege)
(wäre = EDV-Dienstleistung)
2.) Internetplattform im Bereich Urlaubsdomizilvermittlung
(wäre = EDV-Dienstleistung)
3.) Ich kaufe Waren im Internet und auch aus Insolvenzverfahren quasi direkt vom Gerichtsvollzieher und möchte diese sowohl im Internet (ebay) als auch an Ramschläden vermarkten bzw. auf dem Trödel veräußern.
Frage: Wie bringe ich das in 1 Gewerbebezeichnung ohne mich einzuengen? Gibt es hierfür bereits Bezeichnungen?
Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar, da die Zeit etwas drängt.
Mfg Glen
-- Editiert von Glen am 01.11.2004 11:45:51
Gewerbebezeichnung- Was ist möglich?
1. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 1. November 2004 | 11:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbebezeichnung- Was ist möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. November 2004 | 08:27
Von
Status: Schüler (246 Beiträge, 48x hilfreich)
Hier bietet sich an: handel und Dienstleistungen.
Wenn eins von beiden weniger als 10% vom Umsatz ausmachen würde kann man das auch weglassen. Da Du das ja aber im Voraus nicht wissen kannst, würde ich einfach beides angeben.
#2
Antwort vom 5. November 2004 | 17:46
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 7x hilfreich)
Einfach "Handel" würde ich nehmen.
Und jetzt?
Schon
267.064
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten