Gewerbeanmeldung - Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten??

1. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Wolle-z
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung - Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten??

Hallo !

Ich möchte eine Internetportal für eine bestimmte
Berufsgruppe erstellen; mit Zugang zu Forum etc.
Die Seite soll über Werbung finanziert werden, d.h.
Werbebanner, links etc. können dann gegen bezahlung auf dieser Seite gebucht werden. Eine saubere Buchaltung (Einnahmen-Ausgaben) wird natürlich geführt.
Nun zu meinen Fragen:
Muss ich ein Gewerbe anmelden, oder reicht es denn
Gewinn mit meiner Jahressteuererklärung mit anzugeben (Natürlich mit allen Buchungen Belegen etc.)??
Muss ich meinen Arbeitgeber für solch eine Form der
"Selbsständigkeit" um Erlaubnis bitten??

Für alle Antworten schon einmal vielen herzlichen
Dank !!

Wolle :)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ob Du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht, kommt auf den Schwerpunkt Deiner Tätigkeit an - Freiberufler (ohne Gewerbe) wärst Du, wenn der Schwerpunkt eher im Kreativen Bereich (Programmierung, Bannererstellung etc.) liegen würde. Hier scheint der Schwerpunkt der Tätigkeit, mit der Du Umsätze erzielst, wohl eher im Verkauf von Werbebannern und im vermarkten der Seite im Allgemeinen zu liegen. Das spricht eher für eine gewerbliche Tätigkeit - Gewerbe anmelden.

Im Prinzip besteht da ja auch kein Unterschied - Du musst nur etwas 20-40 € für den Gewerbeschein hinlegen - erst wenn Du einen hohen Gewinn erzielst (ich glaube über 12.000,-€) müsstest Du als Gewerbetreibender Gewerbesteuer zahlen - davon sind die Freiberufler (noch) befreit.

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#2
 Von 
guest123-373
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Es kommt ganz darauf an: auf die berufliche Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit. Es spricht wohl mehr für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit. Es ist ausreichend, wenn das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung (spätestens) über die Tätigkeit informiert wird. Wenn sich die Tätigkeit in Grenzen hält, kann die Gewerbeanmeldung warten (kosten ersten Geld mit den Folgekosten wie Müllgebühren, Kammerbeiträge usw).

-----------------
""

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Da die Anmeldung des Gewerbes nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile birgt, kann ich nur dazu raten, das Gewerbe möglichst schnell anzumelden (vorher über mögliche Verpflichtungen informieren - ehröhte Müllgebühren, Kammergebühren werden hier in Bayern für Kleingewerbetreibende nicht fällig).
Aber mit dem Gewerbe kannst Du ordentliche Rechnungen mit ausgeweisener MwSt stellen und natürlich auch Vorsteuer ziehen. Also kann sich dies gerade für den Kleingewerbetreibenden positiv auswirken - Du hast noch geringe Einnahmen und kannst aber relativ viel Vorsteuer ziehen (z.B. für Internetprovidergebühren, Telefon, Büromaterial, PC etc.).

Dein einziger Nachteil: Du must monatlich (die ersten zwei Jahre nach der Gründung) eine Vorsteueranmeldung abgeben und die überschüssige MwSt abführen, bzw. die zu viel gezahlte MwSt zurückfordern.

Viel Erfolg
Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#4
 Von 
Wolle-z
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!!
Ersteinmal (mit etwas Verspätung) vielen Dank für die Antworten an die Herren
Neubert u. Gössler.

Leider werde ich aus diesen nicht schlauer :(

Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden oder nicht??

Wie gesagt, das Gewerbe soll (oder auch nicht) als Nebenberuf laufen.

Darf ich Fragen; Herr Gössler -wie Sie das meinen - "es ist ausreichend, wenn das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung
über diese Tätigkeit informiert wird" -
und: "Wenn sich die Tätigkeit in Grenzen hält,
kann die Gewerbanmeldung warten"?

Wie darf ich "in Grenzen" verstehen ?
Wie lange kann ich mit der Gewerbeanmeldung warten"

Zu Ihrer Antwort, Herr Neubert - kann ich denn nicht erst ab einem gewissen Umsatz
UST ausweisen....??

Also - nochmals vielen Dank für die Antworten, aber ich komme nicht irgendwie
nicht weiter... :-(

Wäre sehr nett, wen ich nochmal Ihre Hile in
Anspruch nehmen könnte.

PS: Zu meinem "Vorhaben" ist eigentlich alles
gesagt - Werbeplätze sollen auf meiner
Internetpräzenz gegen bezahlung gebucht
werden. Außer Werbung, die zu meinem (Haupt-) Arbeitgeber in Konkurrenz steht.

Ach ja - Muss Arbeitgber über "diese Art"
von Selbständigkeit vorher gefragt werden"?




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#5
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Deinen Arbeitgeber solltest Du schon fragen - meistens steht sogar in Arbeitsverträgen, dass die Aufnahme einer Nebentätigkeit der Genehmigung bedarf - aber es gehört sich einfach.

Herr RA Gössler und ich sind uns ja schon mal einig, dass Du wohl nicht als Freiberufler einzustufen bist, sondern als Gewerbetreibender.

Wenn Herr Gössler schreibt, die Gewerbeanmeldung kann warten, dann meint er damit sicherlich, dass Kleingewerbetreibende, die keine Umsatzsteuer ausweisen, auch keine monatliche Vorsteueranmeldung machen müssen und ihren Gewinn aus dem Gewerbe erst mit der Jahressteuererklärung in der Anlage GSE angeben.

Allerdings kann jeder Kleingewerbetreibende sich für das Ausweisen der Umsatztsteur entscheiden (ab einer Grenze ist Umsatzsteuer zwingend darunter freiwillig).
Wer sich dafür entscheidet muss dann auch eine Vorsteueranmeldung (monatlich die ersten 2 Jahre) abgeben. Dann ist es sinnvoll oder sogar zwingend das Gewerbe anzumelden.

Ich frag mich allerdings gerade, ob es dem Finanzamt nicht sogar völlig egal ist, ob man ein Gewerbe angemeldet hat. Nur die Stadt wird darauf Wert legen, dass Leute, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben auch ein Gewerbe angemeldet haben. Aber der Gewerbeschein dient auch als Legitimation der gewerblichen Tätigkeit bei vielen Großhändlern oder z.B. der Metro - ist also auch nützlich.
(Das sollte Dich jetzt nicht noch mehr verwirren).

Wie schon gesagt: Ich würde den Arbeitgeber fragen, ein Gewerbe bei der Stadt anmelden, beim Finanzamt melden und zukünftig Vorsteuererklärung mit allen Vor- und Nachteilen abgeben - dabei hilft mir übrigens folgendes Programm sehr gut www.steuerpaket.com

Gruß
MCNeubert

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#6
 Von 
Wolle-z
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank !!!

Diese Antwort hat mir sehr geholfen !!!!!

:) :)

Gruß,
Wolle-z

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Terr Roger
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Wolle,

noch ein kleiner aber wichtiger Tipp aus der Praxis. Deine Geschäftsidee sollte sich auf alle Fälle in den ersten Jahren wirtschaftlich tragen können OHNE die Bannerwerbung.

Bannerwerbung ist bei vielen "Anfänger" eine völlig falsch eingeschätzte Einnahmequelle. Ich gehe davon aus, das Du mit der bannerwerbung mehr als nur Peanuts einnehmen möchtest/musst - und nicht von Deinem Handwerkerfreund mal 100 Euro nimmst.
Informiere Dich auf alle Fälle über die verschiedenen Berechnungsformeln.
Eine kleine Faustformel sind 150.000 besucher im Monat, bevor Du überhaupt allgemein interessant wirst . Wenige Ausnahmen bilden Special Interesst Seiten.

Werbung ist sehr schwer zu verkaufen und sollstest Du mal an lukrative Inserenten kommen, dann brauchst Du auch ein entsprechendes Equipment dafür. Nicht einfach mal so ein Bild auf eine Seite fixiert.

(Counter, Ad-Server, Logfile-analye..etc)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
trolli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf www.hast-recht.de gibt es einen guten Artikel zum Thema Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein, evtl. findet ihr ja dort etwas! Die Seite befindet sich zwar noch im Aufbau hat aber meiner Meinung nach potential!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mirj
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo,

ich habe mir vor kurzem aus genau diesem Grund selbstständig gemacht & ein Gewerbe angemeldet - nebenberuflich.

Ich würde an Deiner Stelle ein Gewerbe anmelden - Du hast ja nichts zu verlieren - und musst mit keinen zusätzlichen Kosten als Kleingewerbetreibender rechnen. Umsatzsteuer muss erst bei ca. 7000 Euro abgeführt werden & Gewerbesteuer fallen wie oben beschrieben ja auch erst ab einem gewissen Betrag an GEWINN an.

Ich habe mich vor meiner Entscheidung auch quer durch´s Netz gelesen & bin immer wieder drauf gestossen, dass es sicherer ist, ein Gewerbe anzumelden wenn mit Einnahmen gerechnet werden muss - was bei Dir im Fall der Bannerwerbung ja so wäre...

LG, Mirjam

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo

kleiner Tip:
Wenn Du Zuschüsse oder Existenzgründerdarlehen (z.B. KfW-Mittel) beantragst,darf das Gewerbe noch NICHT angemeldet sein!


Ciao
Relax

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