Gewerbeanmeldung: Welche Warengruppe für Kampfer?

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Gewerbeanmeldung: Welche Warengruppe für Kampfer?

Hi,

kann mir vielleicht jemand sagen zu welcher Warengruppe Kampfer gehört? Er kann zu so viel unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden, dass es mir leider nicht klar ist!

Vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ist das rhetorisch gemeint?

Falls nein:

"Wer ein Gewerbe anmelden will, muss angeben, welche Waren oder Dienstleistungen er anbieten will. Die Angabe „Handel mit Waren aller Art" ist unzureichend. Machen Sie klar, ob Sie Groß- oder Einzelhandel betreiben wollen. Sie sollten außerdem die Warengruppen wie beispielsweise Haushaltswaren oder Geschenkartikel angeben. Bei der Beschreibung der Waren müssen Sie dagegen nicht ins Detail gehen."

http://www.gewerbeauskunft-zentrale.org/main/gewerbeanmeldung.php

und

"Bei einigen Tätigkeiten ist der Start in die Selbstständigkeit mit einer Erlaubnispflicht verbunden. Die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten finden sich in der Gewerbeordnung. Zudem gibt es genehmigungspflichtige Tätigkeiten."

https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/genehmigungen/erlaubnispflicht/

Die entscheidende Frage ist ob es sich bei dem Handel mit Kampfer um ein genehmigungspflichtiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt?

-- Editiert von absoluter_laie am 10.03.2017 22:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120135 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
"Wer ein Gewerbe anmelden will, muss angeben, welche Waren oder Dienstleistungen er anbieten will.

Und was ist jetzt so schwer daran "Handel mit Kampfer" da rein zuschreiben?



Wer es unverseller haben will:
1.) Gefahrstoff geringerer Gefährlichkeit

2.) Je nach Form im Einkauf bzw. Verwendung
2a) Chemisches Produkt
2b) Medizinisches Produkt / Arzneimittel
2c) Kosmetisches Produkt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke. Die eigentliche Frage, die ich mir stelle ist ob es sich bei dem Handel mit Kampfer um ein genehmigungspflichtiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt?

Bzgl. Verwendung: Der vorgesehene Verwendungszweck dieses Kampers ist es als Räucherwerk einzusetzen.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120135 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
Die eigentliche Frage, die ich mir stelle ist ob es sich bei dem Handel mit Kampfer um ein genehmigungspflichtiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt?

Das sollte man entweder die örtliche IHK oder das Gewerbeamt fragen, möglichst unter Vorlage aussagekräftiger Dokumente über das zu handelnde Produkt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.950 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen