Sehr geehrte Community,
vorerst nutze ich gleich die Gelegenheit einmal "Hallo" zusagen. Mein Name ist Sebastian und ich bin 16 Jahre alt und komme aus dem guten alten Dresden(Sachsen). Und ja mehr müsste man eig. nicht über mich wissen.
Und zwar wende ich mich heute an das 123Recht Forum, weil ich vorhabe ein Gewerbe zu gründen. Dieses Gewerbe soll eine Marktlücke hier in Dresden füllen. Jeder kennt die heutigen Jugenddiscos, das Personal für die Bar,Garderobe und das DJ Pult wird vom Veranstalter selbst zusammengesucht. Dies stellt sich meistens als etwas schwierig und nervig heraus da die Veranstalter in der Zeit andere Sachen um die Ohren haben als für die Garderobe noch Personal zu suchen. Ist dies gefunden muss es auch noch eingewiesen dies kann auch wertvolle Zeit vor der Veranstaltung kosten. Man muss dazu sagen ich habe schon öfters in der Garderobe mit ausgeholfen und kenne mich deshalb mit der Situation aus.
Da kam mir die Idee "Gründe doch ein Gewerbe welches vorerst nur Garderobenleute vermittelt". Aus der Idee habe ich dann einmal ein Minimal Konzept gefertigt: http://thblol.th.funpic.de/konzept/event.pdf . Ich habe nun auch schon mehrere Veranstalter kontaktiert und sie gefragt was sie von dem Konzept halten. Die meisten meinten "Super Idee sowas können wir gebrauchen". Dies hat mir nur noch bestätigt dass die ganze Sache Erfolg haben könnte!
Nun die Frage an euch. Ich bin ja nun erst 16 und von daher wird das mit der Gewerbeanmeldung sicherlich nicht so einfach sein. Könnt ihr mir vlt. ein kleinen Aufschluss darüber gehen wo genau ich mich melden muss wenn ich als 16 Jähriger Gewerbe anmelden möchte. Was muss man beachten und was könnten Probleme und Gefahren sein? Würde ein Gewerbe meine baldige Ausbildung zum Fachinformatiker in irgendeiner Art beeinträchtigen? Meine Eltern wären mit dem Gewerbe einverstanden!
Größten Dank im Vorraus,
Basti
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-- Editiert Ukrator am 04.04.2012 19:22
Gewerbe gründen mit 16?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt seiner Kommune an. Und als Minderjähriger bringt man die schriftliche Erlaubnis der Eltern mit.
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...und
http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html :
"Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Neben den Erziehungsberechtigten muss außerdem das Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Vormundschaftsgericht erteilt seine Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten."
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