Gewerbe anmelden bei einmaliger Teilnahme an Markt

25. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
db112233
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 12x hilfreich)
Gewerbe anmelden bei einmaliger Teilnahme an Markt

Ist der einmalige Verkauf von selbstgenähten Schmusetüchern auf einem Adventsmarkt eine "auf Dauer" angelegte wirtschaftliche Tätigkeit, sodass ich dafür ein Gewerbe anmelden müsste oder ist dies aufgrund der Einmaligkeit nicht erforderlich?

Falls man dafür kein Gewerbe anmelden muss, dann würde ich auch nicht der IHK und Handwerkskammer beitreten müssen, oder?

Würde der Fall anders aussehen, wenn man jedes Jahr auf einem Markt Selbstgenähtes verkaufen würde?


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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Jedes Jahr ist auch auf Dauer wenn auch sinnlos. Zumal du ja das ganze Jahr das Zeug produzierst und eben nur einmal verkaufst. So ähnlich arbeiten auch die Weihnachtsmannkostümverleiher - das ganze Jahr nichts - nur an Weihnachten Umsatz.

Du wirst kaum einen Stand bekommen, wenn du nicht gewerblich Tätig bist. Frag doch mal die Gemeinde die die Plätze vergibt. Die Gewerbesteuer zahlenden Unternehmen werden dem Bürgermeisten einen Einlauf verpassen wenn sie sich mit Hobbyunternehmen rumschlagen sollen. Denen reichen die "Vereins"-"Unternehmer" schon völlig.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
db112233
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 12x hilfreich)

der verein, der den markt ausrichtet will keine gewerblichen anbieter, was sich von der sache her dann ja schon ausschließen müsste...

und wenn ich nun nur in diesem jahr teilnehmen würde, ist es dann "auf dauer" oder nicht?

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Deine gewerbliche Arbeit unfasst ja wohl auch die Produktion der Waren. Ich würde sagen "JEIN". Spielt aber keine Rolle denn Steuern musst du eh zahlen.

quote:
der verein, der den markt ausrichtet will keine gewerblichen anbieter


Na der kann ja wollen was er will.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
moppelchen
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo,

das beste wird sein, du rufst mal in deiner stadt bei der gewerbemeldestelle an.

die können dir auf jeden fall die passenden auskünfte geben.

ansonsten glaube ich, dass es auf den gewinn ankommt, der bei einigen ...(400?) € liegt.... meine, das hätte mir mal eine bekannte erzählt.

aber bevor du falsche tipps bekommst.... ein kleiner telefonanruf, und schon bist du auf der sicheren seite.

viel erfolg! ich mach sowas ähnliches auch....

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
ein kleiner telefonanruf, und schon bist du auf der sicheren seite.


Hinterher nicht beweisbar also nix wert.

Ne vergessene Gewerbeanmeldung ist ne kleine Ordnungswidrigkeit. Solange man das Geld versteuert ist das alles nicht so schlimm.


K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
db112233
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 12x hilfreich)

@ moppelchen:
zuerst dachte ich, dass es unter das reisegwerbe fällt (wegen markt) und ich dann davon befreit bin (wegen gelegentlich). das gewerbeamt der stadt hat dies auch so gesehen, aber meinte, dass ich sicherheitshalber noch mal beim ordnungsamt nachfragen soll. das ordnungsamt meinte, dass reisegewerbe nur zutreffen kann, wenn ich sowieso schon ein gewerbe angemeldet hab.
ich werde einfach nochmal anrufen.

@ mustermann2000:
das mit den steuern ist etwas pauschal formuliert, das kommt immer auf den sachverhalt an. unter bestimmten beträgen fällt weder gewerbesteuer noch umsatzsteuer an und auch bei der einkommensteuer kann es bei bestimmten voraussetzungen bis 410 euro im jahr steuerfrei sein.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Klar wenn man nicht verdient zahlt man keine Steuern, nur muss man dazu auch die Ausgabenbelege haben wenn man es nachweisen soll.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamstergirl9
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 35x hilfreich)

Ja hier bin ich wieder.

@mustermann2000.
Deine Beiträge bezüglich gewerblicher Sachen, sind alle gülle. Du pauschalisierst und erzählst so einen Müll. Ich kanns nicht mehr lesen. Du mit Deinen Steuern und Belegen und so weiter. Wenn Du keine Ahnung hast, dann lass es einfach bleiben.

@db112233
Du hast vollkommen Recht mit Deinem letzten Beitrag, da bist du auf dem richtigen Weg.

Die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer usw. Freibeträge und so hängt immer vom Gewinn ab. Wer sagt eigentlich, dass db112233 die Ware porduziert. Vielleicht verkauft er sie nur. Wenn db112233 einen Verein beitritt oder eröffnet, dann fallen gar keine Steuern an. Und nur der Verkauf von Ware ist keine Pflicht des beitretens einer Handeskammer. Die versuchens zwar blind, aber man fällt nicht immer darunter. Frag doch mal deine Kollegen vom Markt, wie die das machen.

Viel Glück hamstergirl9

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