Gewerbe angemeldet, Rechnungen und Gewährleistung

10. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
bjoernjohannes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe angemeldet, Rechnungen und Gewährleistung

Hallo liebe Gemeinde.
Ich habe mir vor einigen Tagen ein Gewerbe angemeldet zum Handel mit Media-Geräten.
Nun möchte ich Handy's auf Ebay verkaufen und wollte fragen, wie ich die Gewährleistung und die Garantie bestimme.
Denn wenn ich jetzt bei einem Großhändler (z.B. von www.zentrada.de) ein paar Handy's kaufe, und die bei Ebay verkaufe, möchte ich natürlich, dass die Kunden bei mir kaufen, dazu biete ich dann als gewerblicher Händler eine Rechnung und volle Garantie / Gewährleistung an.
Doch wie geht das, kann ich einfach eine Rechnung schreiben, und fertig?
Oder brauche ich irgendwelche Verträge mit Nokia etc.. Um als Händler zugelassen zu sein?
Der Kunde geht ja, wenn sein Handy einen Schaden hat, in den nächsten Handyladen und gibt das Handy mitsamt der Rechnung von mir dort ab. Und wenn das innerhalb von 2 Jahren geschieht, sollte das doch kostenlos für den Kunden sein.
Also meine Frage jetzt, wie schreibe ich meine Rechnung, so dass sie als Beleg für den Kunden gilt, damit der seine Reparatur einfordern kann?
Darf ich das auch als Kleinunternehmer machen, also wenn ich Steuerbefreit bin, da mein Jahreseinkommen unter 17.xxx€ liegt?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
Gruß,
Björn

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
moppinet
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Björn.
Wir stehen gerade vor der gleichen Frage. Hast du schon eine Antwort?
Gruß Horst

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Der Kunde geht ja, wenn sein Handy einen Schaden hat, in den nächsten Handyladen und gibt das Handy mitsamt der Rechnung von mir dort ab. Und wenn das innerhalb von 2 Jahren geschieht, sollte das doch kostenlos für den Kunden sein.


Wie kommst du denn darauf? Der Kunde kann seine Gewaehrleistungsansprueche ausschliesslich bei dem Haendler geltend machen, bei dem er das Teil gekauft hat. Jeder andere Haendler wird dem was husten, wenn er mit nem bei dir gekauften Handy auftaucht und was von Gewaehrleistung erzaehlt. Stell dir mal vor, es kaemen Leute mit kaputten Handys zu dir, die irgendwo in nem Grossmarkt gekauft wurden, und wollen, dass du die Dinger auf deine Kosten reparierst, umtauschst oder gegen Kaufpreiserstattung zurueck nimmst! Dass das nicht gehen kann, ist dir sicher klar.

Anders ist es mit der Garantie des Herstellers. Da kommt es aber auf dessen Garantiebedingungen an. Diese koennen durchaus vorsehen, dass Garantieansprueche ueber jeden beliebigen Vertragshaendler abgewickelt werden koennen. Sie koennen aber auch vorsehen, dass dies nur bei dem Haendler geht, bei dem das Teil gekauft wurde. Oft ist auch eine direkte Garantieabwicklung mit dem Hersteller vorgeschrieben. Dabei bleibt der Haendler dann voellig aussen vor.


Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
moppinet
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo nochmal.

Ich wollte nochmal meine Frage mit einem Beispiel verfeinern:
Ich kaufe im Grosshandel oder irgendwo anders ein beliebiges technisches Gerät. Dieses biete ich als Kleinunternehmen wiederum bei eBay zum Verkauf an. Bin ich, als Kleinunternehmer, denn nun berechtigt eine Rechnung auszustellen von deren Ausstellungsdatum an die Garantie beim Hersteller gilt?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruß Horst


-- Editiert von moppinet am 04.02.2008 17:25:35

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Bin ich, als Kleinunternehmer, denn nun berechtigt eine Rechnung auszustellen von deren Ausstellungsdatum an die Garantie beim Hersteller gilt?


Selbstverstaendlich darfst du eine Rechnung ausstellen. Unter welchen Bedingungen und ab welchem Tag der Hersteller jedoch zu einer Garantieleistung verpflichtet werden kann, haengt einzig und allein von dessen Garantiebedingungen ab. Er ist auch nicht verpflichtet, ueberhaupt eine Garantie anzubieten.

Noch einmal: Mit der Herstellergarantie hast du als Haendler nur dann etwas zu tun, wenn du das auch mit dem Garantiegeber (Hersteller) oder deinem Kunden so vereinbart hast. Mit deinem Kunden kannst du natuerlich nur das vereinbaren, was du auch selbst erfuellen kannst, also nichts zu Lasten eines Dritten (des Herstellers oder eines anderen Haendlers). Du kannst also - sofern die Garantiebedingungen des Garantiegebers dem nicht entgegen stehen - mit dem Kunden vereinbaren, dass du die Garantieabwicklung mit dem hersteller uebernehmen wirst. Du kannst aber nicht von dir aus bestimmen, was der Garantiegeber zu leisten hat oder ob dieser ueberhaupt eine Garantie zu geben hat. Das ist einzig und allein deseen Sache.

Was du keinesfalls abwaelzen kannst, ist die Haendlergewaehrleistung gegenueber dem privaten Kunden. Du als Haendler haftest ganz allein dafuer, dass das verkaufte Teil zum Zeitpunkt der Uebergabe an den privaten Kunden frei von Sach- und Rechtsmaengeln ist, und zwar fuer die Dauer von 2 Jahren 9bei gebrauchten Gegenstaenden kann diese Frist auf 1 Jahr begrenzt werden). Stellt der Kaeufer innerhalb der ersten 6 Monate einen solchen Mangel fest, wird vermutet, dass dieser auch schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Es steht dir als Haendler dann aber frei, zu beweisen, dass dem nicht so ist. Nach Ablauf der ersten 6 Monate greift diese Vermutung nicht mehr und der Kaeufer muss beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat. Die Erfuellung von Gewaehrleistungsanspruechen kannst du nicht auf den Hersteller oder Importeur abbwaelzen.

Fuer die Gewaehrleistung zaehlt nicht das auf der Rechnung angegebene Datum sondern der Zeitpunkt, an dem der Kaufgegenstand tatsaechlich an den Kaeufer uebergeben wurde.

Gruss
CAM

-- Editiert von CAM am 05.02.2008 03:51:18

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
moppinet
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für diese prima Erklärung!

Ich hätte da noch eine Sache auf dem Herzen:

Ich habe ein (Klein-)Gewerbe z.B. als Briefmarkenhändler angemeldet. Wenn mir jetzt ein Schnäppchenangebot über den Weg läuft was nichts mit Briefmarken zu tun hat, darf ich denn damit auch handeln? Oder muss ich vorher den Gewerbeschein ändern, bzw. erweitern?

Vielen Dank schon mal im voraus!

Gruß Horst

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Wenn du dich auf Briefmarkenhandel bei der Gewerbeanmeldung "begrenzt" hast und etwas anderes verkaufen willst, muss die Gewerbeanmeldung erweitert werden.
Nimm an Besten allgemeine Begriffe.

1x Hilfreiche Antwort

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