Gewerbe abmelden, rechtliche Folgen?

3. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Motorcycles
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbe abmelden, rechtliche Folgen?

Hallo,

ich war jetzt über ein Jahr selbsständig mit meiner Einzelfirma und habe Roller, Mofas und Zubehör verkauft. Ich möchte mein Gewerbe nun abmelden und jetzt interessiert mich in wiefern die bestehende Gewährleistung und Garantie noch weiter gilt. Natürlich kommt es in diesem Bereich laufend zu Garantiefällen. Muss ich weiter haften, wenn ein Kunde nach meiner Gewerbeabmeldung mit einem defekten Roller auf seine Garantie besteht?

Danke!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Na klar, wer denn sonst???

Miledy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Motorcycles
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja aber das kann doch nicht sein, dass ich mein Gewerbe abmelde, weil ich in dieser Branche nicht weiter komme, mir einen Job suche und dann trotzdem noch Garantie geben muss... obwohl ich garnicht mehr selbstständig bin. Oder sehe ich das so falsch?!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Genau, das sehen Sie falsch. Über die Folgen bei einer Betriebsaufgabe macht man sich schon Gedanken, bevor der Betrieb eröffnet wird.

Miledy

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Liebe(r) Powerseller,

was Sie ausführen, entspricht nicht den Tatsachen. Es handelt(e) sich um eine Personengesellschaft und die Händlerhaftung bleibt bestehen. An wen sollte sich der Kunde denn wenden, wenn jeder Händler sich mit einer Gewerbeabmeldung aus der Haftung stehlen würde??

Miledy

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ferry300
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,kann mir jemand helfen?
Und zwar habe ich am 01.09.2005 einen Gewerbe angemeldet mit einem Freund,haben aber nie etwas damit gemacht,weder gekauft noch verkauft,nun habe ich heute Post bekommen vom Amtsgericht,ich sollte mich doch ins Handelsregister anmelden,weiss jetzt nicht was ich tun soll habe meine Gewerbe formulare verloren!Könnte da was schlimmes auf mich zu kommen?Könnte ich mich einfach wieder abmelden?Musste ich wenn dann zur dem zuständigen Amt wo ich mich angemeldet habe damals oder wurde das auch in meine umgebung gehen ich wurde mich über jeden tip freuen..
lg ferry 300

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Gehe einfach zu Gewerbemeldeamt und dort
nach dem Stand fragen, und entscheiden, ob
An- oder Abmelden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

@Motorcycles
Wenn Du Deine Werkstatt nicht gerade zu Hause hattest, dann einfach ausziehen, Telefon abmelden, Schildchen rein "Betrieb aufgelöst" wirkt auch Wunder und wird die meisten von aufwändigen Recherchen Abstand zu nehmen.

Ansonsten vielleicht Telefonnummer ändern, ggf. umziehen wenn es lästig wird.

Ich kenne da etliche Autoverkäufer, die nur mit Handy arbeiten und alle 2 bis 3 Wochen die Nummer ändern.

Ansonsten sollte man mit einer Abmeldung des Gewerbes durchaus Vorsicht walten lassen. Wer die Abmeldung als Erstes mitbekommt ist das Finanzamt und das wird ggf. sofort die Hand aufhalten.

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