Hallo,
ich war jetzt über ein Jahr selbsständig mit meiner Einzelfirma und habe Roller, Mofas und Zubehör verkauft. Ich möchte mein Gewerbe nun abmelden und jetzt interessiert mich in wiefern die bestehende Gewährleistung und Garantie noch weiter gilt. Natürlich kommt es in diesem Bereich laufend zu Garantiefällen. Muss ich weiter haften, wenn ein Kunde nach meiner Gewerbeabmeldung mit einem defekten Roller auf seine Garantie besteht?
Danke!
Gewerbe abmelden, rechtliche Folgen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Na klar, wer denn sonst???
Miledy
Ja aber das kann doch nicht sein, dass ich mein Gewerbe abmelde, weil ich in dieser Branche nicht weiter komme, mir einen Job suche und dann trotzdem noch Garantie geben muss... obwohl ich garnicht mehr selbstständig bin. Oder sehe ich das so falsch?!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Genau, das sehen Sie falsch. Über die Folgen bei einer Betriebsaufgabe macht man sich schon Gedanken, bevor der Betrieb eröffnet wird.
Miledy
--- editiert vom Admin
Liebe(r) Powerseller,
was Sie ausführen, entspricht nicht den Tatsachen. Es handelt(e) sich um eine Personengesellschaft und die Händlerhaftung bleibt bestehen. An wen sollte sich der Kunde denn wenden, wenn jeder Händler sich mit einer Gewerbeabmeldung aus der Haftung stehlen würde??
Miledy
Hallo,kann mir jemand helfen?
Und zwar habe ich am 01.09.2005 einen Gewerbe angemeldet mit einem Freund,haben aber nie etwas damit gemacht,weder gekauft noch verkauft,nun habe ich heute Post bekommen vom Amtsgericht,ich sollte mich doch ins Handelsregister anmelden,weiss jetzt nicht was ich tun soll habe meine Gewerbe formulare verloren!Könnte da was schlimmes auf mich zu kommen?Könnte ich mich einfach wieder abmelden?Musste ich wenn dann zur dem zuständigen Amt wo ich mich angemeldet habe damals oder wurde das auch in meine umgebung gehen ich wurde mich über jeden tip freuen..
lg ferry 300
Gehe einfach zu Gewerbemeldeamt und dort
nach dem Stand fragen, und entscheiden, ob
An- oder Abmelden.
@Motorcycles
Wenn Du Deine Werkstatt nicht gerade zu Hause hattest, dann einfach ausziehen, Telefon abmelden, Schildchen rein "Betrieb aufgelöst" wirkt auch Wunder und wird die meisten von aufwändigen Recherchen Abstand zu nehmen.
Ansonsten vielleicht Telefonnummer ändern, ggf. umziehen wenn es lästig wird.
Ich kenne da etliche Autoverkäufer, die nur mit Handy arbeiten und alle 2 bis 3 Wochen die Nummer ändern.
Ansonsten sollte man mit einer Abmeldung des Gewerbes durchaus Vorsicht walten lassen. Wer die Abmeldung als Erstes mitbekommt ist das Finanzamt und das wird ggf. sofort die Hand aufhalten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten