Gewerbe - gibt es eine Probezeit ohne Anmeldung?

13. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ossi2212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewerbe - gibt es eine Probezeit ohne Anmeldung?

Hallo Leute

Habe da mal ne Frage




Es geht darun das ich mal gehört habe das man ein halbes jahr ohne Gewerbe anmeldung verkaufen kann und wenn es sich nicht lohnd das ganze seinzulassen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Das kann man auch ein Jahr oder 2 Jahre machen.

Es wird nur sehr teuer wenn jemand das heraus findet, insbesondere wenn das Gewerbeamt oder gar das Finanzamt das herausfindet ...


Im Ernst, es gibt keine 'Probezeit'.
Eine Anmeldung muss vom ersten Tag an folgen, ansonsten kann es sehr teuer werden.
Die meisten Lieferanten schließen auch gar keine Verträge ab, wenn kein Gewerbeschein vorgelegt wird.





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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
ossi2212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

Schön das jemand mir Geantwotet hat

Aber ich beziehe nichts vom Lieferanten ich bekomme das zeug Umsonst und mache etwas draus und will dann das zeug verkaufen aber auf probe

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ahhh, verstehe.

Du fertigst Kunstwerke?

Kannst du das etwas genauer beschreiben?

Da gäbe es eventuell noch Möglichkeiten.

Ein Künstler muss sich nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden.
Ein Künstler der das als 'Liebhaberei' betreibt und nur hin und wieder etwas verkauft kann das auch ganz normal in der Steuererklärung angeben.


Etwas vollkommen anderes hingegen wäre es wenn du aus 3 Autowracks ein neues baust ...



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#4
 Von 
ossi2212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo

Also ich will Blei gießen fürs Angeln habe mir Bleigussformen bestellt und habe losgegossen und nun will ich diese verkaufen

deshalb meine frage ob ich dazu einen Gewerbe schein brauche oder nicht

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Um alle Problem zu vermeiden empfiehlt sich ein Gewerbeschein.


Man könnte dieses jedoch auch eine zeitlang als 'Hobby' oder 'Liebhaberei' betiteln.
Es kommt hierbei auch entscheidend darauf an, welche Mengen man herstellt und verkauft. Sind es nur kleine oder kleinste Mengen, kann man dies sicherlich mal 1-3 Monate testen.

Gewerblich ist jede nachhaltig ausgeübte Tätigkeit. Nachhaltig bedeutet hier auf Dauer ausgelegt.

Jedoch gibt es keine definitv festgelegte Menge oder Geldsumme ab dem der Übergang zur Gewerblichkeit festgelegt wird. Auch gibt es keine genaue Definition für 'Dauer'.

Es gab Gerichtsurteile, nach dem bereits 3 verkaufte gleichartige Teile pro Monat als gewerblich gelten, genauso wie ein Richter z.B. schon entschieden hat das eine private Wohnungsauflösung mit 50 vollkommen verschiedenen Teilen gewerblichen Charakter hat.


Es gibt keine klare Grenze, ein Konkurent könnte also hier schon nach 3-4 Verkäufen Ärger machen ...




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#6
 Von 
*kristin*
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)

Liebhaberei oder "Hobbygewerbe" gibt es nicht. Ich hatte selbst ein gewerbe anmelden müssen, da ich (auch als Hobby!!) Puppen gefertigt habe. Ab dem Zeitpunkt wo man etwas herstellt um es zu veräussern (verkaufen,versteigern,verschenekn!) betreibt man ein Gewerbe. Liebhaberei gibt es nicht. Hatte mich extra erkundigt weil ich auch von dem "Hobbygewerbe" gehört hatte.

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#7
 Von 
Keltix
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 41x hilfreich)

Hi,
Ich habe auch vor ein paar Jahren angefangen regelmäßig "Zeugs" auf Flohmärkten zu verkaufen. Ein (echt freundlicher) Mitarbeiter des Gerwebeamts hat mich bei einer Kontrolle darauf hingewiesen, dass ich selbst dafür einen Gewerbeschein brauche, wenn ich das regelmäßig, seiner Aussage öfter als 3-4 mal im Jahr mache.
Ich habe mir dann einen Gewerbeschein im Rathaus geholt: 20 Euro (für Nebenerwerb). Kurz drauf kam Post vom Finanzamt: nachdem ich denen eine Einnahme-Ausgaben- berechnung vorgelegt habe, haben die das als "Hobby" eingestuft.
Ich musste nur am Jahresende bei der Steuererklärung eine Überschussabrechnung beilegen, die dann bei der Einkommessteuer berücksichtigt wurde... Da ich auf Grund von Spritkosten, Standgebühr u.s.w. kaum Gewinn erziehlte ;-) musste ich auch von den "paar Euros" nix versteuern...

Und dank des Gewerbescheins konnte mir ein kein neidischer Konkurrent oder böser Mitbürger "ans Bein pinkeln" von wegen Schwarzeinkünfte usw....

Ich bin froh, dass ich damals die Sache als Nebengewerbe ausprobiert habe. So konnte ich mir, ohne großen Aufwand, eine kleine "Neben-"Existenz aufbauen.
Und als letztes Jahr mein Arbeitgeber "kriesenbegründet" auf meine weitere Mitarbeit verzichtete, war ich 1 Tag Arbeitslos, bekam dann 9 Monate Existensgründungszuschuss vom Arbeitsamt und machte aus meinen Nebengewerbe ein Hauptgewerbe. Jetzt nach gut einem Jahr kann ich einigermasen davon Leben, ohne auf staatliche Hlfe angewiesen zu sein...



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