Gewerbe: Auch mit normalen Girokonto?

6. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ripperz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe: Auch mit normalen Girokonto?

Hallo,
muss ich für ein Gewerbe ein Gewerbe-Griokonto nutzen oder kann ich auch ein normales Girokonto verwenden. Das Gewerbe ist nur als Nebentätigkeit (Online-shop). Der von der Bank meint es "Geht nur ein Gewerbekonto"

MFG Sven

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Quatsch! Der Typ von der Bank wollte dir das Gewerbekonto aufschwatzen, weil es denen mehr Einnahmen bringt, da die Gebühren anders sind, als bei einem popeligen Girokonto für den Ottonormalo. Ich selber bin schon länger selbstständig als kleine Ich-AG und der Umfang meines Geschäftes hat anfangs einfach den Aufwand für ein Geschäftskonto nicht gedeckt. Es ist für dich nur buchhalterisch wichtig, dass du immer private und gewerbliche Einnahmen und Ausgaben auseinanderhalten und auch dem Finanzamt nachweislich belegen kannst. So bald es aber mit den Einnahmen und Ausgaben einen größeren Umfang annimmt, solltest du ein separates Konto anlegen, damit DU eine bessere Übersicht hast. Ob das dann ein zweites Privatkonto oder ein Geschäftskonto ist, bleibt deiner Fantasie überlasen. Wenn du dich in finanziellen Größenordnungen bewegst, wie ein mittelständisches Unternehmen, dann ist das alles eine andere Sache. Aber so, wie es jetzt ist, find ich es einfach Blödsinn und überflüssig ein Geschäftskonto einzurichten. Fang einfach mit deiner Arbeit an und gut ist. Der Bank ist es doch egal, wo die Einnahmen her sind, die da kommen, so lange das Konto immer ausreichend gedeckt ist.

LG

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

danysahne hat völlig Recht. Ich würde trotzdem zu deinem Girokonto ein (kostenloses!) Unterkonto einrichten lassen. So kannst du, wie gesagt, private und geschäftliche Umsätze sauber trennen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Dem Ratschlag von danysahne01 kann man nur zustimmen. Aber wenn Du bei der Bank ein Konto eroeffnest und eben die geschaeftliche Nutzung angibst, wird man Dir idR. ein Geschaeftskonto aufschwatzen, was schlicht teurer ist als ein normales Girokonto.
Von daher: ein privates Girokonto eroeffnen und das solange nutzen, bis die Bank sich meldet (z.B. weil Du 1000 Buchungen im Monat hast o.ae.).

Gruss
Agenor

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#5
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Hm, mir fehlt aber der rechtliche Hintergrund dass man sich ein Geschäftskonto zu legen MUSS. Das hab ich bisher nirgens gefunden. Ich bin bei der Sparkasse und habe mein Geschäft seit Ende 2004. Ich habe sogar mit meiner Bankberaterin über einige Dinge gesprochen, was meine Selbstständigkeit angeht. Es viel nicht ein Wort in der ganzen Zeit zum Thema Geschäftskonto.

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#6
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

@danysahne01

quote:
Hm, mir fehlt aber der rechtliche Hintergrund dass man sich ein Geschäftskonto zu legen MUSS.

Das hat auch niemand behauptet. Du musst ueberhaupt kein Konto anlegen.
Ein sog. 'Geschaeftskonto' ist lediglich ein von Banken vertriebenes Produkt mit dem Hintergrund, hierfuer eben Geld zu nehmen. Im Gegensatz zum 'Privatkonto'. Hier gibt es zu viele 'kostenlose', so dass sich nur noch wenige Banken erlauben koennen, diese zu berechnen.
Wundere mich, dass noch keine Bank auf die Idee eines 'kostenlosen Geschaeftskontos' gekommen ist ...
(Wobei ich nicht den Ueberblick ueber aktuelle Angebote habe: u.U. gibt es auch kostenlose Geschaeftskonten!)

Gruss
Agenor


-- Editiert von Agenor am 23.07.2007 09:42:58

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#7
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Agenor

'Das hat auch niemand behauptet. Du musst ueberhaupt kein Konto anlegen. Ein sog. 'Geschaeftskonto' ist lediglich ein von Banken vertriebenes Produkt mit dem Hintergrund, hierfuer eben Geld zu nehmen.'

Meine Rede! ;)

Weil ja oben Eugenie meinte, die berechnen einen dann Gebühren wie bei einem Geschäftskonto wenn dauernde Geschäftseingänge verbucht werden. Und dafür fehlt mir der rechtliche Hintergrund, da eben ein Geschäftskonto kein Muss ist. Worauf wollen die dann diese Handlung stützen. Weißte jetzt was ich meine!? :neck:

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#8
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

@danysahne01:
OK, Missverstaendnis von mir :)

Die Banken berufen sich dann natuerlich auf die von Dir mit der Kontoeroeffnung gelesenen und akzeptierten AGB!

Gruss
Agenor

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