Geschäftsname nicht erlaubt?

28. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)
Geschäftsname nicht erlaubt?

Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbstständig machen und wäre dann Einzelunternehmerin. Ich habe gelesen, dass man sich dann keinen Geschäftsnamen geben darf, sondern nur den vollständigen Name plus Berufsbezeichnung. Stimmt das?
Darf ich mich dann nicht "Eventservice xxx - C. K." nennen? Nur "Eventservice C.K."?
Vollständiger Name und Berufsbezeichnung wären ja trotzdem vorhanden...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Du musst nur Deinen vollen Namen dazuschreiben.

"Der-super-coole-Laden-mit-knackigen-Preisen Vorname Nachnahme"
ist eine gültige Geschäftsbezeichnung. Der Name muss drin sein ansonsten kann man davor und dahinter schreiben was man will. Voraussgesetzt man verwendet keine geschützten Namen / Bezeichnungen.

Auch "Vorname Nachname Kosmetische Behandlungen" wäre okay.
Berufsbezeichnung muss man überhaupt nicht angeben genauso wenig wie Geschäftsgegenstand. Ein reiner Fantasiename wie Quaximax Vorname Zuname ist ebenso möglich. Allerdings darf die Geschäftsbezeichnung nicht irreführend sein (also nicht etwas vortäuschen was nicht stimmt) und man sollte auch keine Berufsbezeichnungen verwenden die eine IHK Zulassung (Meisterprüfung) erfordern.

Lediglich beim Eintrag einer Firma im Handelsregister wird der Name genauer geprüft und kann eventuell abgelehnt werden. Ohne HR Eintragung kräht aber kein Hahn danach. Und gemäß Gewerbeordnung muss bei Einzelunternehmern nur der volle Vor- und Zuname erscheinen.

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#2
 Von 
alexpam
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber es ist nicht so schlimm wie es im ersten Augenblick klingen mag.

Denn der Vor- und Zuname muss nur im geschäftlichen Verkehr (Rechnungen, Lieferscheine, Impressum etc.) auftauchen.

Das Logo, der Ladeneingang mit Logo usw. sind davon nicht betroffen.

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