Geschäftsadresse ohne Arbeitsplatz

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)
Geschäftsadresse ohne Arbeitsplatz

Hallo,

jemand will sich als Freiberufler selbständig machen, also als Einzelunternehmer.
Er benötigt eine Geschäftsadresse, weil er nicht seine Private Adresse im Geschäftsverkehr angeben möchte.
Es gibt so genannte Virtual Offices bei denen kannn man eine Geaschäftsadresse mieten, aber ohne festen Arbeitsplatz, also ohne Schreibtisch etc.
Er wird die Tätigleit von zu Hause aus, im Cafe, oder in Bibliotheken ausführen, da alles online läuft ist das machbar.
Briefe werden weiter geleitet an die Private Adresse

Die Frage ist nun ob dies vom Finanzamt als Betreibsstatte anerkannt wird, oder muss er unbedingt einen festen Arbeitsplatz haben?
Ein Anbieter von Virtaul Offices meinte das wäre für Einzelunternehmer kein Problem, nur bei Kapitalgesellschaften, muss man dann einen eigenen Arbeitsplatz vorweisen, stimmt das?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
jemand will sich als Freiberufler selbständig machen, also als Einzelunternehmer.

Dieser jemand sollte sich erst mal entscheiden, ob der sich nun als Freiberufler oder als Einzelunternehmer selbständig machen will.

Er müsste also erst mal prüfen, ob er eienr freiberuflichen oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen will.



Zitat (von baumkartw):
Ein Anbieter von Virtaul Offices meinte das wäre für Einzelunternehmer kein Problem, nur bei Kapitalgesellschaften, muss man dann einen eigenen Arbeitsplatz vorweisen,

Das wäre mir neu.

Man muss keinen eigenen Arbeitsplatz vorweisen.



Zitat (von baumkartw):
Es gibt so genannte Virtual Offices

Da müsste man darauf achten, das die Anschrift die man erhält auch eine ladungsfähig Anschrift ist. Das ist noch lange nicht bei allen Anbietern von Virtual Offices der Fall.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Da müsste man darauf achten, das die Anschrift die man erhält auch eine ladungsfähig Anschrift ist. Das ist noch lange nicht bei allen Anbietern von Virtual Offices der Fall.

Also die ich kenne haben einen Postservice, die dann die Post annehmen und bei Bedarf weiter leiten.
Das sollte doch reichen?
Oder hast du ein Beispiel wo ein Virtuall Office keine ladungsfähige Anschrift hat?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
Das sollte doch reichen?

Das Kriterium für eine ladungsfähige Anschrift ist, das der Erhalt von Schreiben - insbesondere amtliche Zustellungen - entsprechend sichergestellt ist.

Dazu ist es regelmäßig erforderlich, das die Rechtspartei dort tatsächlich anzutreffen ist.
Das ist der Fall, wenn
- die Anschrift die Elemente Straße, Land und Ort & Postleitzahl enthält
- eine entsprechende Zustellvollmacht erteilt wurde


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

ja das sollte so weit passen, danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Ein Virtual Office sieht zwar nicht unbedingt 100% seriös aus, aber man kann so einen Service nutzen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Sterni1962
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo eine Ladungsfähige Anschrft ist ein muss und sollte auch schon bei der Gewerbeanmeldung bestehen.
Solchen Dienstleistern wie Virtual Office traue ich nicht über dem Weg und kann von solchen
Firmen nur dringend abraten. Ich kenne bereits mehrere Geschäftspartner die mit solchen Dienstanbietern auf die Nase gefallen sind.
Darüber hinaus ist es eine unsinnige Geldausgabe, ein kleines Büro ist da Preiswerter.

Gruß
Sterni1962

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#7
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Sterni1962):
Ich kenne bereits mehrere Geschäftspartner die mit solchen Dienstanbietern auf die Nase gefallen sind.


Kannst du das etwas genauer erläutern wo das Problem war?

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