Hallo,
jemand will sich als Freiberufler selbständig machen, also als Einzelunternehmer.
Er benötigt eine Geschäftsadresse, weil er nicht seine Private Adresse im Geschäftsverkehr angeben möchte.
Es gibt so genannte Virtual Offices bei denen kannn man eine Geaschäftsadresse mieten, aber ohne festen Arbeitsplatz, also ohne Schreibtisch etc.
Er wird die Tätigleit von zu Hause aus, im Cafe, oder in Bibliotheken ausführen, da alles online läuft ist das machbar.
Briefe werden weiter geleitet an die Private Adresse
Die Frage ist nun ob dies vom Finanzamt als Betreibsstatte anerkannt wird, oder muss er unbedingt einen festen Arbeitsplatz haben?
Ein Anbieter von Virtaul Offices meinte das wäre für Einzelunternehmer kein Problem, nur bei Kapitalgesellschaften, muss man dann einen eigenen Arbeitsplatz vorweisen, stimmt das?
Geschäftsadresse ohne Arbeitsplatz
22. Juni 2018
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Frage vom 22. Juni 2018 | 11:51
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Geschäftsadresse ohne Arbeitsplatz
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#1
Antwort vom 22. Juni 2018 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitatjemand will sich als Freiberufler selbständig machen, also als Einzelunternehmer. :
Dieser jemand sollte sich erst mal entscheiden, ob der sich nun als Freiberufler oder als Einzelunternehmer selbständig machen will.
Er müsste also erst mal prüfen, ob er eienr freiberuflichen oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen will.
ZitatEin Anbieter von Virtaul Offices meinte das wäre für Einzelunternehmer kein Problem, nur bei Kapitalgesellschaften, muss man dann einen eigenen Arbeitsplatz vorweisen, :
Das wäre mir neu.
Man muss keinen eigenen Arbeitsplatz vorweisen.
ZitatEs gibt so genannte Virtual Offices :
Da müsste man darauf achten, das die Anschrift die man erhält auch eine ladungsfähig Anschrift ist. Das ist noch lange nicht bei allen Anbietern von Virtual Offices der Fall.
#2
Antwort vom 22. Juni 2018 | 23:26
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat:
Da müsste man darauf achten, das die Anschrift die man erhält auch eine ladungsfähig Anschrift ist. Das ist noch lange nicht bei allen Anbietern von Virtual Offices der Fall.
Also die ich kenne haben einen Postservice, die dann die Post annehmen und bei Bedarf weiter leiten.
Das sollte doch reichen?
Oder hast du ein Beispiel wo ein Virtuall Office keine ladungsfähige Anschrift hat?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Juni 2018 | 00:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatDas sollte doch reichen? :
Das Kriterium für eine ladungsfähige Anschrift ist, das der Erhalt von Schreiben - insbesondere amtliche Zustellungen - entsprechend sichergestellt ist.
Dazu ist es regelmäßig erforderlich, das die Rechtspartei dort tatsächlich anzutreffen ist.
Das ist der Fall, wenn
- die Anschrift die Elemente Straße, Land und Ort & Postleitzahl enthält
- eine entsprechende Zustellvollmacht erteilt wurde
#4
Antwort vom 24. Juni 2018 | 20:25
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
ja das sollte so weit passen, danke
#5
Antwort vom 25. Juni 2018 | 09:33
Von
Status: Schlichter (7233 Beiträge, 1522x hilfreich)
Ein Virtual Office sieht zwar nicht unbedingt 100% seriös aus, aber man kann so einen Service nutzen
#6
Antwort vom 25. Juni 2018 | 15:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo eine Ladungsfähige Anschrft ist ein muss und sollte auch schon bei der Gewerbeanmeldung bestehen.
Solchen Dienstleistern wie Virtual Office traue ich nicht über dem Weg und kann von solchen
Firmen nur dringend abraten. Ich kenne bereits mehrere Geschäftspartner die mit solchen Dienstanbietern auf die Nase gefallen sind.
Darüber hinaus ist es eine unsinnige Geldausgabe, ein kleines Büro ist da Preiswerter.
Gruß
Sterni1962
#7
Antwort vom 26. Juni 2018 | 10:57
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatIch kenne bereits mehrere Geschäftspartner die mit solchen Dienstanbietern auf die Nase gefallen sind. :
Kannst du das etwas genauer erläutern wo das Problem war?
Und jetzt?
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