Hallo zusammen,
ein Freund und ich haben eine UG gegründet. Ich bin Gesellschafts-Geschäftsführer mit 50% Anteilen und nicht sozialversicherungspflichtig.
Nun haben wir beim Notar einen Gesellschaftsvertrag vor 1.5 Monaten gemacht und laut Vertrag beginnt die Unternehmung diesen Monat im August.
Leider dauert es wohl noch 1-2 Wochen bis wir im Handelsregister eingetragen sind, weswegen ich noch keine Gewerbeanmeldung machen konnte. Beim Finanzamt & Co. habe ich bisher auch nichts anmelden können.
Ich vermute der Notar hat einfach verschlafen den Bankeinzugsbeleg weiterzuleiten.
Wie dem auch sei. Nun bin ich der einzige Mitarbeiter im Unternehmen und die Frage die ich mir stelle ist,
ob ich das erste Gehalt von diesem Monat August schon an mich überweisen darf/kann.
Ich habe einen Steuerberater aber die Frage zu stellen war mir doch etwas zu peinlich. Nicht dass es dann heißt, ja Sie gründen ein Unternehmen und wissen nicht wie das geht? :D
-- Editier von doggfather am 09.08.2017 09:55
Gehalt auszahlen vor Gewerbeanmeldung
9. August 2017
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Frage vom 9. August 2017 | 09:53
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 9x hilfreich)
Gehalt auszahlen vor Gewerbeanmeldung
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 9. August 2017 | 16:29
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Dh die Prüfung beim Handelsregister ist schon positiv erfolgt? Grundsätzlich kann eine Vorgesellschaft ja schon tätig werden. Der Beginn der Tätigkeit hat ja nichts mit der Eintragung zu tun.
Allerdings wirkt es natürlich etwas seltsam, als erste Amtshandlung gleich mal Gehalt zu kassieren..
#2
Antwort vom 9. August 2017 | 16:43
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 9x hilfreich)
Also der Notar hat mir geschrieben, dass er davon ausgeht, dass die Eintragung diese Woche erfolgt.
Ich würde mal davon ausgehen, dass die Eintragung positiv war.
Ja ist nicht die erste Handlung von mir Und der andere Gesellschafter weiß schon Bescheid, ist alles abgesprochen. Geht mehr um das Formale.
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