Gbr gründen mit amerikanischem Gesellschafter?

29. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
CarpeDiem9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gbr gründen mit amerikanischem Gesellschafter?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Es soll eine Gbr in Deutschland gegründet werden mit einem Deutschen und einem amerikanischen Gesellschafter. Dieser soll kein stiller Gesellschafter sein sondern aktiv am Unternehmen mitwirken.

Der amerikanische Gesellschafter wird sich nicht in Deutschland aufhalten müssen sondern sämtliche Tätigkeiten von den USA aus steuern.

Nun stellt sich die Frage ob der amerikanische Parter einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz beantragen muss oder nicht.

Nun bin ich auf folgenden Passus der IHK aufmerksam geworden:

Zitat:
Der Grundsatz, dass eine Erwerbstätigkeit in Deutschland von Drittstaatsangehörigen nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt, hat in diesem Zusammenhang nur einen explizit geregelten Ausnahmefall:
Selbständige Geschäftsführer eines Unternehmens, denen eine visumfreie Einreise in das Bundesgebiet gestattet ist (zum Beispiel Staatsangehörige der sogenannten „Best-Friend-Staaten" siehe oben Punkt 2), brauchen, soweit sie im Bundesgebiet die selbständige Tätigkeit nur bis zu 90 Tagen innerhalb von zwölf Monaten ausüben, keinen Aufenthaltstitel zum Zwecke der selbständigen Erwerbstätigkeit.


Quelle: IHK Stuttgart

Gehe ich richtig in der Annahme, dass damit kein Aufenthaltstitel beantragt werden muss da sich der ausländische Partner überhaupt nicht im Bundesgebiet befinden wird?

Über Input würde ich mich sehr freuen, Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Darf jemand, der sich nicht in Deutschland aufhält, in Deutschland ein Gewerbe betreiben?

Ja. Darf er.
Um in Deutschland ein Gewerbe zu betreiben, muss man nicht einen Wohnsitz in Deutschland haben. Man muss aber tatsächlich gewerbliche Tätigkeiten in Deutschland ausüben.

Wenn der US-Gesellschafter der GbR eine natürliche Person ist (auch juristische Personen können GbR-Gesellschafter sein) gilt:

Solange der der US-Gesellschafter der GbR sich bei seiner Tätigkeit nicht in Deutschland aufhält, braucht er keine "Arbeitserlaubnis" (also den entsprechenden Aufenthaltstitel).
Die Regelung für einen Geschäftführer eines in den USA ansässigen Unternehmens kann hier aber nicht angewendet werden, weil der in Deutschland kein Gewerbe ausübt. Er vertritt vielmehr ein in den USA ansässiges Unternehmen.
Was aber für den beschriebenen Fall unerheblich ist, weil der nicht in Deutschland ansässige Gewerbetreibende, der in Deutschland einen Gewerbebetrieb betreibt, auch keine "Arbeitserlaubnis" braucht.

-- Editiert von eh1960 am 01.02.2018 12:36

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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