GbR mit oder ohne Ust. ID?

4. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Michaaaa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
GbR mit oder ohne Ust. ID?

Hallo,

ich plane die Gründung einer GbR für eine Webseite, die geringe Werbeeinnahmen im Jahr verzeichnen wird. Geschätzt dürften diese bei zirka 1000 bis maximal 2500€ im Jahr liegen.

Das Geld wird jedoch nicht als Gewinn an die Geschäftsinhaber ausgeschüttet, sondern in die Weiterentwicklung der Seite investiert.

Nun meine Frage:

1. Inwiefern muss ich hier Steuern für die GbR ans Finanzamt zahlen? Muss ich etwas anmelden oder registrieren?
2. Ist die Registrierung einer Umsatzsteuer ID empfehlenswert oder gar nötig?
3. Gelten bei der GbR die z.b. 2000€ Einnahmen im Jahr als Gewinn, oder kann/darf ich Ausgaben wie z.B. für die Weiterentwicklung der Seite oder Reisen zu Veranstaltungen, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, abrechnen? Sprich müsste ich 2000€ versteuern, obwohl meine Ausgaben gleich der Einnahmen sind?
4. Welche Unterschiede gibt es für mich, ob ich nun eine Ust. ID habe oder nicht? Muss ich mit der Ust. ID eine Bilanz führen oder einer Steuerbericht am Ende des Jahres einreichen?
5. Kann/darf ich bei einer GbR an ehrenamtliche Mitarbeiter der Webseite Belohnungen/Geschenke ausgeben und diese auch als Ausgaben verzeichnen? Nur sofern dies für die Besteuerung von einem möglichen Gewinn nötig sein sollte.

Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
1. Inwiefern muss ich hier Steuern für die GbR ans Finanzamt zahlen? Muss ich etwas anmelden oder registrieren?


Gewerbe anmelden, das Finanzamt kommt dann von alleine auf Dich zu :-)

quote:
2. Ist die Registrierung einer Umsatzsteuer ID empfehlenswert oder gar nötig?


Für den vorliegenden Zweck eher nicht. Eine UStID brauchst Du insbesondere, wenn Du im europäischen Ausland Geschäfte machst.
FALLS Du allerdings eine hast (ist kostenfrei und tut auch nicht weh), MUSST Du diese im Impressum angeben.

quote:
3. Gelten bei der GbR die z.b. 2000€ Einnahmen im Jahr als Gewinn, oder kann/darf ich Ausgaben wie z.B. für die Weiterentwicklung der Seite oder Reisen zu Veranstaltungen, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, abrechnen? Sprich müsste ich 2000€ versteuern, obwohl meine Ausgaben gleich der Einnahmen sind?


Kleines 1x1 der Betriebswirtschaftslehre.


2000,- EUR UMSATZ
- 2000,- EUR Ausgaben
-------------------
0,- EUR Gewinn

Den Gewinn musst Du versteuern.

Das Finanzamt wird aber sehr genau hinsehen, wenn Du kleinen Umsatz hast, aber lustige Reisen unternimmst. Ein Reiseportal mit 6000,- EUR Umsatz wird vermutlich die Reise auf die Malediven NICHT steuerlich geltend machen können, auch wenn Du danach darüber berichtest. Falls doch, wäre das mal eine Geschäftsidee ;-)

Weiterentwicklungen der Seite sollten problemlos sein.


quote:
4. Welche Unterschiede gibt es für mich, ob ich nun eine Ust. ID habe oder nicht? Muss ich mit der Ust. ID eine Bilanz führen oder einer Steuerbericht am Ende des Jahres einreichen?


Mit der USt.Id kannst Du Waren aus dem europäischen Ausland ohne MwSt. einkaufen. Mit der Steuer (mal von der Vorsteuer abgesehen, die für Dich eh keine Rolle spielen wird) hat das wenig zu tun.

quote:
5. Kann/darf ich bei einer GbR an ehrenamtliche Mitarbeiter der Webseite Belohnungen/Geschenke ausgeben und diese auch als Ausgaben verzeichnen? Nur sofern dies für die Besteuerung von einem möglichen Gewinn nötig sein sollte.


Da wird das Finanzamt SEHR genau hinsehen.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michaaaa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Zu zwei Punkten habe ich noch eine Rückfrage.

1. Ist es nicht so, dass ich für eine GbR normalerweise gar kein Gewerbe in dem Sinne anmelde?

2. Da ich unterm Strich wiegesagt keinerlei Einnahmen anstrebe, scheint ja die Variante ohne Ust. ID passend zu sein. Muss ich irgendwie etwas bei Einnahmen/Ausgaben beachten? Sollte ich diese dennoch bilanzieren oder muss ich nachweisen, dass ich letztendlich keine Einnahmen habe?

Vielen lieben Dank!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
1. Ist es nicht so, dass ich für eine GbR normalerweise gar kein Gewerbe in dem Sinne anmelde?


Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist nichts anderes als ein Zusammenschluß von mehreren Personen, die gemeinsam "irgendwas" unternehmen.

Das kann eine Studenten-WG sein, die gemeinsam einen Mietvertrag unterschreibt. Oder eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam ein Haus vermietet. Oder zwei, drei, vier, ... Existenzgründer, die gemeinsam ein Business starten.

Alleine kannst Du keine GbR gründen; das wäre auch reichlich unsinnig. Letztlich ist die GbR eine Konstruktion aus dem Bürgerlichen Recht, die den Zusammenschluß mehrerer Personen so behandeln wie eine einzelne (juristische) Person. Mit allen Rechten und Pflichten.

Also, konkret: Es gibt viele nichtgewerbliche GbRs. Du willst aber Deiner Beschreibung nach ein Gewerbe betreiben, mit dem Du Umsatz erzielen möchtest.

Ohne Gewerbe kannst Du Deine Ausgaben auch nicht steuerlich absetzen (warum auch).

Und übrigens: Mit dem Gewerbe solltest Du dringend eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ansonsten steigt Dir nämlich auch das Finanzamt aufs Dach - die haben nämlich verständlicherweise keine Lust, Dir Deine Privatvergnügen durch Steuererleichterungen zu finanzieren, wenn Du nicht mal vorhast, mit dem Gewerbe Geld zu verdienen (und darauf Steuern zu zahlen).

quote:
2. Da ich unterm Strich wiegesagt keinerlei Einnahmen anstrebe, scheint ja die Variante ohne Ust. ID passend zu sein. Muss ich irgendwie etwas bei Einnahmen/Ausgaben beachten? Sollte ich diese dennoch bilanzieren oder muss ich nachweisen, dass ich letztendlich keine Einnahmen habe?



Wie gesagt, zumindest mittelfristig solltest Du Gewinne anstreben. Die USt.ID. hat DAMIT NICHTS zu tun - die brauchst Du nur, wenn Du Leistungen aus dem EU-Ausland einkaufst. Deine GbR (oder Einzelunternehmung, wenn Du gar keine Partner hast) macht eine Einnahmen-Überschußrechnung (bzw. G+V).

Du musst - nicht böse gemeint - ganz dringend einen Kurs zur Existenzgründung mitmachen, sonst endet das _ganz_ böse.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Achja, nur der Vollständigkeit halber

quote:
5. Kann/darf ich bei einer GbR an ehrenamtliche Mitarbeiter der Webseite Belohnungen/Geschenke ausgeben und diese auch als Ausgaben verzeichnen? Nur sofern dies für die Besteuerung von einem möglichen Gewinn nötig sein sollte.


Das ist eine Bezahlung, d.h. die Mitarbeiter müssen diese Zuwendungen auf IHRER Einkommensteuererklärung in der Regel angeben.

Wenn Du den "ehrenamtlichen" 100,- EUR zusteckst, auf jeden Fall.
Wenn Du diese zum Essen einlädts, eher nicht (allerdings ist's fraglich, ob das FA das Geschäftsessen bei Dir anerkennt).

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2x Hilfreiche Antwort

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