Hallo, wir möchten unsere GbR auflösen, allerdings wird ein Gesellschafter als Einzelunternehmer weitermachen. Nun die Fragen: Muss die GbR an den Einzelunternehmer verkaufen?Wenn ja was ist mit den Steuern? Muss ein Abschluss gemacht werden, mitten im Jahr? Was muss beim Finanzamt abgegeben werden?
Ich hoffe uns kann jemand helfen, vielen Dank im vorraus.
Kirsten
GbR Auflösen, ein Einzelunternehmer bleibt, was tun?
24. Mai 2005
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Frage vom 24. Mai 2005 | 15:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR Auflösen, ein Einzelunternehmer bleibt, was tun?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2005 | 10:57
Von
Status: Schüler (246 Beiträge, 48x hilfreich)
Diese Frage muss in dem GBR-Vertrag geregelt sein.
Wenn die Gbr in der Form nicht mehr besteht muss diese abgemeldet werden. Der Einzelunternehmer meldet das Unternehmen dann neu an. In wie weit er die alten Verpflichtungen übernimmt muss vertraglich vereinbart werden.
Ein Jahresabschluss zum Ende der Gbr muss gemacht werden. Das Datum (mitten im Jahr) spielt keine Rolle, weil die Firma ja in der ursprünglichen Form nicht mehr existiert.
Beim Finanzamt muß ein Jahresabschluss zum Ende abgegeben werden.
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Und jetzt?
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