GBR OHG

31. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
eastfreak
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
GBR OHG

Hallo. Ich bin zur Zeit Angestellter und will mich nebenbei selbstständig machen. Wenn die ganze Sache laufen sollte kann man später darüber nachdenken dies hauptberuflich zu machen. Ein Bekannter von mir hat letzten Monat seine Kündigung bekommen und ist ab dem 01. September arbeitslos. Nun möchten wir die Sache zu zweit angehen. Ist es sinnvoll eine GbR zu gründen. Wie ist die verfahrensweise bei der Anmeldung einer GbR. Müssen beide zuerst ein Einzelgewerbe anmelden und dann zusammen die GbR anmelden? Bekommt er in dem Fall den Gründungszuschuss vom Staat? Er würde ja bei Selbstständigkeit auf sein Arbeitslosengeld verzichten. Muss der Zusatz GbR im Firmenname geführt werden und ist dieser Firmenname dann geschützt? Danke für die Hilfe schon mal Gruß East!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steff26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Tolles Forum! Ganz großer Sport. Hätte ich gepostet: Ich krieg Alg II und die Bank gibt mir keinen Kredit für mein Autohaus, hätte ich wahrscheinlich ne Antwort bekommen. Sowas wie: ja stimmt, die Banken wollen Sicherheiten sehen bla blubb sülz. Sobald man aber mal ne ernsthafte Frage stellt antwortet keiner! Ochje!

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#2
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn Sie keine Antwort bekommen, dann liegt das möglicherweise daran, daß Ihre Fragen sehr speziell sind. Sie kommen hier ja sogleich mit einer ganzen Flut von Fragen aus den unterschiedlichsten Bereichen: Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Sozialrecht, Firmenrecht und Markenrecht. Meinen Sie ernsthaft, daß es viele Leute gibt, die sich gleichzeitig auf allen diesen Gebieten auskennen? Wohl eher recht wenige. Außerdem: Sie möchten Antworten, und das auch noch kostenlos, während Sie bei einem Rechtsanwalt Geld dafür bezahlen müßten.

quote:
Ist es sinnvoll eine GbR zu gründen.

Ob das sinnvoll ist, müssen sie selbst entscheiden. Die Gründung einer GbR beruht auf dem Vertrauen, daß die Gesellschafter einander entgegenbringen. Es geschieht doch sehr häufig, daß sich Gesellschaften nach mehr oder weniger langer Zeit wieder auflösen, schlicht und ergreifend deshalb, weil sich die Gesellschafter keinerlei Vertrauen mehr entgegenbringen. Wenn Sie gemeinsam mit einem kleinen Gewerbe beginnen wollen, ist die Gründung einer GbR der Normalfall.

quote:
Muss der Zusatz GbR im Firmenname geführt werden

Meiner Ansicht nach ja, denn der Übergang von einer GbR zu einer OHG ist fließend. Bei einer OHG muß der Zusatz OHG zwingend in der Firma enthalten sein, für die GbR dürfte dies (aus Gläubigerschutzgründen) analog gelten.

quote:
und ist dieser Firmenname dann geschützt?

Im Sinne des Markenrechts ist er erst dann geschützt, wenn die Firma als Marke geschützt ist.

Wenn Sie kompetenten Rat wollen, fragen Sie am besten einen Rechtsanwalt. Oder noch ein Tipp: Die IHK müßte zu manchen der Fragen auch Auskunft geben können.


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Es handelt sich bei der vorliegenden Frage um einen gesellschaftsrechtlichen Sachverhalt.
Die Regelungen zur GbR oder auch BGB-Gesellschaft ist in den §§ 705 ff BGB zu finden. Als grundsätzliche Gefahr ist bei einer GbR aus meiner Sicht sicherlich immer die Haftung zu sehen, da die Gesellschafter auch mit ihrem privaten Vermögen haften.

Was ist in der Sachverhaltsschilderung mit "dem Gründungszuschuss" gemeint, etwa die Subventionierung als Ich-AG?

Im Rahmen einer Unternehmensgründung würde ich persönlich Ihnen anraten, sich einmal beispielsweise bei der IHK beraten zu lassen, da sie dort in der Regel auch Informationen über generelle Fördermöglichkeiten bekommen können. Bevor man den Schritt in die Selbständigkeit wagt, sollte ein schlüssiges Geschäftskonzept einschließlich Finanz- und Liquiditätsplanung für die ersten drei Geschäftsjahre vorliegen.

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#4
 Von 
Meteor
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie ich das kenne, melden beide Partner das Gewerbe an und geben dabei an, dass sie eine GbR bilden.

Ohne HR-Eintrag lautet der Firmenname "Vorname Nachname und (Vorname) Nachname GbR". Angabe des Gewerbeinhalts zusätzlich möglich. Dieser Name ist dann nicht geschützt, könnten ja andere genauso heißen. Ein Fantasiename ist nur mit HR-Eintrag zulässig, da darf er dann nicht irreführend sein.

Ich würde auch zur IHK-Beratung raten, da wird einem alles bestens erklärt.

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