GBR Neugründung und Haftung

20. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
tom77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
GBR Neugründung und Haftung

Hallo!

Mein Bruder und ich wollen uns bald mit einer Dachdeckerei selbstständig machen. Über die Gesellschaftsform sind wir uns noch nicht ganz einig, entweder eine GBR oder eine Mini-GmbH.

Ist es richtig das bei einer Mini-GmbH nur eine Person Geschäftsführer sein kann? Laut Arbeitsamt kann dann ja auch nur einer den Gründungszuschuß bekommen, da beide zu 50% gleichberechtigt sein müssen.

Bleibt noch die Auswahl eine GBR zu gründen damit wir beide den Gründungszuschuß bekommen können, da besteht halt nur das Problem das man mit seinem vollen Privatvermögen haftet.
Meinem Bruder gefällt dies eigentlich nicht so gut da er, falls etwas schief läuft mit seinem Haus haftet.
Das Haus gehört zu 50% seiner Lebensgefährtin und zu 50% ihm.
Besteht die Möglichkeit das Haus irgendwie abzusichern, sprich auf die Lebensgefährtin umzuschreiben? Das Haus ist noch nicht abbezahlt und mit einer Grundschuld belegt.

Danke im vorraus!

Gruß



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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dein Bruder gründet ne GmbH und macht dann mit dir ne GBR. Oder jeder ne GmbH


quote:

Besteht die Möglichkeit das Haus irgendwie abzusichern, sprich auf die Lebensgefährtin umzuschreiben? Das Haus ist noch nicht abbezahlt und mit einer Grundschuld belegt.


Die Bank wird kaum nen Schuldner aus dem Vertrag lassen

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schluppi44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo tomm77,

es ist heutzutage nicht einfach, ein Unternehmen auf die Beine zu stellen. Dinge die du Heute nicht weißt, fallen dir Morgen auf die Füße.

Deinen Bruder kann ich verstehen. Denn im Schadensfall haftet er (wie du auch) mit dem Privatvermögen.

Bei einer UG, habe ich mittlerweile ein unwohles Gefühl. Es gibt bezüglich GmbH's sogenannte Durchgriffshaftung (kann sein, das dieser Begriff nicht korrekt ist.). Insofern nachgewiesen werden kann, das ihr persönlich, wissentlich Schaden verursacht habt, werdet ihr auch hier mit eurem privaten Vermögen heran gezogen.
Hinzu kommt, Bilanzierung, Gesellschafter-/Arbeitsverträge usw. Also zusätzliche Mehraufwendungen.

Wogegen ich mich bisher immer sträubte, da ich selber negative Erfahrungen erleben durfte, sind diese eng. Versionen - Limited's.
Auch wenn sie mit negativen Infos behaftet sind, so haben sie für mich gesehen, mittlerweile den optimalsten Vorteil.
Aber auch hier gilt, soweit ich informiert bin, das du in Deutschland mit deinem Privatvermögen heran gezogen werden kannst.

Das ihr nicht darauf aus seit, ein Unternehmen zu gründen, um gezielt Menschen zu schädigen ist mir klar. Nur die deutsche Rechtssprechung ist für meine Begriffe alles andere als "gerecht". ...leider.

Wenn dein Bruder Kinder haben sollte, dann soll er seinen Anteil auf die Kinder übertragen.

Ich drücke euch die Daumen für eure Unternehmung.

Gruß Schluppi

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die Durchgriffshaftung bei einer in Deutschland geführten LTD ist die selbe wie bei der GmbH. Bei einer in England geführten gilt englisches Recht und die sind auch nicht ohne. Die UG ist eine GmbH, jedoch ist die eben schneller Konkursreif wenn sie kein Geld hat.

- Wer keine Ahnung hat
- Kein Geld für ne Firma
- andere be*******n will

kann sich nur dann jeglicher Haftung entziehen wenn er eh kein Geld hat. Ansonst ist es nicht wirklich nicht schwer sich an die paar Vorschriften zu halten und einfach keine Risiken eingehen die man nicht kalkuieren kann. Immer schön Steuern und Abgaben zahlen und rechtzeitig Konkursantrag stellen wenns schief geht.

Die Absicherung von "Schadensfällen" ist sicher, sobald mehr Schaden als Geld da ist beantrag man den Konkurs.

Natürlich darf man nicht meinen die schlechten Geschäfte der GmbH zuzuschreiben und das schöne Geld anderweitig rauszunehmen.

Die Kinder als Stromman zu verwenden findet auch der Staatsanwalt bzw das Vormundschaftsgericht nicht lustig. Und die "Durchgriffhaftung" trifft den Geschäftsführer !

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Mini GmbH Haftet mit 1 Euro Stammkapital das ist richtig.
Der oder die Geschäftsführer nur wenn er nicht seinen Geschäftsführerpflichten nachgekommen ist. ( z,B, Konkursverschleppung )
Wenn man als GF alles richtig macht aber das Unternehmen Konkurs ist, beträgt die Haftung 1 Euro.
Andererseits...... welche Firmen beliefern eine Mini GmbH mit Ware auf Rechnung, meist nur per Vorkasse ....
Negative Behaftung...

Achtung: Wie man so schön sagt...

"Als GF steht man immer mit einem Bein im Knast"
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Also guten Anwalt, Berater und gut belesen und alles richtig gemacht,
dann wirds auch was :-)


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" Claire"

1x Hilfreiche Antwort

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