Freiberufler vs. Angestellter Fotograf

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
lichtspender
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Freiberufler vs. Angestellter Fotograf

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mit Hochzeitsfotografie ein Nebeneinkommen erzielen.

Habe bereits für Freunde und Bekannte fotografiert, alle waren zufrieden... und oft hat es sich finanziell gelohnt.

Ich arbeite zudem in einem Fotofachgeschäft. Mein Chef hat mir angeboten, ich könnte mit dem Namen des Ladens Kunden an Land ziehen und auch über seine Firma abrechnen. Der Gewinn würde mir gehören, er hätte die Werbung und die Neukunden.

Für mich stellt sich die Frage, was am sinnvollsten ist:

a) Im Namen und Rechnung der Firma arbeiten - am Ende bekomme ich den Betrag abzgl. Steuern.
b) Ich arbeite freiberuflich und profitiere von den Steuervorteilen und höheren direkten Einnahmen (keine Ust, Gewerbest.)

Für A spricht, dass ich kein Risiko habe, keinen Steuerberater brauche.
Für B spricht, dass konkret mehr Geld hängen bleibt.

Gibt es Dinge, die ich nicht beachtet habe?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Grüße
Lukas

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von lichtspender):

ich möchte mit Hochzeitsfotografie ein Nebeneinkommen erzielen.

Habe bereits für Freunde und Bekannte fotografiert, alle waren zufrieden... und oft hat es sich finanziell gelohnt.

Ich arbeite zudem in einem Fotofachgeschäft. Mein Chef hat mir angeboten, ich könnte mit dem Namen des Ladens Kunden an Land ziehen und auch über seine Firma abrechnen. Der Gewinn würde mir gehören, er hätte die Werbung und die Neukunden.

Für mich stellt sich die Frage, was am sinnvollsten ist:

a) Im Namen und Rechnung der Firma arbeiten - am Ende bekomme ich den Betrag abzgl. Steuern.
b) Ich arbeite freiberuflich und profitiere von den Steuervorteilen und höheren direkten Einnahmen (keine Ust, Gewerbest.)

Hochzeitsfotografie ist keine freiberufliche Tätigkeit, sondern eine handwerkliche, also ein Gewerbe. Es besteht Kammerzwang, man wird dann Mitglied in der Handwerkskammer. Dasselbe gilt für ähnliche Gebiete, wie Portraitfotografie im Auftrag usw.
Zitat:

Für A spricht, dass ich kein Risiko habe, keinen Steuerberater brauche.
Für B spricht, dass konkret mehr Geld hängen bleibt.

Ob B bei korrekter Versteuerung der Fall ist, wage ich zu bezweifeln, aber das käme auf den konkreten Einzelfall an.

Gibt es Dinge, die ich nicht beachtet habe?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Grüße
Lukas

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lichtspender
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Ob B bei korrekter Versteuerung der Fall ist, wage ich zu bezweifeln, aber das käme auf den konkreten Einzelfall an.


Ich habe mit einem Umsatz von unter 10.000€ gerechnet und war nach Recherche der Meinung, ich wäre somit umsatz- und gewerbesteuerbefreit?

"Nur" meine Einkommenssteuer fiele dann an?

Liege ich da falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120043 Beiträge, 39822x hilfreich)

Wenn man nicht aufpasst, dann hat man bei beiden Konstrukten ganz schnell eine GbR am Hals - mit alle Nachteilen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lichtspender
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Damit meinen Sie die Haftung im Falle von Rechtsstreit, Versicherung, etc.?

Kann man sich dagegen nicht absichern?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120043 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von lichtspender):
Damit meinen Sie die Haftung im Falle von Rechtsstreit, Versicherung, etc.?

Oder im Falle der Insolvenz.



Zitat (von lichtspender):
Kann man sich dagegen nicht absichern?

Klar, es gib Versicherungen gegen fast alles. Ist nur die Frage wie hoch die Kosten dafür sind.

Ein Konstrukt festlegen und dann eine anwaltliche Beratung um Fallen / Probleme zu vermeiden wäre ein Weg.
Und natürlich auch eine Versicherung wäre eine Möglichkeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von lichtspender):
Zitat:
Ob B bei korrekter Versteuerung der Fall ist, wage ich zu bezweifeln, aber das käme auf den konkreten Einzelfall an.


Ich habe mit einem Umsatz von unter 10.000€ gerechnet und war nach Recherche der Meinung, ich wäre somit umsatz- und gewerbesteuerbefreit?

"Nur" meine Einkommenssteuer fiele dann an?

Liege ich da falsch?

Nein, aber es werden ggf. Kammerbeiträge fällig, und auch "nur" mit der ESt muss man das ausrechnen. Ich sehe da keine pauschalen Steuervorteile, aber wie gesagt: das prüft und konzipiert man einmal mit Hilfe eines Steuerberaters.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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