Fragen wegen Nebengewerbe und Insolvenz

20. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
Fragen wegen Nebengewerbe und Insolvenz

Hallo, ich wollte den Themennamen eigentlich passender wählen, Aufgrund der geringen Zeichenanzahl ist mir dies jedoch nicht gekungen :D

Folgendes:

Ich bin seit 2008 in Privatinsolvenz, stehe in einem normalen AN-Verhältnis in Vollzeit.

Mein Bruder ist im Innenausbau Selbstständig und seine Auftragslage ist derzeit mehr als gut. Um alle seine Aufträge rechtzeitig zu erledigen, ist er den ganzen tag am malochen, kaum Zeit für privates. Nun hatte er mich gefragt, ob ich ihm nicht unter die Arme greifen könne wenn viel zu tun ist.

Nun meine Fragen diesbezüglich.

Ich würde das ganze in Form eines Nebengewerbes laufen lassen wollen da ich erstens selber noch Vollzeit arbeite und zweitens die Auftragslage langfrisitig sehr unsicher ist. Ich nehme das ganze auf mich um etwas mehr Geld zu verdienen, damit mehr Geld zum Insolvenzverwalter geht und somit meine Verschuldung vielleicht schneller abgezahlt ist als die Insolvenz überhaupt läuft.

Nun wollte ich wissen ob das denn so einfach geht. Da spielen ja mehrere Faktoren. Geht das so einfach mit Insolvenz? Was für ein Nebengewerbe? Mit Steuerbefreiung oder ohne? Spielt die Handwerkskammer so einfach mit (sind vorrangig Trockenbau, Maler und Fliesenlegearbeiten, ich hab aber nichts davon richtig in einem Betrieb mit Abschluss "erlernt").

Ich hoffe man kann aus dem wirrwarr erkennen was ich meine und wo meine Fragen und bedenken sind.

Dane schonmal für eure Antworten.

-- Editiert am 20.03.2011 17:50

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Geht das so einfach mit Insolvenz?


Du willst also mehr verdienen obwohl man dir das Geld abnehmen würde. Echt nett.

Dein Bruder soll dich "einstellen" 400 Euro ist steuerfrei für dich. 400-800 kaum Steuern und abgaben.
Selbständig machen lohnt kaum

Wenn du nur für symbolisches Geld arbeitest um das dann irgendwie ..... zu bekommen ist das eine Straftat!

Wie man sich selbständig macht findest du auf IHK, Handwerkskammer und tausenden Webseiten. Da gibts kein Trick mit: Ich stell zwei drei Fragen in einem Forum

Uwe



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119358 Beiträge, 39714x hilfreich)

Man sollte beachten, das man für ein Nebengewerbe die Genehmigung des Arbeitgebers benötigt.

Oft steht dies im Arbeitsvertrag, manchmal aber auch in Betriebsvereinbarungen oder im Traifvertrag.

Also sorgfältig prüfen.
Ansonsten drohen ernsthafte arbeitsrechliche Konsequenzen.



Die Idee mit dem 400 EUR Job als Aushilfe halte ich für die beste Lösung.
Die HWK wird da sicher im Rahmen deiner Selbständigkeit nicht ganz stressfrei reagieren.
Desweiteren treffen dich eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen, für die man als Angestellter nicht einsteht.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
nicht als Nebengewerbe, sondern als ganz normaler 400,-€ Job! Die Inso greift auf dieses Einkommen i.d.R. nicht zu!
Mein Gott - und der Rest halt eben Schwarz! Mach nicht so 'n geschiss daraus! In D verdienst du kein Geld mit ehrlicher Buchführung... Das macht kein Unternehmen in D!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Da schaute der Steuerfahnder vom Zoll in den Auftrag von Frau Müller, dort standen 2 Mann a 8 Stunden Handwerkerleistungen. Jedoch hatte die Aushilfe nur 1 Stunde in der Stundenabrechnung.

Da lachte der Steuerfahnder: " Wieder einen erwischt, der seine Beweise selber liefert "

Da lachte auch der Insolvenzverwalter " Schade, das wird dann nichts mit der Restschuldbefreiung ".

Und am Schluss lachte auch der Arbeitgeber " Ich hatte nur einen "Nebenjob" genehmigt, keinen zweiten Job. Den werde ich dann entlassen "

Uwe

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

danke schonmal für eure antworten, werd mich mit meinem bruder mal zusammensetzen wie wir das am besten lösen.

mehr wie 400 euro monatl. werden das wohl eh nicht. aber muss der AG (der 400 euro) dann nicht auch mehr abgaben zahlen als wenn er mir nur die aufträge geben würde?

ich gehe vollzeit 6 tage die woche arbeiten. da bleibt nicht viel zeit übrig das ganze "schwarz" zu machen :D bissl freizeit brauch auch ich.

danke

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.526 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen