Existenzgründungszuschuss und Sperrfristen

7. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
saltwater_77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Existenzgründungszuschuss und Sperrfristen

Hallo zusammen,

mein Anliegen ist ein wenig komplexer, daher werde ich die Situation kurz erläutern.

Ich arbeite derzeit als Angestellte in A und plane, mich zum 01.07.2009 in B selbständig zu machen. Mein Freund, mit dem ich verlobt bin -wir wollen dieses Jahr im Sommer heiraten (Termin steht noch nicht genau fest)-, wohnt in B und ist selbständig. Bevor ich beruflich nach A gegangen bin, habe ich auch bei meinem Freund in B gewohnt.

Mein Arbeitgeber (mein erster Job nach meinem Studium Anfang 2008) hatte mich aufgrund meines Studiums eingestellt und ich sollte entsprechend Projekte in diesem Bereich bearbeiten. Jedoch gab es seit meinem ersten Arbeitstag keine Projekte in diesem Bereich und ich habe in einem Jahr 5 verschiedene Projekte bearbeitet, von denen nur eins annähernd etwas mit meinem zuvor abgeschlossenen Studium zu tun hatte.
Ich muss dazu sagen, dass ich meine Arbeit deswegen noch nicht hingeworfen habe, weil ich einfach das Geld brauche (nach dem Studium sind halt die Taschen leer).

Nun ist das mit der eigenen Kündigung so eine Sache: Bekomme ich eine Sperrfrist auf ALG1, wenn kein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt?
Kann man hier mit unserer Hochzeit argumentieren? Im Netz habe ich gelesen, dass ein Mann keine Sperrfrist nach eigener Kündigung bekommen hat, weil er bei seiner Verlobten, die er dann auch geheiratet hat, und deren Kind wohnen wollte. Hier war aber eben auch noch die Kinderbertreuung im Spiel.

Und dann interessiert mich auch noch die Dauer der Zahlung des Gründungszuschusses: Auf den Seiten des Arbeitsamtes steht, dass der Zuschuss für 9 Monate gezahlt wird. - Bis 01.07. werde ich bei meinem Arbeitgeber 15 Monate beschäftigt gewesen sein. Wenn ich es richtig verstehe, hätte ich also vermutlich 6 Monate Anspruch auf ALG1.
Angenommen, das Arbeitsamt würde meine Hochzeit nicht als wichtigen Grund anerkennen, dann schrumpft mein Anspruch also auf 3 Monate. Damit hätte ich zumindest noch Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss.
Wenn ich dem Arbeitsamt nun mitteile, dass ich mich selbständig machen will, bekäme ich doch dann 9 Monate Existenzgründungszuschuss, oder? Oder muss man davon die Sperrfrist dann auch abziehen?
Was dann heissen würde, Juli-September bekäme ich kein Geld und dann Gründungszuschuss von Oktober'09-März'10.

Was denkt ihr, welche Beträgen ich wann bekommen könnte? Existenzgründung klappt ja auch nicht von heute auf morgen und ich bin auf das Geld durchaus angewiesen.


Freue mich auf Eure Antworten und gerne auch auf eure eigenen Erfahrungen, so ihr den welche mit dem Existenzgründungszuschuss habt,


saltwater_77










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