Existenzgründung

27. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)
Existenzgründung

Hallo, ich möchte mein befristetes Arbeitsverhältnis kündigen, so daß ich mich am 01.03.07 bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melde. Ziel ist eine Existenzgründung. Ich habe folgende Fragen: Ich rechne mit einer Sperrzeit von drei Monaten, möchte mich aber am 01.03.07 selbständig machen mit Existenzgründungszuschuß. Bekomme ich den ? und wenn ja, ab wann ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1126
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nallebjoern1971,

ich bin auch Existenzgründer und habe mich damals von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen LASSEN! Vielleicht wäre das eine Alternative!

YAddlDE

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Folgendes sagt die Arbeitsagentur dazu:

Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III ) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III ) wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen.

Soll heißen: Sie bekommen den Zuschuß nicht.

-- Editiert von TokTok am 28.01.2007 20:40:50

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Terrormieze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch sie bekommen den Zuschuß!

(Vorrausgesetzt natürlich Sie hat mindestens 365 Tage versicherungspflichtig gearbeitet und somit einen Grundanspruch von 6Mon). Denn:

Sie HAT ja Anspruch auf Arbeitslosengeld nur eben wird für die ersten 12Wochen eine Sperrzeit verhängt. Was aber nicht den Anspruch an und für sich betrifft!

Ihr eigentlicher Anspruch von 6Mon. den sie erlang hat (also die Vorraussetzung zum GZ Bezug) ist gegeben. die Bezugsdauer wird nur um 3Mon. gemindert was aber den GRUNDANSPRUCH von 6Mon. nicht belastet. Deshalb kann Sie trotz Sperrzeit GZ bekommen!!

-- Editiert von Terrormieze am 28.01.2007 22:00:45

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen