Ich bin Angestellt (Teilzeit) und habe ein Gewerbe. Im Rahmem dieses Gewerbes habe ich in den letzten Jahren auch regelmässig für eine Firma gearbeitet. Nach einer Prüfung durch die Rentenkasse droht mir dieser Kunde wegzufallen, denn die Tätigkeit dort wird als Scheinselbstständig eingestuft. (
Da hat mir meine Webseite, meine Visitenkarten, meine Betriebshaftpflicht und auch die Tatsache dass diese Firma 8% meines Umsatzes ausmacht nichts geholfen. Es besteht keine Weisungsbefugnis und ich arbeite von zu Hause und im Betrieb meines Auftraggebers. Auch ein Anwalt hat nichts erreicht).
Eine weitere Teilzeitanstellung wird mein Arbeitgeber wahrscheinlich nicht dulden, mein Lohn wäre höher als 450 EUR im Monat so dass ein Minijob auch nicht die beste Wahl ist.
Wie dem auch sei, stellt sich für mich folgende Frage:
Wenn ich aus meinem Einzelunternehmen eine GmbH oder UG mache, kann ich dann für diesen Kunden weiter arbeiten, oder gibt das bei der nächsten Rentenprüfung wieder Probleme, weil mein Status aus Sicht der Rentenkasse eben der eines Scheinselbstständigen ist?
Kann ich eine UG auch paralell zu meinem Einzelunternehmen gründen und das Einzelunternehmen als solches unangetastet lassen oder muss das Einzelunternehmen in der UG bzw. GmbH einfliessen?
Eintelunternehmen in UG oder GmbH umwandeln aufgrund Scheinselbstständigkeit
18. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 18. Mai 2018 | 11:16
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 8x hilfreich)
Eintelunternehmen in UG oder GmbH umwandeln aufgrund Scheinselbstständigkeit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Mai 2018 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
Zitatund auch die Tatsache dass diese Firma 8% meines Umsatzes ausmacht :
Woher kommen denn die anderen 92% des Umsatzes?
ZitatAuch ein Anwalt hat nichts erreicht :
Und eine Klage vor Gericht?
ZitatWenn ich aus meinem Einzelunternehmen eine GmbH oder UG mache, kann ich dann für diesen Kunden weiter arbeiten, oder gibt das bei der nächsten Rentenprüfung wieder Probleme :
Es könnte sein, das die das als Umgehungstatbestand sehen.
ZitatKann ich eine UG auch paralell zu meinem Einzelunternehmen gründen :
Kann man, aber warum so ein kompliziertes, aufwändiges Konstrukt?
-- Editiert von Harry van Sell am 18.05.2018 16:43
#2
Antwort vom 19. Mai 2018 | 11:15
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:Woher kommen denn die anderen 92% des Umsatzes?
Von anderen Kunden. Der Kunde, der geprüft wurde, war eine Agentur für die ich SEO Optimierung, Texte für die Webseite und auch mal Personalplanung und Abrechnungen gemacht habe. Die anderen 92% sind eben meine anderen Kunden.
Und jetzt?
Schon
267.991
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten