Ein-Mann-GmbH Stammkaptal

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
stewie
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Ein-Mann-GmbH Stammkaptal

Hallo,
ist es richtig, dass das Stammkaptial für eine Ein-Mann-GmbH nur 12.500 EUR betragen muss?
Wie muss das Stammkapital vorgezeigt werden? Muss es praktisch immer vorhanden sein? Ich habe nämlich von mehreren Leuten gehört, dass es nur einmal vorgezeigt werden muss, was nach einem Monat damit geschieht wird nicht kontrolliert. Ich habe jedoch zweifel, ob das in Ordnung ist.
Denn ich habe auch gehört, dass man in so einem Fall dann sogar mit dem Privatvermögen haften muss, falls das Unternehmen Insolvenz meldet.

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
stewie
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Dass man sich vor Gründung einer GmbH beraten lassen sollte ist doch selbstverständlich. Es ging nur um die Klärung der o.g. Frage. Aber anscheinend weiß darauf niemand die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
ist es richtig, dass das Stammkaptial für eine Ein-Mann-GmbH nur 12.500 EUR betragen muss?

Fuer eine GmbH ist die Anzahl der Gesellschafter wohl unerheblich. Also, ob nun 1 oder 20 beteiligt sind - das Stammkapital muss mindestens 25000 Euro betragen.

quote:
Muss es praktisch immer vorhanden sein?

Soweit ich weiss handelt es sich nicht um eine Einlage, die immer vorzuhalten ist. Nach dem Nachweis kann das Geld fuer das Unternehmen ausgegeben werden! Aber man darf es nicht sich selber 'auszahlen'.

quote:
in so einem Fall dann sogar mit dem Privatvermögen haften muss

Das weiss ich nicht. Auf jeden Fall waere eine falsche/unsachgemaesse Verwendung des Geldes ein Verstoss. Wie der geahndet wird, weiss ich nicht.
Aber: eine GmbH wuerde im Fall des Falles eh immer mit dem gesamten vorhandenen Vermoegen haften und nicht 'nur' mit dem Stammkapital!

Gruss
Agenor

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Du legst das Geld rein, gibts für die GmbH alles wieder, bis auf einen Euro, aus. Erst wenn der letzte Euro weg ist musst du Konkursantrag stellen.

Aber man darf es nicht sich selber 'auszahlen'.
Wenn man sich vo §181 befreien lässt geht das auch.

Nur wenn man vor dem Konkurs das Geld einsackten würde wäre es Konkursbetrug.

K.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

...st es richtig, dass das Stammkaptial für eine Ein-Mann-GmbH nur 12.500 EUR betragen muss?...
Das Stammkapital muss mindestens EUR 25.000,-- betragen, davon muss die Stammeinlage in Höhe von EUR 12.500,-- eingezahlt werden. (Vor Inkrafttreten der MoMiG am 1.11.2008 musste bei einer 1-Mann-GmbH das ganze Stammkapital eingezahlt werden).

...Wie muss das Stammkapital vorgezeigt werden? Muss es praktisch immer vorhanden sein?...
Der Notar darf die Unterlagen erst beim Handelsregister einreichen, wenn der Einzahlungsnachweis vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

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