Hallo,
ich hab schon im Forum rumgesucht hab aber speziell auf meine Frage keine Antwort gefunden.
Person A möchte ein Gewerbe im Gartengewerbe eröffnen, hat aber die eidesstattliche versicherung abgegeben.
Nun stellt sie die Frage, ob es Probleme beim Anmelden geben könnte? Person A möchte mit dem eingenommenen Geld aus dem Gewerbe dann die Schulden nach und nach begleichen.
lg black_eyes
EV-Gewerbe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hallo,
nein, das eine hat mit dem anderen im normalfall nichts zu tun.
das einzige, was möglich wäre, ist, wenn eine regelmässige leistung erbracht wird, dass es u.u. passieren kann, dass der gl fordert, die adressen herauszurücken (kann er mit einer erneuten ev) und dass er dann dort pfändet.
bin selbst in dieser lage. seit 3,5 jahren. es ist noch nie was passiert, nur das übliche eben.
viel erfolg!
Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Das Gewerbe hat mit der EV nichts zu tun. Es sei denn es wäre ein erlaubnispflichtiges Gewerbe wo nach finanzieller Unbedenklich gefragt wird.
Andererseits muss Person A möglicherweise Kapital investieren um das Gewerbe aufzubauen. Hier ist leider nichts weiter genannt um was es gehen soll.
Das könnte dann gefährlich werden, da anderseits Gläubiger warten die von diesem Kapital hätten bedient werden können. Ggf. kommt es dann zur Pfändung der Einrichtungen und Waren usw. des neuen Gewerbes! Und dann war's das wieder.
-- Editiert von recht-zeitig am 26.05.2008 10:49:32
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