Hallo,
wie koennte man folgende fiktive Problemstellung loesen:
Kaeufer K bestellt Elektroartikel ueber ein großes Online-Auktionshaus (z.B. eBay) bei einem gewerblichen Verkaeufer V(der sich in irland befindet) im Wert von knapp 4000 GE. Telefonisch teilt Verkaeufer V dem Kaeufer K mit, dass die Lieferung ca. 3-5 Werktage nach Zahlungseingang dauert. Ca. 1 Monat nach dem Zahlungseingang werden in 10 taegigen abstaenden 3 Mahnungen versendet. V teilt mit, dass die beauftragte Spedition nicht auf Anrufe reagiert und ein Liefertermin erst spaeter moeglich waere.
K moechtel die Ware unbedingt haben und geht deshalb nicht auf das Angebot von V ein, vom Kaufvertrag zurueck zu treten.
Auf grund der verspaeteten Lieferung ist es K nicht moeglich mit den Elektroartikeln zu wirtschaften. Durch die Verspaetung sind keine direkten finanzielle Kosten entstanden sondern eher wurde K damit die Moeglichkeit genommen mit den Guetern Einkuenfte zu erzielen.
Wie kann K gegen V vorgehen um an seine Ware zu gelangen? Ist in dieser Situation eine Schadensersatzforderung moeglich (denn die Summe wurde im Voraus bezahlt und die vom V versprochene Lieferzeit wurde nicht eingehalten. Das Geld liegt im Prinzip 2 Monate auf einem fremden Konto. K hat weder Ware noch die in der Zeit entstandenen Zinsen die es auf das Geld gegeben haette)? Wie hoch waere denn eine realistische Schadenersatzforderung? Eine ausfuehrliche erlaeuterung + §§ waeren sehr Hilfreich
Wie ist die Rechtslage?
Danke schon mal im Voraus fuer die Bewaeltigung der fiktiven Problemstellung.
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ware aus irland nicht erhalten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mir ist nicht ganz schlüssig, warum K das Angebot des V nicht annimmt und somit sein Geld zurückerhält. Auf diesem Wege hätte er dann doch die Möglichkeit mit seinem Geld zu wirtschaften und ggfs. dann Einkünfte zu erzielen. So hält K an einem Vertrag fest, der ihm nichts einbringt (außer dass er sich ärgert).
K kann doch eigentlich froh sein, dass V ihm so schnell die Erstattung des Geldes angeboten hat. Hier im Forum gibt es genug Beispiele dafür, dass es auch anders laufen kann.
Hinsichtlich einer Schadensersatzforderung des k gegen über V sehe ich keine Möglichkeit, weil V sich hier vertragsgemäß verhalten hat, in dem er die Auflösung des Kaufvertrages anbot und er so seiner Schadensminderungsverpflichtung nachgekommen ist. Wenn K auf das Angebot nicht eingeht, muss K meines Erachtens alle damit verbundenen Nachteile selber tragen.
Laienmeinung.
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"Scientia potentia est."
Hallo,
In diesen fall hilft der firma Ebay sehr gut. Aber es gibt zwei weitere moeglichkeiten. Als Erstes gibt es dem European Consumer Agency, welche in solche faelle viel tun kan und unter dem Consumer Protection Act 2007 haben Sie sehr gute chancen Ihr Geld / Ware zu bekommen, da die gesetze in Irland wesentlich klarer und haerter sind wie in deutschland. Nicht gelieferte ware, kann der verkaeufer eine gefaengnisstrafe bis 5 jahre undein bussgeld bis zu eine millionen Euro bescheren.
Sie werden hier gute chancen haben.
MfG
Frank (Irland)
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