Ich hoffe, dieses Forum ist richtig:
Ein Patient, der eine Rechnung für zahnärztliche Behandlung noch nicht bezahlt hat (2007), ist in die USA (Illinois) umgezogen. Da aber jetzt Ende des Jahres die Verjährung eintreten würde, braucht man zumindest einen Titel, damit die Forderung nicht verjährt.
Der Patient hat die Adresse seines Anwalts (in Deutschland) gegeben, dieser kümmert sich wohl um die finanziellen Angelegenheiten in Deutschland.
Frage, an wen muss in Deutschland der gerichtliche Mahnbescheid geschickt werden bzw. wo wird Klage eingereicht bzw. an wen kann man sich wenden, der dies veranlasst, bzw. wer Erfahrung damit hat, wie der Ablauf ist, wie die Forderungseintreibung in den USA läuft und so weiter.
Der Gerichtsstand bei zahnärztlichen Rechnungen ist üblicherweise der Wohnort des Patienten. Vielen vielen Dank.
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unbez. Arztrg - Pat jetzt in USA - Mahnbescheid
15. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2010 | 16:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
unbez. Arztrg - Pat jetzt in USA - Mahnbescheid
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#1
Antwort vom 15. November 2010 | 18:49
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 926x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. November 2010 | 19:23
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 15x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 17. November 2010 | 11:05
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Wenn der Anwalt alle Vollmacht hat könnte man bei ihm zustellen. Er ist ja evtl. Prozessbevollmächtigter.
Uwe
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#4
Antwort vom 17. November 2010 | 16:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Der Anwalt ist leider nicht der Zustellungsbevollmächtigte.
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#5
Antwort vom 17. November 2010 | 16:19
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
vielen Dank für den Link - USA ist aber leider anders als Europa,
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