spanisches Erbrecht - Vergleich unterschrieben - muss Anwalt haften?

18. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
igad2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
spanisches Erbrecht - Vergleich unterschrieben - muss Anwalt haften?

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Vor 20 Jahren lieh ich meinen Eltern viel Geld (Großteil Erbe meines verstorbenen Partners).
Sah es nie wieder. Eltern kauften sich davon eine Immobilie auf Mallorca.

Einige Anwälte schaltete ich ein, ohne Erfolg...bis auf einen dann 2010. Er drückte es durch,
dass ich einen Betrag X bekam, aber in Verbindung mit einem Vergleich. In diesem steht, dass ich,
sobald die Immobilie verkauft werden wollte, ich mein Geld bekomme. Dieser Vergleich war leider
nicht notariell abgesichert. Ich war/bin Laie und vertraute dem Anwalt.

Ein Testament gab es auch mal. Dass ich nach dem Tod beider Elternteile diese Immobilie erbe.
Im Grunde indirekt meine Immobilie, denn ich habe ja alles finanziert.

Nun ist das eingetreten, dass meine Mutter vor 3 Jahren verstarb...mein Vater verkaufte die Immobilie
letztes Jahr weit unter Wert, nur um mir zu schaden. Er hat Wohnrecht auf Lebenszeit.

Erbpflichtteil hat mein Anwalt ohne Gericht ´eingeklagt´, das war 2014. Immobilie wurde Pi mal Daumen
geschätzt. Weit unter Wert.

Meine Frage: was ist nun mit diesem Vergleich? Habe ich nicht jetzt diesen Anspruch? Haftet mein Anwalt
da nicht? Betrag im hohen 5stelligen Bereich.

Anwalt meint, wir können ja gegen meinen Vater klagen, auf Mallorca. Also wieder Kosten.
Was ist, wenn mein Vater sagt, er habe kein Geld mehr...dann außer Spesen nichts gewesen?

Ich hatte in den letzten 20 Jahren nur Kosten für Anwälte etc. Bin selber finanziell abgerutscht, habe
ich denn keine Chance mehr? Was wäre, wenn ich die Kammer informiere?

Ist dieser Vergleich denn kein Beweis...oder kann ich mir den jetzt einrahmen, und das war´s?

Wie würde es zB aussehen mit einer Kaufrückabwicklung? Mein Anwalt meint, dann müßte ich klagen.


Danke vorab.

VG igad







-- Editier von igad2016 am 18.07.2016 07:44

-- Editier von igad2016 am 18.07.2016 07:51

-- Editier von igad2016 am 18.07.2016 07:55

-- Editier von igad2016 am 18.07.2016 08:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Vergleich geschlossen nach deutschem oder spanischem Recht?
War es tatsächlich ein Vergleich oder doch etwas anderes.



Zitat:
Erbpflichtteil hat mein Anwalt ohne Gericht ´eingeklagt´, das war 2014.

Also noch ein Vergleich?
Hat der den ersten Vergleich beinflusst? Wenn ja wie genau?



Zitat:
Meine Frage: was ist nun mit diesem Vergleich? Habe ich nicht jetzt diesen Anspruch?

Mangels Kenntnis des genauen Inhaltes wird das niemand hier sagen können.



Zitat:
Haftet mein Anwalt da nicht?

Wenn der Vater sich weigert, ist das keine Haftung für den Anwalt



Zitat:
Was wäre, wenn ich die Kammer informiere?

Worüber? Das Dein Vater den Vergleich missachtet? Das wird die nicht interessieren.



Grundsätzlich: auch in Spanien gilt, das man wenn sich jemand nicht an einen Vergleich halten will, man die Justiz bemühen muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
igad2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt nur einen Vergleich von 2010.
Meine Mutter starb 2013. Da wollte ich nur mein Erbpflichtteil.
Obwohl ja lustig, eigentlich gehört ja indirekt die Immobilie mir.
Verrückte Welt.


Zitat:
Was wäre, wenn ich die Kammer informiere?


Worüber? Das Dein Vater den Vergleich missachtet? Das wird die nicht interessieren.

Nein, dass ich einen Vergleich habe, den mir der Anwalt damals empfohlen hat, ich war ja Laie,
ich vertraute ihm. Nun kann ich den nicht einsetzen. Ist doch wie ein Schuldschein, oder nicht?
Wozu habe ich diesen eigentlich? Wenn er jetzt wertlos ist? Hat mich da der Anwalt nicht verkehrt beraten?
Ich habe ihm doch vertraut.

-- Editiert von igad2016 am 18.07.2016 12:22

0x Hilfreiche Antwort

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