bookinhotels.com - Rechtliche Schritte?

8. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
catphoenix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
bookinhotels.com - Rechtliche Schritte?

Guten Abend,

im Dezember vergangenen Jahres habe ich Hotelzimmer auf bookinhotels.com gebucht, die auch sofort per Kreditkarte bezahlt werden mussten.

Soweit so gut.

Bei unserer Ankunft im schweizer Urlaubsort am vergangenen Freitag mussten wir dann leider feststellen, dass das Hotel unsere Buchung storniert hatte, da bookinhotels das Zimmer nicht bezahlt hat.

Die Servicehotline des Anbieters ist leider nicht besetzt bzw. geht niemand ans Telefon. Eine Beschwerdemail habe ich geschrieben, leider bin ich nach intensiver Recherche im Internet nicht sehr optimistisch, dass die sich melden werden.

Welche Schritte bleiben mir noch? Der Firmensitz von bookinhotels.com liegt meines Wissens nach in Istanbul in der Türkei. Eine Kopie meiner Beschwerdemail habe ich mit der Bitte um Hilfe an das deutsche Generalkonsulat in Ankara weitergeleitet. Könnte ich theoretisch auch eine Anzeige wegen Betrugs gegen die türkische Firma erstatten? Würde das etwas bringen?

Ich weigere mich einfach zu akzeptieren, dass ich möglicherweise mehrere hundert Euro in den Sand gesetzt habe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

So ein bischen Recherche bein Geldausgeben wäre nie schlecht.

Keine Adresse auf der Webseite zu finden. Sitz in einem nicht EU Land.

Ozar Turizm Ltd Sti.
Prof Kazim Ismail Gurkan Cad No 2/2 Hamam Sok
Kardesler Han Cagaloglu Istanbul
Istanbul, Cagaloglu 34110
TR

Ob die Daten stimmen, die Firma existiert oder einfach nur ein Betrüger am Start ist. Das Geld ist erst man weg

Du kannst nun in der Türkei Anzeige erstatten, natürlich ist die Amtssprache Türkisch. Dort werden die aktiv.
Dein Geld wirst du wie in Deutschland auch einklagen müssen.

Vergiss es

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catphoenix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Eure grandiose Hilfe. Auf Sarkasmus kann ich verzichten.

Meine Frage war eigentlich nur, ob man in Deutschland Anzeige gegen eine Firma mit Sitz in der Türkei erstatten kann. "Hättest Du mal" bringt mich in diesem Fall nicht wirklich weiter und zu einer whois.com-Abfrage bin ich auch selbst fähig. Trotzdem vielen Dank für die Bemühung, mich mit der Adresse zu versorgen.

In diesem Sinne einen schönen Tag und hoffentlich macht Ihr niemals einen Fehler und braucht mal Rat. Hochmut kommt ja bekanntlich vor dem Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die Frage ist doch ob das bereits ne Straftat ist. Kann ja auch andere Ursachen haben: Inhaber ist im Krankhaus und hat keinen Vertreter.

Aber egal: Du hast ne Türkische Firma beauftragt, nun wirst du einen tatsächlichen Geschäftspartner ermitteln müssen (Whois sagt ja noch nichts)

Den kannst du dann nach türkischen Zivilrecht verklagen, in der Türkei versteht sich. Ob das auch ne Straftat ist müsste man einen türkischen Staatsanwalt fragen. Anzeige erstatten kannst du in der Türkei oder evtl. bei einer türkischen Botschaft. Das geht sicher auch schriftlich, in der Amtssprache versteht sich.

Wenn du den verdacht hast es handelt sich gar nicht im Türken in der Türkei weil das Konto auf das du bezahlt hast in Garmisch sitzt. Nimm die Deutsche Staatsanwaltschaft.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Das geht sicher auch schriftlich, in der Amtssprache versteht sich


Genau wie in DE auch dürfte eine Staatsanwaltschaft auch Anzeigen auf Englisch annehmen, Amtssprache hin oder her.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Es sein denn die interessieren sich nicht für andere Sprachen als erste Fremdsprache Arabisch, Chinesisch, Spanisch.....nicht alle lieben die Amis wie wir.

Mach den einfach und berichte was passiert ist.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo, Sie haben doch via Kreditkarte bezahlt?
Das könnte man doch über die Kreditkartenfirma regeln (eventuell Rückbuchung)?
Oft ist es leider nicht möglich, aber man könnte es zumindest einmal versuchen.

LG.

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-- Editiert am 20.09.2009 15:07

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
catphoenix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Rückerstattung der Buchung habe ich bei der Kreditkartenfirma beantragt. Da habe ich leider bisher noch keine Antwort erhalten.

Bookinhotels stellt sich nach wie vor tot. Keinerlei Reaktion auf meine Email.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rubyratlos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich bin auch betroffen davon.Haben für London ein Zimmer für Nächte über bookin-Hotels gebucht.
Weder das Zimmer war gebucht noch haben wir Geld gesehen.

Aber es scheint sinnlos da etwas zu unternehmen, oder?
Versteh aber nicht wie die verfahren, weil manche haben gar keine Probleme mit denen.
Weiß jemand Rat??
Gruß,

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