befristeter Mietvertrag in polen

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1456
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
befristeter Mietvertrag in polen

Hallo,

habe in Polen einen befristeten Mietvertrag (3 Jahre)abgeschlossen und eine feste Miete vereinbart, die ich in Euro via Dauerauftrag überweise.

Jetzt kam mein Vermieter auf die Idee, dass die Miete in Euro ihm Nachteile bringt und für ihn auch zuwenig ist, da der Eurokurs gegenüber dem poln. Zlotych immer schlechter wurde.

Der Währungskursverlust beträgt in der gesamten bisherigen Zeit
45,05 Euro. Ich hätte es ja verstanden, wenn ich ihm diesen Verlust hätte ersetzen sollen.
Stattdessen kam er kam mit einem Zusatzvertrag in mein Büro und wollte ab sofort 150 Euro oder einen entsprechenden Betrag in Zlotych monatlich mehr Miete.
Er hat sich auch beschwert, dass ich ihm nicht mehr Miete angeboten habe, da ich doch weiß wie schlecht der Eurokurs ist.

Ich weiß nicht wie es in Polen ist, aber in Deutschland würde so eine Änderung auch gleichzeitig die Möglichkeit zur vorzeitigen Auflösung/Kündigung des Mietvertrages führen.

Ausserdem bin ich auf keinen Fall bereit ihm für diese Wohnung auch noch mehr Miete zu bezahlen.

Für den neuen Mietpreis würde ich eine viel schönere Wohnung mit einer besseren Ausstattung bekommen können.
Nun habe ich aber bei einem Wechsel neue Maklerkosten und Umzugskosten. Kann ich die von ihm verlangen?

Was passiert, wenn ich ihm die neue Miete nicht bezahle?

Welche Rechte habe ich als Ausländerin?

Ich bin der Meinung, dass ich einen Mietvertrag über 3 Jahre habe, mit einem festen Mietbetrag und ich werde nicht mehr Miete bezahlen, ich halte mich an den Vertrag.

Da der Vermieter nun die Athmosphäre vergiftet hat, fühle ich mich allerdings auch nicht mehr wohl in der Wohnung. Vermutlich hat er auch einen Schlüssel und kann mir da Probleme bereiten.

Am liebsten würde ich im nächsten Monat meine "Kaution" als Miete abwohnen und dann diese Wohnung verlassen, aber dann habe ich mindestens neue Maklerkosten (Umzug würde ich ja noch selbst tragen).

Was soll ich machen?

Danke für die Informationen.

Gruß



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
gaius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie noch auf eine Antwort warten, wenn die Vertragparteien die Miete in Euro vereinbart haben, da kann man annehmen dass Sie das Risiko, des Kurses berücksichtigt haben.

Sie haben nicht geschrieben ob sie den Vertrag als Privatperson oder als Unternehmer unterschrieben haben.


Wenn Sie für Zwei Monaten die Miete nicht bezahlen, kann der Vermieter den Vertrag Fristlos Kundigen, aber vorher muss er den Mieter schriftlich mahnen, und ein zusätzliches Monatliches Termin für Bezahlung festlegen (Artikel 687 polnisches BGB).


Der Vermieter kann die Miete erhöhen, indem dass er die Miethöhe kündigt (also er kündigt nicht den ganzen Vertrag sondern nur die Teil die über die Miete handelt) Artikel 685¹ polnisches BGB


Beim befristeten Mietvertragen kann sowohl Vermieter als auch Mieter den Vertrag kundigen im vereinbarten im Vertrag Fällen. ( Artikel 673 Absatz 3 polnisches BGB).


Also, wenn in Ihrer Mietvertrag steht, dass sowohl Vermieter als auch Mieter kann das Mietvertrag in jedem Zeit kundigen Sie können den Vertrag kündigen. Falls nicht, sie können
einfach die Erhöhte Miete nicht bezahlen und schnell eine neue Wohnung suchen ;-)

Als Ausländerin in diesem Fall haben sie dieselbe Rechte wie Polen.

Wenn Sie ihm die neue Miete nicht bezahlen kann er den Vertrag kundigen.


In Polen außer BGB gibt noch ein Gesetz über Schutz von Rechte des Mieters (es betraf nur private Personen), wo steht dass der Vermieter kann die Miethöhe kündigen, aber dazu gilt dreimonatigen Kündigungsfrist, (Artikel 8 A Absatz 2). Dieser Frist kann im Mietvertragen länger oder kurzer sein.

Also der Vermieter kann erhöhte Miete nicht sofort fördern, er muss Ihnen bisherige Miethöhe kundigen. Kündigungsfrist dauert normalerweise 3. Monate, sonst etwas Anderes steht im Mietvertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Gaius


P.S.

Hier polnisches BGB

Hier noch Gesetz über Schutz von Rechte des Mieters

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