Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen...
Habe einen europäischen Vollstreckungstitel. Schuldner sitzt in Frankreich. Muss ich jetzt den Gerichtsvollzieher, (der bereits den Vollstreckungsbescheid zugestellt hat) direkt mit der ZV beauftragen oder das zuständige Gericht? Ist eine Übersetzung des "europäischen Vollstreckungstitels" notwendig?
Vielen Dank!
VG
derklink
Zwangsvollstreckung in Frankreich
7. Dezember 2010
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Frage vom 7. Dezember 2010 | 15:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung in Frankreich
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