Hallo,
ich lebe in China und betreibe nebenbei einen kleinen Shop auf eBay. Das heißt ich verkaufe und versende Waren (hauptsächlich Kleidung und Schuhe) aus China nach Deutschland. Normalerweise läuft das problemlos und die Kunden sind soweit zufrieden. Jetzt allerdings hat sich ein Käufer bei mir gemeldet, weil seine bestellten Stiefel absolut unbrauchbar angekommen sind.
Der Zoll hat im Zuge der Zollbesichtigtigung die Sohlen an beiden Stiefeln vollkommen abgetrennt, um darin nach Drogen oder sonstigen Schmuggelwaren zu suchen (gefunden wurde selbstverständlich nichts). Ohne (befestigte) Sohle sind die Schuhe natürlich nicht mehr brauchbar.
Was ist nun zu tun? Muss der Zoll dem Kunden nur die Einfuhrumsatzsteuer erstatten und ich bleibe auf den Kosten für Ware und Versand sitzen? Oder kann der Kunde den gesamten Warenwert plus Versandkosten plus Steuer vom Zoll zurück fordern? Oder muss ich von China aus meinen Verlust beim Zoll einfordern? Oder ist DHL in der Verantwortung? Oder China Post (das Versandunternehmen, mir welchem ich aus China versendet habe)?
Was kann ich tun und was kann ich meinem Kunden raten?
Der Warenwert ist zwar nicht exorbitant hoch, das heißt einen Anwalt einzuschalten würde sich wohl nicht lohnen, aber dennoch würde es mich sehr ärgern, falls ich ungerechtfertigt für die Zerstörung der Stiefel durch den Zoll zahlen müsste.
Ich danke für jeden Hinweis!
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Zoll beschädigt Ware - Was tun?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
von ankh am 24.06.2013 09:34
Was ist nun zu tun?
Für dich - nix.
quote:
von ankh am 24.06.2013 09:34
Muss der Zoll dem Kunden nur die Einfuhrumsatzsteuer erstatten und ich bleibe auf den Kosten für Ware und Versand sitzen?
Wieso bleibst du auf irgendetwas sitzen? Du hast deine Knete, der Zoll ist Schädiger, der Kunde der Geschädigte. Nicht dein Problem.
quote:
von ankh am 24.06.2013 09:34
Oder kann der Kunde den gesamten Warenwert plus Versandkosten plus Steuer vom Zoll zurück fordern?
Klar kann er das
quote:
von ankh am 24.06.2013 09:34
Oder muss ich von China aus meinen Verlust beim Zoll einfordern?
Du hast keinen Verlust.
quote:
von ankh am 24.06.2013 09:34
Oder ist DHL in der Verantwortung?
Nö
quote:
von ankh am 24.06.2013 09:34
Oder China Post (das Versandunternehmen, mir welchem ich aus China versendet habe)?
Nö
quote:
von ankh am 24.06.2013 09:34
Was kann ich tun und was kann ich meinem Kunden raten?
er soll sich den Schaden vom Zoll regulieren lassen. Der Zoll ist Schädiger, dein Kunde der Geschädigte.
Wiederhole ich mich?
quote:
von ankh am 24.06.2013 09:34
Der Warenwert ist zwar nicht exorbitant hoch, das heißt einen Anwalt einzuschalten würde sich wohl nicht lohnen, aber dennoch würde es mich sehr ärgern, falls ich ungerechtfertigt für die Zerstörung der Stiefel durch den Zoll zahlen müsste.
Ich verstehe deinen Gedankengang nicht. Warum glaubst du irgendetwas zahlen zu müssen?
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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"
Hallo
quote:Das er das müsste ist nicht abwägig!
Warum glaubst du irgendetwas zahlen zu müssen?
Er wird wohl gezielt an deutsche Kunden verkaufen, somit unterliegen die Verkäufe dann auch deutschem Recht, nach deutschem Recht trägt der VK das Versandrisiko bin zur Übergabe an den K.
Es ist also nun das Problem des VK, dafür zu sorgen, dass der K seine Ware ordentlich erhält, oder der Kauf rückgängig gemacht wird.
Ich würde schon sagen, dass hier der VK die Ansprüche stellen muss, wohl aber eher beim Zoll, als beim Versandunternehmen...
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Welcher Zoll soll denn die Ware beschädigt haben? Der deutsche oder der chinesische. Hat der Zoll bestätigt, dass er die Ware beschädigt hat?
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Der gewerbliche Verkäufer haftet dafür, das die Ware den Kunden im vertragsgemäßen Zustand erreicht.
Der gewerbliche Verkäufer haftet also dem Kunden. Ob der Zoll haftet ist dann eine Einzelfallentscheidung.
Als erstes müsste man mal nachweisen das es der Zoll war.
Natürlich besteht eine eindeutige Haftung wenn der handelnde Beamte seine Pflichten verletzt hat.
Das wäre nicht der Fall, wenn ein Anfangsverdacht für eine Durchsuchung gegeben war und somit die die Zerstörung im Rahmen einer hoheitlichen Handlung notwendig war.
Wenn sich im Nachgang herausstellt das keine illegalen Stoffe enthalten waren, könnte man versuchen den Zoll zur Zahlung von Schadensersatz zu bewegen.
Ohne Anwalt und Gereicht dürfte dort aber kaum Erfolg beschieden sein ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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