Unwissentliche Schenkung Haus Frankreich

4. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Unwissentliche Schenkung Haus Frankreich

Hallo Miteinander,
Heute wende ich mich mit einem besonderen Problem an die Community. Leider weiß ich nicht so genau in welches Forum ich diese Frage stellen soll. Folgender Sachverhalt liegt vor.
Die Eltern meiner Schwiegertochter haben 2004 ein Haus in Frankreich gekauft. Dieses wurde über ein Darlehen finanziert und eine Grundschuld eingetragen. Als Haupteigentümer haben sie ohne Wissen meiner Schwiegertochter diese als Haupteigentümerin eingetragen. Sie haben sozusagen eine Schenkung zu Gunsten meiner Schwiegertochter vorgenommen. Diese war zu diesem Zeitpunkt minderjährig (16 Jahre alt). Von dieser Schenkung hat meine Schwiegertochter erst vor 2 Monaten erfahren und ist eigentlich nicht mit dieser Schenkung einverstanden. Laut ihren Eltern ist eine solche Schenkung inklusive Eintragung ins Grundbuchamt in Frankreich ganz einfach durch Vorlage der Geburtsurkunde möglich. Bislang hat sie noch nie irgendetwas unterschrieben. Nun wollen ihre Eltern das Darlehen umschulden und erhöhen um das Dach sanieren zu lassen. Hierfür soll meine Schwiegertochter einen Kreditvertrag und eine Grundschuldeintragung beim Notar in Frankreich unterschreiben. Im Raum steht eine Darlehenssumme von 160.000,-€. Dies wird meine Schwiegertochter jedoch nicht tun. Nun erheben sich zwei Fragen: 1.) ist die ursprüngliche Schenkung gültig auch wenn meine Schwiegertochter damals minderjährig war und sie bis vor kurzem keinerlei Ahnung von der Schenkung hatte? Und 2.) wenn dem so ist kann meine Schwiegertochter die Schenkung rückgängig machen und ihren Eltern das Haus wieder zurückschenken? Was muss dann hier unternommen werden? Kann das auch in Deutschland bei einem Notar erfolgen. Der Notar in Frankreich meinte nämlich, er könnte ihr den Vertrag den sie nun unterschreiben sollte nicht ins Deutsche übersetzen. Somit würde sie ein Dokument ohne Kenntnis des Inhalts unterschreiben.
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.


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"Tausend Dank

Xavine"

-- Editiert Xavine1 am 04.11.2014 20:00

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Hier ist französisches Recht anzuwenden.

Nach deutschem Recht wäre die ursprüngliche Schenkung wirksam und könnte auch nicht rückgängig gemacht werden.

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